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SELECT ?property ?object WHERE { BIND (?? AS ?s) ?s ?property ?object . FILTER (isIRI(?object)) FILTER (?property != rdf:type) FILTER (?property != rdfs:subClassOf) } LIMIT 1000
Outgoing Relationships: No results found.
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Incoming Relationships

property subject
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Instances of this Class

instance description
To avoid risks to human health and the environment, comply with the instructions for use.
Repeated exposure may cause skin dryness or cracking.
Toxic to aquatic life with long lasting effects.
Contains [name of sensitising substance]. May produce an allergic reaction.
May cause an allergic skin reaction.
Causes serious eye irritation.
Harmful if inhaled.
Very toxic to aquatic life with long lasting effects.
May be fatal if swallowed and enters airways.
May cause drowsiness or dizziness.
Flammable liquid and vapour.
May cause respiratory irritation.
May cause damage to organs through prolonged or repeated exposure.
Harmful to aquatic life with long lasting effects.
Harmful if swallowed or if inhaled.
Causes serious eye damage.
Causes skin irritation.
Causes damage to organs <or state all organs affected, if known> <state route of exposure if it is conclusively proven that no other routes of exposure cause the hazard>.
Causes damage to organs through prolonged or repeated exposure.
Harmful if swallowed.
Harmful in contact with skin.
Safety data sheet available on request
Suspected of causing cancer.
Suspected of damaging the unborn child.
Very toxic to aquatic life.
Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
May cause harm to breast-fed children.
Toxic if swallowed.
Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
May cause long lasting harmful effects to aquatic life.
Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
Suspected of damaging fertility. Suspected of damaging the unborn child.
Suspected of damaging fertility or the unborn child.
May be corrosive to metals.
Toxic if inhaled.
May intensify fire; oxidiser.
Flammable solid.
Harmful if swallowed or in contact with skin.
Suspected of causing genetic defects.
Pressurised container: May burst if heated.
Extremely flammable aerosol.
Highly flammable liquid and vapour.
Causes severe skin burns and eye damage.
Warning! Hazardous respirable droplets may be formed when sprayed. Do not breathe spray or mist.
Fatal if inhaled.
May cause damage to organs <or state all organs affected, if known> <state route of exposure if it is conclusively proven that no other routes of exposure cause the hazard>.
Contact with water liberates toxic gas.
Contact with acids liberates very toxic gas.
In contact with water releases flammable gases which may ignite spontaneously.
Fatal if swallowed.
Fatal in contact with skin.
May cause allergy or asthma symptoms or breathing difficulties if inhaled.
Contains gas under pressure; may explode if heated.
Contact with acids liberates toxic gas.
Flammable aerosol.
Corrosive to the respiratory tract.
Toxic in contact with skin.
Fatal if swallowed or if inhaled.
Keep out of reach of children.
Nur für den berufsmässigen Verwender.
Berührung mit der Haut vermeiden.
Aerosol nicht einatmen.
Vorsicht! Beim Entzünden der Patrone entsteht giftiges Gas (Schwefeldioxid).
Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich.
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Zum Schutz von Bodenorganismen dieses Pflanzenschutzmittel oder andere Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Dazomet (DMTT) enthalten, nicht mehr als 1 mal alle 3 Jahre auf derselben Parzelle anwenden.
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Schutzbrille tragen.
Nur für den berufsmässigen Verwender. Keine Anwendung im Siedlungsgebiet.
Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen.
Siehe Gefahrenkennzeichnungen der Produkte Legan (W 7127-1) bzw. Slick (W 5056).
Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2 und Sh) ausbringen und nicht in Karstgebieten anwenden.
Zum Schutz von Vögeln und Säugetieren muss das verschüttete Pflanzenschutzmittel beseitigt werden.
Keep out of the reach of children.
Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Aerosol nicht einatmen.
Berührung mit der Haut vermeiden.
Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen.
Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.
Nach Anzünden des Mittels Rauch nicht einatmen und die behandelte Fläche sofort verlassen.
Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden.
Bei der Anwendung in einem geschlossenen Raum (z.B. Gewächshaus) ist der behandelte Raum vor dem Wiederbetreten [gründlich / oder Zeit angeben / bis zur Abtrocknung des Spritzbelages] zu lüften.
Die Köder verdeckt und unzugänglich für andere Tiere ausbringen. Köder sichern, so dass ein Verschleppen durch Nagetiere nicht möglich ist.
Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
Zum Schutz von Grundwasser nicht in Grundwasserschutzzonen (S2) ausbringen.
Bienengefährlich
Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss das verschüttete Pflanzenschutzmittel beseitigt werden.
Zum Schutz von Bodenorganismen dieses Pflanzenschutzmittel nicht mehr als 4 mal pro Parzelle und Jahr anwenden.
Maximal 1 Behandlung pro Produktionszyklus.
Beim Beizvorgang sind Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgenden Angaben zu versehen: - Gebeiztes Saatgut. Nicht einnehmen! Überreste dürfen (auch gewaschen) nicht als Futter oder Lebensmittel verwendet werden. - Die Handelsbezeichnung, Wirkstoff(e), sowie die Sicherheitshinweise des Saatbeizmittels. - Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss das behandelte Saatgut vollständig in den Boden eingearbeitet werden; es ist sicherzustellen, dass das behandelte Saatgut auch am Ende der Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet ist. - Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss verschüttetes Saatgut beseitigt werden.
Bewilligt nur für die Behandlung folgender getrockneter Erntegüter: Weizen, Hafer, Roggen, Korn (Dinkel), Gerste, Triticale.
Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgenden Angaben zu versehen: 'Bei der Handhabung des behandelten Saatguts sind Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen. Beim Öffnen der Saatgutsäcke und beim Beladen der Sämaschine ist Staubentwicklung zu vermeiden.'
Erste Behandlung vor Befallsbeginn. Behandlung im Abstand von 7-10 Tagen wiederholen.
In Tankmischung mit 1.5 l/ha Bultisan S.
In Tankmischung mit 0.5 l/ha Condoral 70 WG.
In Tankmischung mit 1 l/ha Bolero.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
Bei Anwendung im Gewächshaus ist dieses vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften.
Die Behandlung kann zu einer Verminderung der Fruchtfestigkeit führen.
In Tankmischung mit 0.5 kg/ha Metribuzin (70% WG) oder 0.5 l/ha Metribuzin (600 SC).
Nur in Kulturen unter Tunnelabdeckung oder im Gewächshaus
In Tankmischung mit Equip (1.0-2.0 l/ha).
Fakulative Tankimschung mit Mero (1.0-2.0 l/ha).
Diese Tankmischung lässt weitere Mischungspartner zu.
Beim Ansetzen der Spritzbrühe müssen Schutzhandschuhe getragen werden. Ist bei der Applikation der Spritzbrühe der Hautkontakt mit dem Pflanzenschutzmittel nicht zu vermeiden (z.B. durch Sprühnebel) so müssen Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug getragen werden.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Pflanzenschutzmittel, welches ein Pyrethroid enthält, nicht mehr als 1 mal pro Kultur ausgebracht werden.
Durchschnittstemperatur von mehr als 20°C während der Injektion und bis zur Ernte.
Zum Zeitpunkt der Behandlung dürfen keine anderen Kulturen als Tomaten im Gewächshaus angebaut werden.
Splitbehandlung: 2 x 30g/ha im Abstand von 10 bis 14 Tagen.
Maximale Aufwandmenge pro Behandlung: 0.25kg/ha.
Bauminjektion oder Mikroinfusion.
2-3 Behandlungen im Abstand von 14 Tagen.
Behandlung nur bei Tribenuron-methyl resistenten Sonnenblumen-Sorten.
Behandlung des Stammes inkl. dicke Äste ab Bodenbereich mit mindestens 1000 l/ha Wasser.
Während 12 Std. nach Behandlung Temperaturen über 8°C und feuchte Stämme.
Nicht bei Temperaturen über 25°C anwenden.
Beim Umgang mit Gasen unter Druck sind die allgemeinen Gefahren- und Sicherheitshinweise im Sicherheitdatenblatt zu beachten.
Keine Niederschläge während mindestens 24 Stunden nach der Behandlung.
Veränderungen des Geschmacks von behandelten Zwiebeln sind nicht auszuschliessen.
Keine Anwendung in der Produktion von Steckzwiebeln.
Knollengrösse: mindestens 25 mm.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
Nur zur Verwendung durch Personen, die im Besitze einer Fachbewilligung gemäss der Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln sind.
Sehr selten und unter aussergewöhnlichen Umständen kann es beim Menschen durch die im Produkt enthaltenen Bakterien zu Infektionen kommen. Es sind deshalb folgende Vorsichtsmassnahmen zu treffen: Keine essbaren Pflanzenteile behandeln. Präparat nicht einnehmen und für Kinder unerreichbar aufbewahren. Personen, deren Immunsystem durch bestimmte Krankheiten oder Eingriffe (z.B. Transplantationen, Chemotherapie) geschwächt ist, sollten das Produkt nicht verwenden. Nach der Anwendung die Hände waschen.
Maximal 1 Behandlung pro Kultur: entweder im Herbst (niedrige Dosierung) oder im Frühjahr (höhere Dosierung).
Zwei Freilassungen.
Vor einem grossflächigen Einsatz muss die Pflanzenverträglichkeit auf einzelnen Pflanzen getestet werden.
Optimale Wirkung bei Temperaturen zwischen 15 und 30 °C.
Die Kultur darf bei der Herbizidbehandlung nicht getroffen werden.
Beim Ansetzen der Spritzbrühe müssen Schutzhandschuhe getragen werden. Beim Ausbringen der Spritzbrühe müssen Schutzhandschuhe, Schutzanzug und festes Schuhwerk getragen werden. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Das Produkt kann bei Hautkontakt Allergien auslösen. Beim Ansetzen und Ausbringen der Spritzbrühe müssen Schutzhandschuhe, Schutzanzug und festes Schuhwerk getragen werden. Ist der Hautkontakt mit dem Pflanzenschutzmittel nicht zu vermeiden (z.B. durch Sprühnebel oder durch Kontakt mit behandelten Pflanzen bei Nachfolgearbeiten), so ist weitere geeignete Schutzausrüstung (z.B. Visier, Kopfbedeckung) zu tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Keine Anwendung direkt vor Regenereignissen und auf Wasser-gesättigten Böden. Keine Anwendung auf durchlässigen Böden.
Ab 3. Standjahr.
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von mindestens 14 Tagen.
Spe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung muss eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m eingehalten werden. Bei Anwendung im Gewächshaus gelten diese Abstandsauflagen nicht.
Die Etiketten von Verpackungen mit behandeltem Pflanzgut sind mit folgenden Angaben zu versehen: - Gebeiztes Pflanzgut. Nicht einnehmen! Überreste dürfen (auch gewaschen) nicht als Futter oder Lebensmittel verwendet werden. - Die Handelsbezeichnung, Wirkstoff(e), sowie die Sicherheitshinweise des Saatbeizmittels. - Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss das behandelte Pflanzgut vollständig in den Boden eingearbeitet werden; es ist sicherzustellen, dass das behandelte Pflanzgut auch am Ende der Saatreihen vollständig in den Boden eingearbeitet ist. - Zum Schutz von Vögeln und wildlebenden Säugetieren muss verschüttetes Pflanzgut beseitigt werden.
Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgenden Angaben zu versehen: - Gebeiztes Saatgut. Nicht einnehmen! Überreste dürfen (auch gewaschen) nicht als Futter oder Lebensmittel verwendet werden. - Die Handelsbezeichnung, Wirkstoff(e), sowie die Sicherheitshinweise des Saatbeizmittels.
Die Etiketten von Verpackungen mit behandeltem Pflanzgut sind mit folgenden Angaben zu versehen: - Gebeiztes Pflanzgut. Nicht einnehmen! Überreste dürfen (auch gewaschen) nicht als Futter oder Lebensmittel verwendet werden. - Die Handelsbezeichnung, Wirkstoff(e), sowie die Sicherheitshinweise des Saatbeizmittels.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Pflanzenschutzmittel, welches Zoxamid enthält, nicht mehr als drei Mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
Bei Winterspinat auf Sandböden Risiko von Blattchlorosen und Wachstumshemmungen im Erntejahr.
Verwendung nur in Wohn- und Büroräumen sowie in Wintergärten.
Tiefere Dosierung auf sandigen, schwach humosen Böden; höchste Dosierung auf schweren, humosen Böden.
SPe 8: Gefährlich für Bienen - Darf nur ausserhalb des Bienenfluges am Abend mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen in Kontakt kommen. Anwendung im geschlossenen Gewächshaus sofern keine Bestäuber zugegen sind.
Die Originalverpackung darf nur im Freien geöffnet werden. Nach Entnahme des Mittels ist die Originalverpackung wieder ordnungsgemäß und dicht zu verschließen.
Das Mittel darf niemals mit Wasser in Berührung kommen. Im Brandfall mit trockenem Sand löschen.
Das Mittel ist stets trocken zu lagern: nur in verschlossener Originalverpackung und nur in abseits von Wohnungen gelegenen Räumen, die nicht für den ständigen Aufenthalt von Menschen und Haustieren bestimmt sind.
Das Mittel darf nur im freien Gelände angewendet werden, jedoch nicht unter Gebäuden und in deren Nähe, damit das Eindringen des entstehenden Gases in die Gebäude vermieden wird.
Die Windrichtung ist zu beachten, um das Einatmen von Phosphorwasserstoff zu vermeiden.
Das Mittel darf nicht bei Regen, starkem Nebel oder stark durchfeuchteten Böden ausgelegt werden. An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphorwasserstoff, ein für Menschen und auch Tiere sehr giftiges Gas, das leicht entzündlich und wegen seines charakteristischen Geruches gut wahrnehmbar ist.
Bei Ausbringung und Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen.
Die behandelte Fläche soll während zweier Tage nicht betreten werden.
Die Anwendung von Produkten, die Phosphorwasserstoff freisetzen, darf im Freiland nur von Personen, die im Besitz einer Fachbewilligung für die Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln oder einer Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft und im Gartenbau sind, erfolgen. Die Anwendung durch Drittpersonen unter Anleitung eines Inhabers der Fachbewilligung ist nicht zulässig.
Mit 0.5l/ha Gondor (W 6326).
Beim Ansetzen der Spritzbrühe sind Schutzhandschuhe zu tragen. Beim Ausbringen der Spritzbrühe sind Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen.
Maximal 5 Behandlungen pro Kultur.
2 Behandlungen: 1. vor der Blüte (BBCH 59) und 2. nach der Blüte (BBCH 69).
Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen möglich. Nach der Getreideernte das Stroh sorgfältig einarbeiten. Keine Anwendung von Stroh / Mist / Kompost für Strohballenkulturen, als Mulch, bei Zierpflanzen oder im Gemüseanbau. Mist und Kompost, welcher von behandeltem Stroh stammt, vor empfindlichen Kulturen (Kartoffeln, Leguminosen und Sonnenblumen) nur mit Einarbeitung im Herbst ausbringen.
Nach Abschluss der Behandlungszeit: Raum vor dem Wiederbetreten gründlich lüften
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Produkt, welches einen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe SDHI enthält, nicht mehr als 3 mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Produkt, welches einen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe SDHI enthält, nicht mehr als 2 mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Produkt, welches einen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe der SDHI oder QoI enthält, nicht mehr als 3 mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
Brühemenge: 4 l/a.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Produkt, welches einen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe der SDHI oder SSH enthält, nicht mehr als 3 mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Produkt nicht bei Temperaturen unter 10°C lagern.
Angegebene Aufwandmenge entspricht 0.5-1 Aufhängebeutel / m2.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Beim Ansetzen der Spritzbrühe sind Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen. Beim Ausbringen der Spritzbrühe sind Schutzhandschuhe zu tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Anwendung nur auf Topf- und Containerpflanzen
Bei der Behandlung ist der Rückfluss der Nährlösung ins Bewässerungssystem zu vermeiden.
Nur zur Setzlingsanzucht.
Saatbeetbehandlung.
Nur als Zugabe zur Nährlösung.
Behandlung im Abstand von 3 - 4 Wochen wiederholen.
Vor der Aussaat oder Pflanzung mit dem Substrat mischen.
Nur für Topf- und Containerpflanzen.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel aus der gleichen Wirkstoffgruppe nicht mehr als 1 mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel aus der gleichen Wirkstoffgruppe nicht mehr als 3 mal pro Kultur ausgebracht werden.
Mit 1 l/ha Dash EC (Netzmittel).
Die Aufwandmenge entspricht 1 gelben Tablette (4.2 g) oder 5 rosa Tabletten (5 x 0.84 g).
Giessen vor der Aussaat oder Pflanzung.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen.
Beizung mit Sprühgerät beim Legen.
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 10 Tagen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
Behandlung mit Rücken- oder Handsprühgerät.
Bei Splitbehandlung 2 x 1 l/ha.
Bei Splitbehandlung 2 x 1 kg/ha.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
3 Behandlungen pro Generation.
Applikationsintervall: alle 8 Sonnentage (bedeckte Tage gelten als halbe Sonnentage).
Applikationsintervall: 14 Tage.
Zwischenreihenbehandlung, Anwendung ausschliesslich unter Verwendung von Spritzschirmen.
Die Dosierung entspricht maximal 4 kg/ha.
1. Applikation: ca. 2 Wochen vor der Pflanzung, Anwendung in das Pflanzloch bzw. auf die Pflanzreihen oder über das Bewässerungssystem.
2. Applikation (Behandlung der Jungpflanzen): Tauchen der Wurzelballen in Brühe bzw. Giessen.
3. Folgeapplikationen (alle 6 Wochen): Anwendung in das Pflanzloch bzw. auf die Pflanzreihen oder über das Bewässerungssystem.
Beim Ansetzen und Ausbringen der Spritzbrühe sind Schutzhandschuhe zu tragen.
Beim Ansetzen und Ausbringen der Streichlösung sind Schutzhandschuhe zu tragen.
Nur als Reihenbehandlung.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
In Tankmischung mit 2.0 l/ha Consento.
1 Behandlung nach der Ernte.
Maximal 3 Behandlungen nach der Ernte.
Keine Anwendung im Anbau von Kulturen, die nach der Ernte getrocknet werden.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Beim Ansetzen der Giessbrühe sind Schutzhandschuhe zu tragen. Beim Ausbringen der Giessbrühe sind Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Beim Ansetzen der Spritzbrühe und beim Umgang mit behandeltem Lagergut sind Schutzhandschuhe zu tragen.
Bewilligt nur für die Behandlung leerer Räume vor der Einlagerung folgender getrockneter Erntegüter: Weizen, Hafer, Roggen, Korn (Dinkel), Gerste, Triticale, Reis.
Bewilligt nur für die Behandlung folgender getrockneter Erntegüter: Weizen, Hafer, Roggen, Korn (Dinkel), Gerste, Triticale, Reis.
Das Produkt kann bei Hautkontakt Allergien auslösen. Beim Ansetzen der Spritzbrühe sind Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen. Beim Ausbringen der Spritzbrühe sind Schutzhandschuhe, ein Schutzanzug und eine Kopfbedeckung zu tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Das Produkt kann bei Hautkontakt Allergien auslösen. Beim Ansetzen der Spritzbrühe sind Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen.
Ansetzen der Streichlösung: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Streichlösung: Schutzhandschuhe tragen.
Spe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss sichergestellt werden, dass bei der Anwendung kein Sprühnebel in Oberflächengewässer gelangt.
Roller table im Herbst vor dem Einlagern oder im Frühjahr vor dem Pflanzen.
Für die Dosierung ist die Gebrauchsanweisung zu beachten.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Keine Behandlung mit Hand- oder Rückenspritze.
Grüne bzw. unverholzte Pflanzenteile der Kulturpflanzen dürfen nicht getroffen werden.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 03-11 (B-D) und eine Referenzbrühmenge von 800 l/ha (Berechnungsgrundlage).
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 55-59 (H) und eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha (Berechnungsgrundlage).
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen.
Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgenden Angaben zu versehen: 'Beim Öffnen der Saatgutsäcke und beim Beladen der Sämaschine sind Schutzhandschuhe, ein Schutzanzug und eine Atemschutzmaske (FFP2) zu tragen.'
Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
Beizen des Saatguts: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
Tiefere Aufwandmenge auf leichten und mittleren Böden, höhere Aufwandmenge auf schweren Böden.
SPe 8: Gefährlich für Bienen - Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen in Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter vor der Behandlung entfernen (mähen oder mulchen). Darf nicht angewendet werden, wenn sich blühende Pflanzen in benachbarten Parzellen befinden.
SPe 8: Gefährlich für Bienen - Anwendung im geschlossenen Gewächshaus sofern keine Bestäuber zugegen sind.
Behandlung mit ULV-Sprühgerät auf Roller table (20 g Produkt in max. 2 l Wasser / Tonne Kartoffel).
Behandelte Speisekartoffeln vor Verarbeitung für den Konsum waschen.
SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 1 kg des Wirkstoffs Metazachlor pro ha auf der gleichen Parzelle innerhalb von 3 Jahren anwenden.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Höhere Aufwandmengen bei starkem Befallsdruck.
Maximal 5 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Maximal 15 Behandlungen im Abstand von ca. 7 Tagen pro Parzelle und Jahr.
Anwendung nur in Kulturen zur Produktion von ätherischen Ölen für die Kosmetikindustrie.
SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser insgesamt nicht mehr als 10 Anwendungen mit Captan-haltigen Produkten pro Parzelle und Jahr.
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 7-14 Tagen.
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von mindestens 7 Tagen.
Maximal 3 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 7-14 Tagen.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Produkt, welches einen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe der CAA (Carboxylic acid amides) enthält, nicht mehr als 3 mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
Splitbehandlung (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge pro Parzelle und Jahr): Keimblatt- bis 2-Blattstadium: 0.2-0.3 l/ha; 4- bis 6-Blattstadium: 0.5-0.9 l/ha.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Nur in Tankmischung mit Captan 80 (0.125%) oder Folpet 80 (0.1%).
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel mit einen Wirkstoff der Gruppe der QoI (Quinone outside Inhibitors) nicht mehr als 4 Mal pro Jahr ausgebracht werden, wovon höchstens 2 aufeinander folgende Behandlungen erlaubt sind.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal eine Anwendung in dieser Indikation. Pflanzenschutzmittel mit einem Wirkstoff der Gruppe der QoI (Quinone outside Inhibitors) dürfen nicht mehr als 4 Mal pro Jahr ausgebracht werden.
Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen.
Maximal 3 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 7 Tagen.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Nur in Tankmischung mit 0.1% Folpet 80 WG oder mit 0.2% Stamina S oder mit 0.1% Alial oder mit 0.1% Alial 80 WG .
Nur in Tankmischung mit Folpet 80 WDG 0.125% (W 5012) oder Melody combi 0.15% (W 6070) oder Cyrano 0.2% (W 6219).
Keine Anwendung in Beständen für die Produktion von Saatgut.
Es besteht die Gefahr des Auftretens von schwammigen Zwiebeln als Folge einer zu frühen Anwendung mit dem Produkt.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Produkt, welches einen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe QiI enthält, nicht mehr als 3 mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Produkt, welches einen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe der SSH (Sterolsynthesehemmer) enthält, nicht mehr als 3 mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
Gegen Rotbrenner nur in Tankmischung mit 0.1% Folpet DG.
Behandlung mit Spritzschirm.
Nacherntebehandlung bis spätestens 15. September.
Bei Abschirmung durch die Kultur ist mit einer Wirkungsminderung zu rechnen.
Niedrige Aufwandmenge bei empfindlicheren Sorten oder als Nach- bezw. Korrekturbehandlung zum Vorauflaufeinsatz eines Herbizids.
Entweder 1x 6 ml/m2 (maximal eine Behandlung) oder 2x 3 ml/m2 (maximal 2 Behandlungen).
Nicht bei Frühkartoffeln anwenden.
Die Spritzbrühe muss während der Behandlung kontinuierlich durchmischt werden.
Die maximale Aufwandmenge von 2.0 kg/ha pro Applikation darf nicht überschritten werden.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
Bei der Handhabung und beim Aufhängen der Dispenser sind Schutzhandschuhe zu tragen.
Ansetzen der Giessbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Ausbringen der Giessbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 0.75 kg des Wirkstoffs Dimethachlor pro ha auf der gleichen Parzelle innerhalb von 3 Jahren anwenden.
Das Mittel nicht in den Boden einarbeiten.
Anlagegrösse nicht unter 0.5-1 ha. Reihenabstand nicht über 4.5 m. Für grössere Flächen ab 1-2 ha kann die Anzahl der Dispenser auf 300/ha reduziert werden.
Bei der Handhabung und beim Aufhängen der Pheromon-Dispenser sind Schutzhandschuhe zu tragen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 14 Tagen.
Keine Behandlung von Tafeltrauben.
Keine Behandlung von Tafeltrauben und von Trauben für die Traubensaftproduktion.
Die Etiketten von Säcken mit behandeltem Saatgut sind mit folgender Angabe zu versehen: 'Öffnen der Saatgutsäcke und Beladen der Sämaschine nur mit Schutzhandschuhen. Entwicklung und Einatmen von Staub vermeiden.'
Gegen Primärinfektionen.
Gegen Sekundärinfektionen.
Maximal 8 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Die Kulturpflanzen dürfen mit dem Herbizid nicht in Kontakt kommen.
Brühemenge: 400 - 500 l/ha.
Behandlung bei Bedarf nach 7-10 Tagen wiederholen.
Grüne bzw. unverholzte Pflanzenteile der Kulturpflanzen dürfen mit dem Herbizid nicht in Kontakt kommen. Anwendung unter Abschirmung erforderlich.
Beizen des Saatguts: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Atemschutzmaske (P2) tragen.
Beim Ansetzen der Spritzbrühe sind Schutzhandschuhe zu tragen. Bei den Anwendungen 'Giessen' und 'Überbrausen' sind bei Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe zu tragen.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Höhere Aufwandmenge gegen Kamille, Klebern, Klatschmohn, Windhalm und einjähriges Rispengras.
SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser dieses Pflanzenschutzmittel oder andere Penoxsulam-haltige Pflanzenschutzmittel maximal alle 3 Jahre auf derselben Parzelle anwenden.
Grüne bzw. unverholzte Pflanzenteile der Kulturpflanzen dürfen mit dem Herbizid nicht in Kontakt kommen.
Nach der Applikation die Rasenfläche 7-10 Tage nicht schneiden.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielorganismen muss sicher gestellt werden, dass nur die zu schützenden Pflanzen besprüht werden
Nur in Tankmischung mit Captan 80 WDG (0.1%, 1.6 kg/ha).
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Anwendungen in dieser Indikation. Pflanzenschutzmittel mit einem Wirkstoff der Gruppe der SDHI dürfen nicht mehr als 3 Mal und Pflanzenschutzmittel mit einem Wirkstoff der QoI (Quinone outside Inhibitors) dürfen nicht mehr als 4 Mal pro Jahr ausgebracht werden.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel mit einen Wirkstoff der Gruppe der SDHI nicht mehr als 3 Mal und Pflanzenschutzmittel mit einem Wirkstoff der Gruppe der QoI (Quinone outside Inhibitors) nicht mehr als 4 Mal pro Jahr ausgebracht werden, wobei höchstens 2 aufeinander folgende QoI Behandlungen erlaubt sind.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Nur in Tankmischung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Als Zusatz zu Netzschwefel.
Maximal 1 Behandlung pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von 2 - 4 Wochen mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
Maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
Höhere Aufwandmenge bis Ende Juni, tiefere Aufwandmenge ab Juli.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Behandlung spätestens bis Ende August. Es dürfen keine grünen Teile der Kulturpflanzen mit dem Herbizid in Kontakt kommen.
Behandlung der unbearbeiteten Zwischenreihen bei der Streifenfrässaat.
Bei Frühkartoffeln 3 Wochen Wartefrist.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Produkt, welches einen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe der SSH (Sterolsynthesehemmer) enthält, nicht mehr als 4 mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
Maximal 3 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 2-3 Wochen mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
Behandlungen nur während dem Flug (gemäss kritischer Fangzahl) im Abstand von mindestens 7 Tagen.
Behandlungen im Abstand von 7-14 Tagen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen.
Seitenknospen nicht länger als 2.5 cm.
450 l Brühe pro ha.
2 Behandlungen im Abstand von 4-7 Tagen.
Blüten nicht behandeln.
Ansetzen der Spritzbrühe oder Streichlösung: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder ein Visier zu tragen. Ausbringen der Spritzbrühe oder Streichlösung: Schutzhandschuhe zu tragen.
Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
Bei Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen bis 48 Stunden nach Anwendung des Mittels Schutzhandschuhe zu tragen.
Keine Behandlung vollreifer Tomaten.
Bewilligt nur für die Behandlung folgender Erntegüter: Äpfel.
Bewilligt nur für die Behandlung folgender Erntegüter: Zwetschgen / Pflaumen.
Bewilligt nur für die Behandlung folgender Erntegüter: Birnen.
Bewilligt nur für die Behandlung folgender Erntegüter: Tomaten.
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das den Wirkstoff Tebuconazole enthält.
Maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das den Wirkstoff Tebuconazole enthält.
Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das den Wirkstoff Tebuconazole enthält.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Bei Nachfolgearbeiten sind bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen.
Behandlung so bald wie möglich nach der Ernte, nicht später als 7 Tage nach der Ernte.
Behandlung so bald wie möglich nach der Ernte, nicht später als 24 Stunden nach der Ernte.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 61-69 (I) und eine Referenzbrühmenge von 1'200 l/ha (Berechnungsgrundlage). Die Brühemenge muss an das Entwicklungsstadium der Kultur angepasst werden.
Bewilligt nur für die Behandlung folgender Erntegüter: Getreideerzeugnisse, Verarbeitungsprodukte von Ölsaaten, Hartschalenobst, Trockenobst und Tabak.
Bewilligt nur für die Behandlung folgender Erntegüter: Getreide.
Maximal 10 Behandlungen.
Teilwirkung gegen Käferarten der Gattung Tribolium und gegen ältere Mottenlarven.
In Tankmischung mit organischen Fungiziden genügt die Hälfte der aufgeführten Aufwandmenge.
Beim Befüllen der Maschinen / Geräte und beim Ausbringen des Staubpulvers sind Schutzhandschuhe, ein Schutzanzug, eine Atemschutzmaske (P3) und eine dicht abschliessende Schutzbrille zu tragen. Eine Vollmaske kann die Kombination Schutzbrille und Schutzmaske ersetzen.
Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung.
Behandlung nur im Frühjahr oder Sommer bis Ende August.
SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser dieses Pflanzenschutzmittel oder andere Aminopyralid-haltige Pflanzenschutzmittel nicht mehr als 1 mal alle 2 Jahre auf derselben Parzelle anwenden.
Beim Befüllen des Nebelgeräts sind Schutzhandschuhe, eine Atemschutzmaske (A2P2) und eine dicht abschliessende Schutzbrille oder ein Visier zu tragen.
Während der Behandlungszeit sicherstellen, dass niemand den Raum betritt.
Bei Betreten der behandelten Räume sind während der Behandlungs- und Einwirkzeit Schutzhandschuhe, ein Schutzanzug, eine Kopfbedeckung, eine Atemschutzmaske (A2P2) und eine dicht abschliessende Schutzbrille zu tragen. Eine Vollmaske kann die Kombination Schutzbrille und Schutzmaske ersetzen.
1-2 Anwendungen im Abstand von 5-10 Tagen bei 8-14 mm Fruchtgrösse (BBCH 69-72).
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel mit einem Wirkstoff der Gruppe der SDHI (succinate dehydrogenase inhibitors) nicht mehr als 1 mal pro Kultur ausgebracht werden.
V.a. im Frühjahr Einsatz gegen Kartoffelblattläuse
Im späten Frühjahr / Sommer v.a. gegen Arten der Gattungen Aphis und Myzus.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel aus der gleichen Wirkstoffgruppe nicht mehr als 2 mal pro Kultur ausgebracht werden.
Maximale Aufwandmenge: 1.25 l/ha.
Gefahr von Phytotoxizität bei einer Behandlung bei hohen Temperaturen.
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit diesem Produkt. Insgesamt nicht mehr als 3 Behandlungen mit einem Tebuconazol-haltigen Produkt.
Maximal 1 Behandlung pro Kultur mit diesem Produkt. Insgesamt nicht mehr als 3 Behandlungen mit einem Tebuconazol-haltigen Produkt.
Knollen dürfen nicht zu feucht sein.
Applikation mit einem Heissverneblungsgerät gemäss den technischen Hinweisen der Firma.
Beim Befüllen des Nebelgeräts sind Schutzhandschuhe zu tragen.
Brühemenge: ca. 1.7 l/m².
Beim Herstellen der Spritzbrühe sehr gut rühren.
Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 10-14 Tagen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Behandlung im Sommer nach einem ersten Schnitt auf Wiederaufwuchs (ca. 1 m hoch) vorzugsweise mit Handspritze.
Brühemenge: 1000 - 1500 l/ha.
Einzelpflanzenbehandlung mit Streichgeräten oder Blackenspritze.
Bewilligt nur für die Behandlung folgender Erntegüter: Kartoffeln.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel mit einen Wirkstoff der Gruppe der SDHI nicht mehr als 3 Mal und Pflanzenschutzmittel mit einem Wirkstoff der Gruppe der SSH (Sterolsynthesehemmer) nicht mehr als 4 Mal pro Jahr ausgebracht werden.
Nur für die nichtberufliche Verwendung.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m einhalten. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
Das Produkt kann Schäden an Folgekulturen hervorrufen. Es sind die von der Bewilligungsinhaberin festgelegten Wartefristen bis zum Nachbau der Folgekulturen einzuhalten.
Die angegebene Aufwandmenge entspricht der total bewilligten Menge.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Kopfbedeckung tragen.
Nicht für die Produktion von Frühlings-/Bundzwiebeln verwenden.
Bei der Beimischung von Kupferpräparaten besteht die Gefahr von Blattverbrennungen. Die Bewilligungsinhaberin ist zu konsultieren.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2) tragen.
Befüllen der Maschinen mit dem Granulat: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen des Granulats: Schutzhandschuhe tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Atemschutzmaske (P2) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Ansetzen der Streichlösung: Schutzhandschuhe + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2) tragen. Ausbringen der Streichlösung: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2) tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Bei der Herstellung der Brühe ist darauf zu achten, dass diese im Tank sehr gut durchmischt wird, damit eine homogene Brühe entsteht.
Im Streichverfahren 3-5 l Emulsion/1000 Pflanzen.
Behandlung mit Rücken- oder Handsprühgerät: 3-4 l Emulsion/1000 Pflanzen.
Ansetzen und Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Beizen des Saatguts: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Ansetzen der Beizbrühe: zusätzlich Schutzbrille + Atemschutzmaske (P2) tragen.
In Tankmischung mit organischen Fungiziden
Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von 21 Tagen.
Beizen des Saatguts: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille tragen
Das Zeitintervall zwischen zwei aufeinanderfolgenden Behandlungen beträgt mindestens 14 Tage.
Zum Schutz von wildlebenden Säugern und Vögeln Produkt nicht in Häufchen auslegen. Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
Zum Schutz von wildlebenden Säugern und Vögeln nicht mehr als 70 mg des Wirkstoffes Metaldehyd pro m2 auf derselben Parzelle innerhalb eines Jahres anwenden.
Mittel ist giftig für Haustiere. Haustiere von Produktpackungen fernhalten.
Zum Schutz von wildlebenden Säugern und Vögeln nicht mehr als 700 g des Wirkstoffes Metaldehyd pro ha auf derselben Parzelle innerhalb eines Jahres anwenden.
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von mindestens 2 Wochen.
Sortenempfindlichkeit gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin beachten.
Nicht zur Saatguterzeugung.
Bewilligt nur für die Behandlung folgender Erntegüter: Bananen.
1 Behandlung nach der Ernte, spätestens bei Farbstadium 3.5 - 4.
Befüllen der Maschine mit Granulat: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (BP3) tragen. Ausbringen und Einarbeiten des Granulats, Abdecken und Entfernen der Folie, erste Bodenbearbeitung: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (BP3).
Bei Nachfolgearbeiten im Gewächshaus: Während der Einwirkzeit sicherstellen, dass niemand den Raum ohne vorgeschriebene Schutzausrüstung betritt. Betreten der behandelten Räume während der Einwirkzeit: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (B) tragen. Nach Abschluss der Einwirkzeit Gewächshaus vor dem Wiederbetreten gründlich lüften.
Karenzfrist zwischen Behandlung und Pflanzung bzw. Behandlung und Aussaat sowie Vorsichtsmassnahmen gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin beachten.
Behandelte Flächen im Freiland nach der Behandlung bis zur ersten Bodenbearbeitung mit einer Plastikfolie abdecken.
Tiefere Dosierung auf sandigen, schwach humosen Böden; höhere Dosierung auf schweren, schwach humosen Böden.
Anzucht von Jungpflanzen und Saatbeet-Behandlung.
Mit Netzmittelzusatz gemäss Firmenangaben.
SPa1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Pflanzenschutzmittel, welches den Wirkstoff Proquinazid, Quinoxyfen oder einen anderen Wirkstoff aus der Gruppe der Azanaphtalene enthält nicht mehr als 3 Mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden, wovon höchstens 2 aufeinander folgende Behandlungen erlaubt sind.
Tiefere Aufwandmenge auf Mineralböden, höhere Aufwandmenge auf humusreichen Böden und Moorböden.
Befristete Haltbarkeit (Verfallsdatum auf Gebinde) beachten.
Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von 28 Tagen.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Produkt, welches einen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe der CAA (Carboxylic acid amides) enthält, nicht mehr als 5 mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
Flächenbehandlung nach Neuansaat.
Splitbehandlung (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge pro Kultur); Vorauflauf, unmittelbar nach der Saat: 0.15 kg/ha; Nachauflauf, Stadium 12-16 (BBCH): 0.15 kg/ha.
Splitbehandlungen möglich. Die Aufwandmenge im Vor- und Nachauflauf darf insgesamt 540 g Metribuzin/ha pro Kultur nicht überschreiten.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen dürfen frühestens 48 Stunden nach Ausbringung ausgeführt werden. Danach weitere 48 Stunden: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
Genaue Aufwandmenge gemäss Gebrauchsanweisung je nach Sorte.
Als Zusatz zu den durch die Firma zu bestimmenden Herbiziden und Fungiziden.
Nur in Tankmischung mit 0.1% Folpet 80 WDG (1.6 kg/ha).
Nur in Kombination mit Karten mit Trichogramma evanescens.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Pflanzenschutzmittel, welches Fludioxonil enthält, nicht mehr als viermal pro Jahr ausgebracht werden.
Nur in einem Spritztank bei laufendem Rührwerk anwenden.
Beizen des Saatguts: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P2) tragen.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel mit einem Wirkstoff der Gruppe der QoI (Quinone outside Inhibitors) nicht mehr als 3 Mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel mit einem Wirkstoff der Gruppe der QoI (Quinone outside Inhibitors) nicht mehr als 3 Mal pro Kultur und Jahr ausgebracht werden.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel mit einem Wirkstoff der Gruppe der QoI (Quinone outside Inhibitors) nicht mehr als 3 Mal pro Kultur ausgebracht werden.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel mit einem Wirkstoff der Gruppe der QoI (Quinone outside Inhibitors) nicht mehr als 2 Mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden
Nur in Tankmischung mit 0.125% Folpet 80 (2 kg/ha).
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung dürfen Pflanzenschutzmittel aus der gleichen Wirkstoffgruppe nicht mehr als 3 mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
1 Freilassung (auf 25 Kartonträgern) pro ha
Die Beizung des Saatgutes darf nur im Ausland erfolgen.
Nur in Tankmischung mit 0.1% Folpet 80 WG oder mit 0.2% Stamina S.
Nur in Tankmischung mit 0.125% Kocide 2000 oder mit 0.1% Oxycuivre 50.
Maximal 0.05% (50 mL / 100 L Brühe).
Maximal 0.025% (25 mL / 100 L Brühe).
Das Produkt kann Schäden an der Kultur hervorrufen. Es sind die vom Bewilligungsinhaber festgelegten Vorsorgemassnahmen einzuhalten.
Die Kultur darf während der Behandlung nicht in Kontakt mit dem Herbizid kommen. Anwendung unter Abschirmung erforderlich.
Das Produkt vor dem Gebrauch gut schütteln. Im Spritztank bei laufendem Rührwerk anwenden. Bei Spritzgeräten ohne Rührwerk Brühe regelmässig schütteln/rühren.
Bewilligt nur für die Behandlung folgender Erntegüter: Brotgetreide.
Bewilligt nur für die Behandlung folgender Erntegüter: Futtergetreide.
Befüllen der Maschine: Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen des Staubpulvers: Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen.
Nachfolgearbeiten in behandelten leeren Räumen: Schutzbrille + Atemschutz P3 tragen.
Nachfolgearbeiten in Räumen die behandeltes Material enthalten: bis 48 Stunden nach Ausbringung Atemschutz P3 + Schutzbrille tragen.
Maximal insgesamt 3 Spritz- und Giessbehandlungen pro Kultur und Jahr.
1. Behandlung bei der Pflanzung.
Maximal 6 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
Das Produkt kann Schäden an der Kultur hervorrufen.
Maximal 10 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen.
Behandlungen im Abstand von mindestens 7-10 Tagen.
Maximal 8 Behandlungen pro Kultur.
Maximal 8 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
Behandlungen im Abstand von 14 Tagen.
Maximal 3 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
Nicht auf Früchten einsetzen, die aufgrund von Beschädigungen Fruchtsaft absondern.
Remontierende Erdbeeren: Behandlungsintervall von 21 Tagen.
Zur Anzucht von Jungpflanzen.
Auch für Zimmerpflanzen.
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 7 Tagen.
Auch Stecklinge (Jungpflanzen).
Vacciplant (0.0625% / 1 l/ha ).
Ansetzen der Spritzbrühe: Atemschutzmaske (P3) tragen.
Ansetzen und Ausbringen der Streichlösung: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Ansetzen des Mittels: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen des Mittels: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
Ansetzen und Ausbringen der Streichlösung: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen
Ansetzen der Giessbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen.
Spritzbrühe sofort anwenden.
2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von 10 Tagen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Bei der Anwendung: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutz (B2) tragen. Nach der Anwendung: Raum sofort verlassen und Raum gut verschliessen.
Gefahr von Phytotoxizität bei Überschreitung der angegebenen Konzentration.
Bei Tagestemperaturen über 25°C ist das Produkt in den Abendstunden anzuwenden.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Behandlungen im Abstand von 6-14 Tagen.
Anwendung nur in Kulturen zur Produktion von frischen Kräutern.
Anwendung nur in Kulturen zur Produktion von getrockneten Samen und Früchten.
Bei einmaliger Behandlung: max. 2.5 kg/ha zwischen Blühbeginn und Ende der Blüte oder max. 1.5 kg/ha zwischen Nachblütefruchtfall und dem Erreichen von 50% der sortentypischen Fruchtgrösse.
Keine Wirkung auf bodenbürtigen Schneeschimmel.
Früchte, welche bei der Behandlung am Boden liegen, dürfen nicht verzehrt werden.
Nacherntebehandlung.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen.
Ansetzen der Streichlösung: Schutzhandschuhe tragen. Ausbringen der Streichlösung: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser Pethoxamid-haltige Pflanzenschutzmittel nicht mehr als 1 mal alle 2 Jahre auf derselben Parzelle in dieser Kultur anwenden.
Produkt nicht bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt lagern.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC C3 (u.a. Strobilurine). Davon maximal 2 als Luftapplikationen.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC C3 (u.a. Strobilurine). Davon maximal 2 aufeinanderfolgende Behandlungen.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC C3 (u.a. Strobilurine).
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC C3 (u.a. Strobilurine).
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC C3 (u.a. Strobilurine).
Spe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten.
Phytotoxschäden bei empfindlichen Arten oder Sorten möglich.
Keine Behandlung während der Blüte.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 4 Behandlungen pro Kultur und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC G1 (Sterolsynthesehemmer, SSH).
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC G1 (Sterolsynthesehemmer, SSH).
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC G1 (Sterolsynthesehemmer, SSH).
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC G1 (Sterolsynthesehemmer, SSH).
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC C3 (u.a. Strobilurine).
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 4 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC G1 (Sterolsynthesehemmer, SSH).
Maximal 8 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit einem Produkt, das den Wirkstoff Dithianon enthält.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 55 (G) und eine Referenzbrühmenge von 800 l/ha (Berechnungsgrundlage).
Behandlungen nach der Blüte: Pro Parzelle und Jahr insgesamt nicht mehr als 3400 g des Wirkstoffs Dithianon pro Hektar anwenden.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC C3 (u.a. Strobilurine).
Maximal 3 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 7-10 Tagen.
Splitbehandlung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
Phytotoxschäden bei empfindlichen Sorten möglich; vor allgemeiner Anwendung Versuchspritzung durchführen.
Behandlung auf abgehärtete Pflanzen.
Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von mindestens 3 Wochen.
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von mindestens 1 Woche.
Beizen des Saatguts: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen beim Beizvorgang (z.B. geschlossene Systeme) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe der Anilinopyrimidine (FRAC D1).
Nur in Tankmischung mit Captan 80 % (0.1 %, 1.6 kg/ha) oder Dithianon 70 % (0.03 %, 480 g/ha).
Nach Abschluss der Behandlungszeit: Gewächshaus vor dem Wiederbetreten gründlich lüften.
Kulturverträglichkeit gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin beachten.
Bei der Anwendung des Mittels mindestens Schutzhandschuhe + langärmliges Hemd + lange Hose tragen.
Berufliche Verwendung: Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
Behandlung nur bei Imazamox-resistenten Raps-Sorten.
Spe1 - Zum Schutz von Grundwasser keine weitere Anwendung des Wirkstoffs während drei Jahren auf derselben Parzelle nach der Herbstanwendung von Imazamox.
Bei der Anwendung des Mittels Schutzhandschuhe tragen.
Bewilligt als geringfügige Verwendung nach Art. 35 PSMV (minor use).
Erste Behandlung nach der Pflanzung, zweite Behandlung 3 Wochen später.
Ansetzen der Giessbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen.
Ansetzen der Brühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen.
Ansetzen der Brühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Behandlung: Schutzhandschuhe tragen.
Anwendung nur in Kulturen zur Produktion von getrockneten Blättern und Blüten.
Anwendung nur in Kulturen zur Produktion von getrockneten Wurzeln.
Behandlung von im Herbst gesäten Kulturen.
Behandlung von im Frühling gesäten Kulturen.
Im Herbst gesäten Kulturen: Behandlung bis Stadium 37 (BBCH).
Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr. Bei 1 Behandlung diese kurz vor dem Farbumschlag durchführen, gefolgt von einem anderen gegen Kirschenfliege bewilligten Produkt (Intervall ca. 7 Tage). Bei 2 Behandlungen: 1. Behandlung kurz vor dem Farbumschlag, Intervall 10 Tage.
Keine Anwendung im Herbst und im Winter.
Ethylen ist leicht flüchtig und kann zu Reaktionen bei Ethylen-empfindlichen Pflanzen in benachbarten Gewächshäusern führen. Es sind Vorsichtsmassnahmen zu treffen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen.
Bewilligt nur für die Bulbenanzucht. Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden.
Geprüfte Anwendung bei Kaiser Alexander.
Ansetzen der Spritzbrühe: Atemschutzmaske (P2) tragen.
Anwendung nur in Kulturen zur Produktion von teeähnlichen Erzeugnissen oder Gewürzen.
Anwendung nur in Kulturen zur Produktion von teeähnlichen Erzeugnissen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Atemschutzmaske (P3) tragen
Behandlungsintervall mindestens 4 Wochen
SPe 8: Gefährlich für Bienen - Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen in Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter vor der Behandlung entfernen (mähen oder mulchen).
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung müssen eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene Pufferzone von mindestens 6 m eingehalten werden und die Fahrgassen mit einer geschlossenen Pflanzendecke bedeckt sein. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Zum Schutz vor den Folgen einer Abschwemmung müssen die Fahrgassen mit einer geschlossenen Pflanzendecke bedeckt sein. Reduktion der Distanz aufgrund von Drift und Ausnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle.
Dieses oder irgendein anderes Produkt, welches Kaliumphosphonat enthält, dürfen nicht mehr als 6 mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von 7 Tagen.
Behandlungen im Abstand von 10 Tagen.
Nur bei Anbau auf Mulchfolie: Zwischenreihenbehandlung, Anwendung ausschliesslich unter Verwendung von Spritzschirmen. Weder die Kultur noch die Mulchfolie dürfen getroffen werden.
Gefahr von Phytotoxizität (Verbrennungen) bei einer Behandlung bei hohen Temperaturen.
Behandlungsintervall 7 Tage.
Anwendung während 5 - 7 aufeinanderfolgenden Nächten.
Bei der Anwendung des Mittels Schutzhandschuhe + Schutzbrille tragen.
Nach Ausbringung des Mittels während 48h sicherstellen, dass niemand die behandelte Fläche betritt.
Keine Anwendung, wenn ungeschützte Personen der Drift ausgesetzt sein könnten.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Einsatz nur bei nachweislichem Auftreten von Eiablagen in den Beeren ab dem Stadi-um BBCH 83.
Maximal 3 Behandlungen gegen Drosophila suzukii während des Stadiums 83-89 (BBCH).
Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten, die Fluopicolide oder Fluopyram enthalten.
Maximal 1-2 Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Erste Behandlung bei Befallsbeginn, bei Bedarf nach 7 Tagen wiederholen.
Bei der Anwendung des Mittels Schutzhandschuhe tragen.
Maximal 1 Behandlung pro Kultur bei dieser Indikation.
Anwendung nur in Kulturen zur Produktion von Gewürzen.
Nur in Tankmischung mit 0.2% (3.2 l/ha) Stamina S.
Keine Anwendung bei Anbau auf Mulchfolie.
Bei Anwendung unter Flachabdeckung besteht die Gefahr von Schäden an der Kultur. Es sind die vom Bewilligungsinhaber festgelegten Vorsorgemassnahmen einzuhalten.
Behandlungsintervall mindestens 10-12 Tage.
Maximal 1 Behandlung pro Kultur mit diesem Produkt oder einem anderen Produkt, das diesen Wirkstoff enthält.
SPe 8: Gefährlich für Bienen - Darf nur ausserhalb des Bienenfluges am Abend mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen in Kontakt kommen.
SPe 8: Gefährlich für Bienen - Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen in Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter vor der Behandlung entfernen (mähen oder mulchen). Darf nicht angewendet werden, wenn sich blühende Pflanzen in benachbarten Parzellen befinden. Anwendung im geschlossenen Gewächshaus sofern keine Bestäuber zugegen sind.
SPe 8: Gefährlich für Bienen - Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen in Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter vor der Behandlung entfernen (mähen oder mulchen). Eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu blühenden Pflanzen in benachbarten Parzellen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Maximal 4 Behandlungen im Abstand von 8 Tagen.
Bei der Anwendung des Mittels Schutzbrille tragen.
Nur in Jungreben.
Nur in Junganlagen.
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von mindestens 3 Wochen.
Maximal 4 Behandlungen pro Kultur im Abstand von mindestens 3 Wochen.
SPa1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC G1 oder G2 (Sterolsynthesehemmer, SSH).
SPa1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 6 Anwendungen pro Parzelle und Jahr (2 Applikationsperioden à 3 Behandlungen) mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC G1 oder G2 (Sterolsynthesehemmer, SSH). Es müssen mindestens 2 Monate Abstand zwischen den Applikationsperioden eingehalten werden.
Die Behandlung kann zu gelblichen Verfärbungen, Welkeerscheinungen und Seneszenz bei der Kultur führen.
Nicht bei der Lagerung von Verarbeitungskartoffeln anwenden.
1 Behandlung während 24-48h im Reiferaum.
Nur in Tankmischung mit 0.0175% Moon Privilege.
Bei frühzeitiger Neuansaat müssen die Empfehlungen des Bewilligungsinhabers zu den Folgekulturen beachtet werden.
Das Produkt darf nicht eingesetzt werden auf den essbaren Teilen von Pflanzen, die zum menschlichen Verzehr gedacht sind.
Eine Anwendung auf Keltertrauben ist erlaubt, wenn die Etikette des damit hergestellten Weins die Angaben nach Artikel 75 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung des EDI vom 16. Dezember 2016 über Getränke enthält.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Atemschutzmaske (A2) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Max. 3 Splitbehandlungen, max. 2 l/ha je Split.
Anwendung im Frühjahr
In Tankmischung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin.
Auf leichten Böden besteht die Gefahr von Schäden an der Kultur
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Betreten der behandelten Räume während Einwirkzeit: Atemschutzmaske (AX) tragen.
Nur für die Anwendung in Gewächshäusern mittels CO2-Verteilsystem.
Homogenisierte Gasverteilung im Gewächshaus durch Ventilatoren.
Die leere Packung muss zweimal mit Wasser gespült werden, bevor sie entsorgt werden darf.
SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 60 g des Wirkstoffs Nicosulfuron pro ha auf der gleichen Parzelle innerhalb von 2 Jahren anwenden.
Gleichzeitig oder aufgeteilt auf mehrere Wochen freilassen.
Sommerweizen: nur BBCH 31-32
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr. Wenn höchsten 2 Applikationen gegen diesen Schaderreger gemacht werden, max. 1 Behandlung pro Kultur und Jahr mit diesem Mittel
Pro Parzelle und Jahr insgesamt nicht mehr als 1680 g des Wirkstoffs Dithianon pro Hektar anwenden.
Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von mindestens 2 Wochen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P2) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 1 Punkt reduziert werden.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 3 Punkte reduziert werden.
Nur in Tankmischung mit Malvin WG 0.1% (1.6 kg/ha) oder mit 336 g Dithianon pro ha eines Dithianon-haltigen Produktes.
Nur in Tankmischung mit Malvin WG 0.1% (1.6 kg/ha) oder mit 336 g Dithianon pro ha eines Dithianon-haltigen Produktes.
SPe 1 - Zum Schutz von Bodenorganismen maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Difenoconazol-haltigen Produkten.
SPe 1 - Zum Schutz von Bodenorganismen maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit insgesamt nicht mehr als 500 g des Wirkstoffs Difenoconazol.
Auf Packungsetiketten ist auf die Wirkungslücken gegen diverse dikotyle und monokotyle Unkräuter hinzuweisen.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 4 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr.7 (succinate dehydrogenase inhibitors, SDHI) oder FRAC Nr.11 (Strobilurine, QoI-Hemmer).
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC H5 (Carboxylic acid amides, CAA) oder FRAC B3 (benzamides and thiazole carboxamides, z.B. Zoxamid).
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 5 Behandlungen pro Kultur und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC H5 (Carboxylic acid amides, CAA) oder FRAC B3 (benzamides and thiazole carboxamides, z.B. Zoxamid).
SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser dieses Pflanzenschutzmittel oder andere Bupirimate-haltige Pflanzenschutzmittel nicht mehr als 3 mal pro Parzelle und Jahr anwenden.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2) tragen.
Nicht bei grosser Hitze oder Frostgefahr anwenden.
Angegebene Aufwandmenge entspricht 0.2-0.4 Aufhängebeutel/m2.
Behandlungen im Abstand von 7 Tagen.
Leeres Gebinde gründlich reinigen und zur Kehrichtabfuhr.
Konzentration/Aufwandmenge: 0.015 % (0.24 l/ha) 'Rondo Combi L - Slick' + 0.03 % (0.48 kg/ha) 'Rondo Combi L - Legan'.
Nur Behandlung von Rebunterlagen in Rebschulen.
Gefahr von Phytotoxizität.
Die ausgebrachte Menge an Calciumcarbonat muss bei der Düngung / Kalkung berücksichtigt werden.
In 200 - 600 L Wasser/ha.
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 5 Tagen.
Achtung! Erhöhte Schaumbildung bei der Herstellung der Spritzbrühe.
Bei Anwendung mit Nützlingseinsatz: Nützlingsfreilassung 1 Tag nach Behandlung. Häufige Anwendung des Mittels während Aufbau einer Macropholus Population vermeiden.
Anlagegrösse nicht unter 15 ha oder mindestens 5 ha innerhalb einer Fläche von 15-20 ha, in der die Verwirrungstechnik gegen den Apfelwickler mit anderen Produkten gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin eingesetzt wird.
Herbst: maximal 1 Behandlung pro Parzelle.
Frühjahr: maximal 1 Behandlung pro Parzelle.
Maximal 2 Behandlungen pro Aufwuchs.
Beizen des Saatguts: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier. Technische Schutzvorrichtungen beim Beizvorgang (z.B. geschlossene Systeme) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 1 Behandlung pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr.07 (succinate dehydrogenase inhibitors, SDHI).
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von mindestens 10 Tagen.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Splitbehandlungen möglich. Splitbehandlung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Behandlungen im Abstand von 10-14 Tagen.
Entweder 4 L/ha (maximal 6 Behandlungen im Intervall von 5 -7 Tagen) oder 8 L/ha (maximal 4 Behandlungen im Intervall von 7-10 Tagen).
Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen.
Bei Befallsbeginn oder bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.
In 500 l Wasser/ha.
Vor Gebrauch der Spritzbrühe ist diese gut zu schütteln. Spritzbrühe immer wieder kräftig schütteln und rasch aufbrauchen.
Behandlung nur bei Foramsulfuron und Thiencarbazone resistenten Zucker- und Futterrüben-Sorten.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 4 Behandlungen pro Jahr und Parzelle mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr.29 (Fluazinam) oder FRAC Nr. 40 (CAA Carboxylic acid amides).
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Tauchbehandlung des Pflanzguts: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Umgang mit behandeltem Pflanzgut: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf eine Wassermenge von 1`000 Liter (Hochstamm).
BlossomProtect ist gemeinsam mit BufferProtect oder BufferProtect NT anzuwenden.
Einsatz am Tag vor errechnetem Blüten-Infektionstag. Bei mehreren aufeinanderfolgenden Infektionstagen muss die Behandlung alle 2 Tage wiederholt werden, so lange neu Blüten aufgehen.
Das Laub behandelter Rüben darf nicht an Tiere verfüttert werden.
Anzuchtschalen überbrausen oder angiessen.
Nur bei Anbau auf Mulchfolie: Vor dem Auflaufen oder vor dem Pflanzen der Kulturpflanze. Zwischenreihenbehandlung, Anwendung ausschliesslich unter Verwendung von Spritzschirmen. Die Mulchfolie darf nicht getroffen werden.
Anwendung nur in Kulturen zur Nutzung als Gewürz (bei Verwendung von Früchten und Samen).
Anwendung nur in Kulturen zur Nutzung als teeähnlichem Erzeugnis oder als Gewürz (bei Verwendung von Früchten und Samen).
Ausbringen des Produktes: Schutzhandschuhe tragen.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Jahr und Parzelle mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40 (CAA, Carboxylic acid amides) oder FRAC Nr. 45 (QoSI, Quinone outside inhibitor stigmatellin binding type).
Keine Anwendung bei einjährigen Nadelholzsämlingen.
Nur zur Behandlung von Flächen vor der ersten Nutzung als Stellfläche für Topf- und Containerpflanzen.
Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
Nur für Nutzung als nachwachsender Rohstoff für technische Zwecke.
Anwendung nur in einem geschlossenen dauerhaft errichteten Gewächshaus.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Atemschutzmaske (P3) tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Bis Stadium 37 (BBCH): 0.75 l/ha. Bis Stadium 55 (BBCH): 1 l/ha. Über Stadium 55 (BBCH): 1.6 l/ha.
Behandlungen im Abstand von 10-21 Tagen.
6% bei 300 l Wasser.
Behandlung bei Bedarf nach 5-10 Tagen wiederholen
Keine Niederschläge während mindestens 4 Stunden nach der Behandlung.
Behandlung spätestens bis Ende August.
Es dürfen keine Teile der Kulturpflanzen mit dem Produkt in Kontakt kommen, Stock- und Wurzelausschläge entfernen, herunterhängende Äste aufbinden.
Keine Anwendung bei Baby-Leaf.
Auch als Splitbehandlung möglich. 1. Behandlung: 1.5 l/ha; 2. Behandlung: 0.75 l/ha.
Auch als Splitbehandlung möglich. 1. Behandlung: 1.1 l/ha (BBCH 12-16); 2. Behandlung: 1.1 l/ha (BBCH 16-18).
Behandlung wenn Unkräuter und Ungräser ca. 10 cm hoch sind.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr.21 (Quinone inside Inhibitors, QiI).
Gebinde vor Gebrauch gut schütteln.
Während der Applikation kontinuierlich rühren.
Die Spritzbrühe muss innerhalb von 4 Stunden nach dem (erstmaligen) Mischen ausgebracht werden.
Risiko von Phytotoxizität und Ertragsminderung. Die Wirkung variiert je nach Dosis, Anwendungszeitpunkt, Brühemenge, klimatischen Bedingungen, Rebsorte und physiologischem Zustand der Pflanze. Die Empfehlungen der Bewilligungsinhaberin sind zu befolgen.
Keine Tankmischungen mit anderen Produkten.
Für alle Anwendungen (Feuerbrand + Hemmung des Triebwachstums): maximal 0.3 kg Prohexadione-Calcium pro Hektar und Jahr.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 1 Behandlung pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr.11 (Strobilurine, QoI-Hemmer).
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr 11.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr.11.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr.11.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr.11 (Strobilurine, QoI-Hemmer).
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr.11.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr.11.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr.11 (Strobilurine, QoI-Hemmer).
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 03 (SSH = Sterolsynthesehemmer = Triazole).
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 03.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 03 (SSH = Sterolsynthesehemmer = Triazole).
Splitbehandlungen möglich.
Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr bei abgehender Blüte bis spätestens 5 Tage nach dem Abblühen.
Sortenspezifische Anwendung und Dosierung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin beachten.
Anforderungen an Witterung beachten: das Antrocknen der Spritzbrühe muss gewährleistet sein, Regenfestigkeit nach 6 oder mehr Stunden.
1-2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von 3 Wochen und 2-6 Wochen vor der Ernte.
Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr bei abgehender Blüte bis spätestens 2 Tage nach dem Abblühen.
Nur Apfelsorten gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin behandeln. Nicht kombiniert mit anderen Pflanzenschutzmitteln anwenden (Ausnahme: Ethephon zur Ausdünnung bei der Sorte Elstar).
Behandlung nur bei Imazamox-toleranten Sonnenblumen-Sorten (Clearfield).
Nicht kombiniert mit anderen Pflanzenschutzmitteln anwenden.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 4 Punkte reduziert werden.
Anwendung nur unter den Bäumen
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Einzelpflanzenbehandlung von Unkräutern und Ungräsern mit weniger als 10 cm Höhe.
Maximal 32 l/ha pro Parzelle und Jahr.
Behandlung von Unkräutern und Ungräsern mit weniger als 10 cm Höhe.
Behandlungen im Abstand von mindestens 5 Tagen.
Maximal 3 Splitbehandlungen gemäss Angaben der Bewilligungsinhaberin.
2 Behandlungen im Abstand von 10-15 Tagen (maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr).
Ansetzen und Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Anwendung auf die trockenen Unkräuter und Ungräser (2 ml Produkt/m2 in 15-30 ml Brühe/m2).
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40 (Carboxylic acid amides, CAA).
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40 (Carboxylic acid amides, CAA).
SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser Anwendung Quinmerac-haltiger Produkte nur alle 2 Jahre auf derselben Parzelle. Herbstanwendung nur alle 4 Jahre. Maximal 250 g Quinmerac/ ha.
Gegen Windhalm in Gebieten mit Windhalm-Resistenz.
Behandlung von im Frühling oder Herbst gesäten Kulturen.
Ausschliesslich für den Einsatz in Gewächshäusern zur Tomatenproduktion.
Anwendung ausschliesslich auf PepMV-freien Pflanzen. Die Virusfreiheit muss vor der Anwendung gemäss den Anweisungen des Lieferanten geprüft werden.
Die Anwender von PMV-01, die Tomaten an einen anderen Herstellerbetrieb liefern, müssen diesen zuvor über den Einsatz dieses Mittels informieren.
Die Anwender von PMV-01 müssen die nötigen Massnahmen treffen um dessen Verbreitung ausserhalb der Gewächshäuser zu vermeiden (Fussdesinfektionsmatten, Materialdesinfektion, Behandlung der Nährlösungsresten, Entsorgung der Pflanzen, ¿).
Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Brühemenge: 500 l/ha.
Behandlung mit ULV-Sprühgerät (ultra low volume).
Behandlung so bald wie möglich nach der Ernte. Behandlung später als 7 Tage nach der Ernte kann zu Qualitätseinbussen führen.
Behandlungsintervall mindestens 5 Tage.
Behandlungsintervall mindestens 21 Tage.
Die getroffenen Stammteile müssen vollständig von der Rinde geschützt sein; es dürfen keine grünen Pflanzenteile getroffen werden - ausser die zu bekämpfenden Stockausschläge; Abdrift vermeiden.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 4 Behandlungen pro Kultur mit Produkten aus den Wirkstoffgruppen FRAC Nr. 3 (DeMethylation Inhibitors, DMI = Sterolsynthesehemmer, SSH) oder FRAC Nr.7 (Succinate Dehydrogenase Inhibitors, SDHI).
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Kultur und Jahr mit Produkten aus den Wirkstoffgruppen FRAC Nr. 3 (DeMethylation Inhibitors, DMI = Sterolsynthesehemmer, SSH) oder FRAC Nr.7 (Succinate Dehydrogenase Inhibitors, SDHI).
Maximal 3 Behandlungen pro Kultur im Abstand von mindestens 7 Tagen.
Gegen Rotbrenner in Tankmischung mit Folpet (80%), Konz. 0.1%.
Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von mindestens 21 Tagen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Die Behandlung sollte bei hoher Luftfeuchtigkeit und mit einer Mindestwassermenge von 800 l/ha erfolgen.
Maximal 4 Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
Splitbehandlungen möglich (2 x 0.6 l/ha im Abstand von 3-7 Tagen).
SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 0.75 kg des Wirkstoffs Terbuthylazine pro ha auf der gleichen Parzelle innerhalb von 3 Jahren anwenden.
Tiefere Dosierung bei geringem Unkrautdruck / feuchten Bodenbedingungnen.
Nur in Ertragsreben.
Keine Anwendung zusammen mit einem Sojalecithin-haltigen Haft- oder Netzmittel.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 01-10 (B-D) und eine Referenzbrühmenge von 800 l/ha (Berechnungsgrundlage).
Beim Befüllen des Nebelgeräts: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen.
Bei Kaltvernebelung im Raum: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Kopfbedeckung + Atemschutzmaske (A2P3) tragen.
Betreten der behandelten Räume während Einwirkzeit: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Kopfbedeckung + Atemschutzmaske (A2P3) tragen.
Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabinen) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Der Lagerraum muss nach der Anwendung während 24-48 Stunden verschlossen bleiben.
Die Wirkung ist sortenabhängig und wird von der Lagertemperatur beeinflusst.
Befüllen des Nebelgeräts: Schutzbrille oder Visier tragen.
Nach Abschluss der Behandlungszeit und mindestens 24 Stunden Wartezeit: Raum vor dem Wiederbetreten mindestens 30 Minuten gründlich lüften.
Die Vernebelungseinrichtung für das Begasungsmittel darf nur ausserhalb des zu behandelnden Lagerraumes eingesetzt werden. Der entstehende Nebel muss dabei von aussen in den Lagerraum eingeleitet werden und es darf kein Gas aus den Lagerräumen austreten.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 3 Punkte reduziert werden. Sollte maximal 1 Anwendung pro Jahr erfolgen, muss das Abschwemmungsrisiko gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle um 2 Punkte reduziert werden.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 60 m zu Oberflächengewässern einhalten.
Bewilligt nur für die Behandlung folgender Erntegüter: Speise- und Futterkartoffeln (nicht für Saatkartoffeln verwenden).
Maximal 6 Behandlungen; wiederholte Anwendungen im Intervall von 1 Monat.
Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 3 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielpflanzen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Mindestens 3 Behandlungen, Intervall: 7 bis 14 Tage.
2 Splitbehandlungen, maximal 0.75 kg/ha je Split (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
2 Splitbehandlungen, maximal 1.0 kg/ha je Split (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr vor der Blüte.
Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr während der Blüte.
Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr nach der Blüte.
1 Röhrchen (240 Organismen) / 200m2
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 0.96 kg des Wirkstoffs Bentazon pro Hektar auf derselben Parzelle innerhalb von 2 Jahren anwenden.
In Wintergetreide darf die Anwendung nicht vor dem 1. April erfolgen.
Spe1 - Zum Schutz von Grundwasser Thifensulfuron-methyl-haltige Pflanzenschutzmittel nach einer Anwendung in Getreide nur alle 3 Jahre auf derselben Parzelle einsetzen.
Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Splitbehandlungen möglich (gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin).
2-3 Splitbehandlungen, 10 l/ha je Split.
Risiko von Phytotoxizität. Die Empfehlungen der Bewilligungsinhaberin sind zu befolgen.
Die Kultur muss im Zeitpunkt der Behandlung eine gut ausgebildete Wachsschicht aufweisen.
Gefahr von Phytotoxizität bei einer Behandlung bei Sonneneinstrahlung.
Brühemenge: mindestens 1000 l/ha.
Bei Tankmischung mit 6-benzyladenine ist die Dosierung zu reduzieren.
Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: mindestens langärmliges Hemd + lange Hose + festes Schuhwerk tragen.
Behandlungen nach der Blüte: Pro Parzelle und Jahr insgesamt nicht mehr als 0.34 g/m2 des Wirkstoffs Dithianon anwenden.
Ausbringen des Granulats von Hand: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
Als Zusatz zu den durch die Firma zu bestimmenden Herbiziden, Fungiziden und Regulatoren für die Pflanzenentwicklung
6 Anwendungen im Abstand von 7 Tagen.
4 Anwendungen im Abstand von 7 Tagen.
2 Anwendungen pro Jahr, April bis September.
Wasserlösliche Folienbeutel nicht mit nassen Schutzhandschuhen berühren
Maximal 5 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
Als Zusatz zu den durch die Firma zu bestimmenden Herbiziden und Saatbeizmitteln.
Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: mindestens Schutzhandschuhe + langärmliges Hemd + lange Hose + festes Schuhwerk tragen.
Anwendung während Phase II (Substratherstellung) oder während Phase III (Speisepilzproduktion).
Höchstens 0.4 g Kupfer-Metall je m² und Jahr.
Maximal 0.6 g Kupfer-Metall je m² und Jahr; innert 5 aufeinanderfolgender Jahre maximal 2 g Kupfer-Metall je m² (Kupferbilanzierung).
Behandlungen im Abstand von mindestens 3 Tagen.
2 Splitbehandlungen, 0.5 l/ha je Split (die angegebene Aufwandmenge entspricht der total bewilligten Menge).
Um mögliche Phytotoxizitätsprobleme vorzubeugen, wird empfohlen, eine Versuchsspritzung durchzuführen, bevor das ganze Feld behandelt wird.
Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen.
Behandlungen im Abstand von mindestens 10 Tagen.
Information, damit Dritte die Parzelle nicht betreten.
Mit Netzmittelzusatz gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin.
Nur für die Produktion von Oliven für die Ölproduktion.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-73 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
Keine Behandlung von Tafelobst.
Behandlung bei Bedarf nach 7-14 Tagen wiederholen.
Maximal 4 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 7 Tagen.
Maximal 3 Behandlungen pro Kultur und Jahr im Abstand von 7 Tagen.
Nur an Tagen mit Tagestemperaturen zwischen 10 und 20°C und Nachttemperaturen über 5°C anwenden.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen.
Sicherstellen, dass der behandelte Rasen bis zum nächsten Schnitt (inklusive Entfernung Schnittgut) nur mit langärmeligen Hemd + langen Hosen betreten wird.
Sicherstellen, dass der behandelte Rasen bis zum nächsten Schnitt (inklusive Entfernung Schnittgut) nur mit langärmeligen Hemd + langen Hosen + festem Schuhwerk + Schutzhandschuhen betreten wird.
Sicherstellen, dass der behandelte Rasen bis zum nächsten Schnitt (inklusive Entfernung Schnittgut) nur mit langärmeligen Hemd + langen Hosen + festem Schuhwerk betreten wird.
Bei der Anwendung des Mittels Schutzhandschuhe + mindestens langärmliges Hemd + lange Hosen + festes Schuhwerk + Schutzbrille tragen.
Bei der Anwendung des Mittels Schutzhandschuhe + mindestens langärmliges Hemd + lange Hosen + festes Schuhwerk tragen.
Anwendung zwischen dem 3. und 6. Standjahr
Insgesamt nicht mehr als 36 l/ha des Produkts pro Parzelle und Jahr anwenden.
2- 4 Splitbehandlungen, 9.0 l/ha je Split.
Für Blattnutzung (Verzehr der Blätter).
Für Wurzelnutzung (Verzehr der Wurzeln).
Splitbehandlung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin (max. 3 l/ha je Split, angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nicht mehr als 60 g des Wirkstoffs Isoxaflutole pro Hektar auf derselben Parzelle innerhalb von 3 Jahren anwenden.
SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser Sulfosulfuron-haltige Pflanzenschutzmittel nicht mehr als 1 mal alle 2 Jahre auf derselben Parzelle anwenden.
Maximal 2 Behandlungen pro Schnitt.
Maximal 3 Behandlungen pro Jahr im Abstand von 7 Tagen.
Behandlungen im Abstand von 14-21 Tagen.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC C3 (u.a. Strobilurine).
Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen.
Splitbehandlung. 1. Behandlung: max. 1.5 l/ha; 2. Behandlung: max. 1.0 l/ha oder 1. Behandlung max. 1.0 l/ha, 2. Behandlung max. 1.5 l/ha (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
Splitbehandlung. 1. Behandlung: max. 1.0 l/ha; 2. Behandlung: max. 1.0 l/ha (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
Auch bei reduzierten Spritzbrühen darf die Konzentration von 0.1% nicht überschritten werden.
Das Produkt ist im Dunkeln bei 5°C-25°C zu lagern. Eine angebrochene Packung muss innerhalb von 4 Wochen aufgebraucht werden.
Aufgrund potentieller Phytotoxizität nur zwischen 1. Mai und 1. Oktober anwenden.
Anwendung bei sonniger, trockener Witterung; Temperaturen 20-28°C. Nicht anwenden bei bewölkter, kühler Witterung sowie Temperaturen über 28°C.
Bei der Erneuerung von Rasenflächen oder der Behandlung von Rasenkanten.
Maximal 1 Behandlung vor Beginn der Kultur.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe HRAC Nr. 02.
Maximal 1 Behandlung pro Kultur. Im Fall eines starken Befalls durch Trespen ist eine Splitapplikation gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin möglich.
Nach Zugabe des Produktes in den Vernebler: Raum sofort verlassen und Raum gut verschliessen. Während der Behandlungszeit sicherstellen, dass niemand den Raum betritt. Nach Abschluss der Behandlungszeit: Raum vor dem Wiederbetreten mindestens 15 Minuten gründlich lüften.
Nach Zugabe der Tabletten in die Lösung: Raum sofort verlassen und Raum gut verschliessen. Während der Behandlungszeit sicherstellen, dass niemand den Raum betritt. Nach Abschluss der Behandlungszeit: Raum vor dem Wiederbetreten mindestens 15 Minuten gründlich lüften.
Beim Vermischen von Lösung und Tabletten: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille tragen. Beim Entsorgen der Restlösung: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille tragen
Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von 7-10 Tagen.
Spritzbrühe gut anrühren, damit diese homogen ist.
In Tankmischung mit 0.4 l/ha Fluazinam (500 g/l)
Spe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen muss sichergestellt werden, dass bei der Anwendung kein Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässer gelangt.
Maximal 10 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 5-7 Tagen.
Maximal 12 Behandlungen pro Kultur.
Behandlungsintervall mindestens 3 Tage.
Die Luftfeuchtigkeit muss nach dem Einsatz während mindestens 24 Stunden über 90% r. F. gehalten werden.
In Tankmischung mit 0.5 l/ha Cyazofamid (160 g/l)
Nur in Tankmischung mit Folpet (0.1%).
Maximal 4 Behandlungen pro Jahr mit Produkten mit Cymoxanil
Bei Innenanwendung: Räume während und nach der Desinfektion gründlich lüften.
Verwendung der Tauchlösung: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille tragen.
Anwendung mit Aktivschaumgerät: Schutzanzug + Schutzbrille tragen.
Behandelte Geräte nicht verwenden, bevor die Oberfläche getrocknet ist.
SPa1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Pflanzenschutzmittel, welches einen Wirkstoff aus der Gruppe der Aryl-phenyl-ketone (Metrafenon und Pyriofenon) enthält nicht mehr als 3 Mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden, wovon höchstens 2 aufeinander folgende Behandlungen erlaubt sind.
Bei der Handhabung und beim Aufhängen der Dispenser sind Schutzhandschuhe zu tragen.
Den Dispenser beim Einschalten nicht vor das Gesicht halten, da beim Einschalten ein Kontrollausstoss erfolgt.
Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung.
Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung.
1 Freilassung (oder Beutel) alle 4-7 Wochen.
Mindestens 2 Freilassungen im Abstand von 2 Wochen oder 1 Beutel alle 4 Wochen.
2-3 Freilassungen im Abstand von 2 Wochen
Kurative Verwendung in befallenen Gebieten. Für eine maximale Wirksamkeit sollte die Mindestdurchschnittstemperatur über 24 Stunden 20°C betragen. Freisetzung in der Vegetation, geschützt vor direkter Sonneneinstrahlung. Die Freisetzung sollte am besten abends oder am frühen Morgen erfolgen.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung, Produkt im Wechsel mit Produkten einsetzen, die keinen Wirkstoff aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 27 enthalten.
Dieses Produkt hat hauptsächlich eine kurative Wirkung. Da es in der Pflanze schnell abgebaut wird, ist seine vorbeugende Wirkung nur von kurzer Dauer.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Kernobst ab 1. Standjahr, Steinobst ab 2. Standjahr
Keine Niederschläge während mindestens 3 Stunden nach der Behandlung.
Es dürfen keine grünen Teile der Kulturpflanzen mit dem Herbizid in Kontakt kommen; Abdrift vermeiden.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille + Atemschutzmaske (P3) tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Atemschutzmaske (P3) tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten. Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
Beim Verdünnen der Pilzsporen-Lösung ist eine Schutzmaske (FFP 2/3) zu tragen.
Pro Hektar werden 4 L der Pilzsporen-Stocklösung (i.d.R. 1x10 hoch 9 CFU/ml) auf 500 Liter Arbeitslösung mit Wasser verdünnt. Abweichungen von dieser 1:125-Verdünnung ist je nach Durchsatz und/oder Tankvolumen der Injektionsmaschine und/oder Konzentration der Stocklösung möglich).
Die Wirkungseffizienz dieses Produkt wurde nicht in allen Kulturen und für alle Applikationen geprüft und kann deshalb je nach Kultur, Substrat oder Applikationsbedingungen stark schwanken.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 5 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40 (Carboxylic acid amides, CAA).
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 45 (QoSI, Quinone outside inhibitor stigmatellin binding type).
Maximal 9 Behandlungen pro Kultur.
Maximal 10 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
Kontaktmittel wirkt gegen Blattfrass durch adulte Käfer. Keine direkte Wirkung auf Larven.
Die Wirkungseffizienz dieses Produkts wurde nicht für alle Applikationen geprüft und kann deshalb je nach Substrat oder Applikationsbedingungen stark schwanken.
Max. Anzahl der Behandlungen: nach Bedarf im Abstand von mindestens 7 Tagen.
1 Einheit = 50 Adulte
Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von 14-21 Tagen.
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr im Abstand von mindestens 14 Tagen.
Maximal 5 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 5 Tagen.
Auf erntereifen Früchten können Spritzflecken entstehen.
Maximal 3 Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen.
Brühemenge: 230 - 600 l/ha.
Die Wirksamkeit dieses Präparates ist stark abhängig von den Anwendungsbedingungen (z.B. Temperatur, Feuchtigkeit, Kultur, Substrat etc.).
Die Wirksamkeit dieses Präparates wurde nicht für alle Indikationen geprüft.
1-3 Splitbehandlungen, 0.5 kg/ha je Split.
Brühemenge: 200 - 300 l/ha.
Köder oder Teile davon dürfen nicht mit dem Erntegut in Kontakt kommen.
Kein manuelles Ausbringen des Granulats.
Befüllen der Maschinen mit dem Granulat: Schutzanzug tragen. Ausbringen des Granulats: Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Im Tauchverfahren bei Laubhölzern 8-10 l/1000 Pflanzen.
Im Tauchverfahren bei Nadelhölzer 15 l/1000 Pflanzen. Im Tauchverfahren bei Laubhölzern 8-10 l/1000 Pflanzen.
Kurative Anwendung in Befallsherde.
Anwendung von Juni bis September, in Randbereichen und Hecken neben Obstanlagen.
2-3 Anwendungen im Abstand von 3-5 Tagen (bei Bedarf).
Bodenapplikation.
Blattapplikation.
Entspricht 1.5 Mio Nematoden / Liter; Wasseraufwandmenge von 1250 l/ha.
Entspricht 1.5 Mio Nematoden / Liter; Wasseraufwandmenge 1500 l/ha.
Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 7 Tagen.
Entspricht 2.5-5 Mio Nematoden / Liter; Wasseraufwandmenge 1000 bzw. 500 l/ha.
1 Beutel = 250 Organismen.
Applikation im Abstand von 4 Wochen.
Die Behandlung sollte bei hoher Luftfeuchtigkeit und mit einer Mindestwassermenge von 1000 l/ha erfolgen.
Maximal 4 Behandlungen im Abstand von 10 Tagen.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Nicht bei hoher Sonneneinstrahlung anwenden (frühmorgens oder abends anwenden).
Produkt im Originalgebinde und nicht bei Temperaturen unter 17°C lagern.
Anwendung des Produkts mit Standard-Sprühgeräten und Düsen, welche grosse Tröpfchen ausbringen können. Keine Hochdruckpumpen verwenden.
Auch als Splitbehandlung 2 x 20 g/ha pro Kultur und Jahr im Abstand von 7 - 14 Tagen.
Freisetzung in Bereichen, wo Drosophila suzukii vorhanden ist, sowohl in den Anbauflächen als auch an deren Rändern. Die Zone für die Freisetzung muss relativ gross sein (flächendeckendes Management, Mindestfläche 1 ha).
1-2 Anwendungen pro Jahr im Abstand von 1-4 Wochen .
Maximal 15 Behandlungen pro Kultur im Abstand von mindestens 5 Tagen.
Nur in Tankmischung mit einem Kupfer-haltigem Produkt (150 - 300 g Reinkupfer/ha).
Maximal 2 Behandlungen im Abstand von mindestens 5 Tagen.
Während mind. 3 Stunden nach der Applikation muss eine Luftfeuchtigkeit von mind. 75 % gewährleistet sein.
Ansetzen und Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Spe 1 - Zum Schutz von Grundwasser nur alle 3 Jahre auf derselben Parzelle im Herbst in Getreide anwenden.
Maximal 400ml/ha.
Maximal 6 Behandlungen pro Jahr
Behandlungen im Abstand von mindestens 2 Tagen.
Der pH-Wert der Spritzbrühe muss tiefer als 8 sein.
Die Auslegestellen sind mit genügend Erde gut zu verschliessen.
Bei Anwendung mit Köderstation: Das Produkt muss in geschlossenen Behältern mit lediglich einer Öffnung für Zielorganismen (Köderbehälter) angewendet werden.
Die Auflagen zum Schutz von Mensch, Haus- und Wildtieren sind strikt zu befolgen. Bei unsachgemässer Anwendung besteht ein Risiko für Mensch, Haus- und Wildtiere.
Maximal 4 Behandlungen pro Kultur im Abstand von mindestens 10 Tagen.
Maximal 6 Behandlungen pro Kultur und Jahr im Abstand von mindestens 7 Tagen.
Maximal 6 Behandlungen pro Jahr im Abstand von mindestens 7 Tagen.
Nur während der vollständigen Vegetationsruhe ausgangs Winter anwenden.
Pro Art werden 0.5-1 Organismus freigelassen.
Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von 14 Tagen.
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von mindestens 5 Tagen.
Maximal 3 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 7-14 Tagen.
Brühemenge: 600 l/ha.
Maximal 6 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von 5 Tagen.
Darf nur in geschlossenen Räumen (z.B. Gewächshaus, Büro- und Wohnräume, Wintergarten) in Abwesenheit von Bestäubern angewendet werden.
Falls das Mittel mit einem verbrennungsmotorgetriebenen Heissnebelgerät angewendet wird, dann muss bei einem Aussetzen dieses Geräts der Mittelstrom automatisch unterbrochen werden.
Behandlung mit mindestens 1000 L/ha Wasser.
Aufwandmenge entspricht 1500 Millionen Organismen / ha.
1 Einheit = 40 Adulte
Bewilligt nur für die Behandlung folgender Erntegüter: Getreide, Mais und Tabak.
Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Visier + Kopfbedeckung tragen.
Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen sind frühestens 24 Stunden nach Ausbringung möglich. Dabei sind Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) zu tragen.
Zum Schutz von Dritten eine unbehandelte Pufferzone von 30 m zu Wohnflächen und öffentlichen Anlagen einhalten.
SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser maximal 3 Anwendungen pro Parzelle und Jahr mit einem Trifloxystrobin-haltigen Produkt, davon maximal 1 Anwendung im Herbst.
SPe 1 - Zum Schutz des Grundwassers maximal 2 Anwendungen mit Trifloxystrobin-haltigen Produkten pro Kultur und Jahr.
SPe 1 - Zum Schutz des Grundwassers maximal 1 Anwendung mit einem Trifloxystrobin-haltigen Produkt pro Kultur und Jahr.
Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen sind frühestens 48 Stunden nach Ausbringung möglich. Dabei sind Schutzhandschuhe + Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) zu tragen.
SPe 3: Zum Schutz von Nichtzielarthropoden vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 60 m zu Biotopen (gemäss Art. 18a und 18b NHG) einhalten.
SPe 3: Zum Schutz von wildlebenden Säugern max. 1 Anwendung pro Parzelle und Jahr mit einem Trifloxystrobin-haltigen Produkt.
Phytotoxschäden möglich; vor allgemeiner Anwendung Versuchspritzung durchführen.
Zur Vermeidung von Phytotoxizität, eine maximale Konzentration von 0,6 l/hl der Brühe verwenden.
Befüllen der Maschinen mit dem Granulat: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Ausbringen des Granulats: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabinen) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Das Produkt vor dem Gebrauch gut schütteln. Im Spritztank bei laufendem Rührwerk anwenden.
Die Spritzbrühe nach der Herstellung so schnell als möglich applizieren, da die Emulsionsstabilität gering ist.
Die Anwendung von Produkten, die Phosphorwasserstoff freisetzen, darf im Freiland nur von Personen, die im Besitz einer Fachbewilligung für die Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln oder einer Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft und im Gartenbau sind, erfolgen. Die Anwendung durch Drittpersonen unter Anleitung eines Inhabers der Fachbewilligung ist nicht zulässig.
Ausbringen der Spritzbrühe mit Hand- oder Rückenspritze: Schutzanzug tragen.
Splitbehandlung mit 2 x 0.75 l/ha im Abstand von 7 Tagen möglich (die angegebene Aufwandmenge entspricht der total bewilligten Menge).
Bei Applikation darf das Erntegut nicht getroffen werden.
Maximal 12 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Brühemenge: 300 - 600 l/ha.
Maximal 3 Splitbehandlungen pro Kultur und Jahr.
Bis 50 cm Pflanzenhöhe.
Verteilt auf 6-8 Freilassungen im Abstand von 14 Tagen.
Das Produkt bei etwa 5°C lagern.
Splitbehandlung: 2 x 1.25 kg/ha, erste Behandlung Ende Blüte (Trieblänge 3 bis 5 cm) und zweite Behandlung 2 -5 Wochen später.
Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr (innerhalb von 3 - 5 Wochen).
Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr (innerhalb von 2 - 3 Wochen).
Für alle Anwendungen (Feuerbrand + Hemmung des Triebwachstums): maximal 0.375 kg Prohexadione-Calcium pro Hektar und Jahr.
Für alle Anwendungen (Feuerbrand + Hemmung des Triebwachstums): maximal 0.25 kg Prohexadione-Calcium pro Hektar und Jahr.
Mit der dritten Behandlung kann nicht immer eine Wirkungssteigerung erzielt werden.
Maximal 2 Behandlungen pro Aufwuchs im Abstand von 3 Tagen.
Befüllen des Nebelgeräts: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Kopfbedeckung + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2P2) tragen.
Während der Behandlungszeit sicherstellen, dass niemand den Raum ohne vorgeschriebene Schutzausrüstung betritt.
Verdunstungsgerät vor Entnahme von Lagergut ausschalten und Raum gründlich lüften.
Betreten der behandelten Räume während Einwirkzeit: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Kopfbedeckung + Schutzbrille + Atemschutzmaske (A2P2) tragen.
Während der Behandlung des Ernteguts im Lager sind alle Türen und Lüftungsöffnungen dicht geschlossen zu halten. Es darf ausschließlich eine interne Belüftung (Luftzirkulation) zur Verteilung des Pflanzenschutzmittels im geschlossenen Lager erfolgen. Eine externe Belüftung des Lagers darf frühestens nach Ablauf eines Zeitraumes von 24 Stunden nach erfolgter Behandlung erfolgen.
Durch den Einsatz des Produktes kann es zu einem höheren Fruchtansatz kommen. Im Folgejahr ist auch ein reduzierter Blütenansatz möglich.
Maximal 8 Behandlungen pro Kultur und Jahr im Abstand von 7-10 Tagen.
Maximal 8 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 7-10 Tagen.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 11-12 (E) und eine Referenzbrühmenge von 600 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71 (J) und eine Referenzbrühmenge von 1600 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
2 Spritzungen: 1. Applikation 4-5 Tage nach Flugbeginn, 2. Applikation 7-14 Tage nach der 1. Applikation.
Befüllen der Maschinen: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen des Granulats: Schutzhandschuhe + Schutzanzug + Schutzbrille oder Visier tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Letzte Behandlung spätestens am 15. September.
Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabine) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Nachfolgearbeiten in behandelten Kulturen: bis 48 Stunden nach Ausbringung Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd + lange Hose) tragen.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit einem Produkt aus der Wirkstoffgruppe FRAC Nr. 40 (Carboxylic acid amides, CAA) oder einem Zoxamid-haltigen Produkt.
Nur in Mischung mit einem Multisite-Kontaktfungizid.
Maximal 6 Behandlungen pro Parzelle und Jahr im Abstand von mindestens 7-14 Tagen.
In Tankmischung mit 0.015% Stroby WG.
Ansetzen der Spritzbrühe: Schutzhandschuhe + Schutzbrille oder Visier tragen. Ausbringen der Spritzbrühe: Schutzbrille oder Visier tragen. Technische Schutzvorrichtungen während des Ausbringens (z.B. geschlossene Traktorkabinen) können die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung ersetzen, wenn gewährleistet ist, dass sie einen vergleichbaren oder höheren Schutz bieten.
Das Mittel darf nicht in Tankmischungen mit Netzmitteln oder ölhaltigen/auf Öl basierenden Pflanzenschutzmitteln ausgebracht werden.
Auch für die Luftapplikation.
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
Nur auf Topfpflanzen im Gewächshaus.
Bis spätestens Ende August.
Dieses Präparat enthält ein Phenylamid-Fungizid. Gegen diese Fungizid-Gruppe sind resistente Kraut- und Knollenfäule-Pilzstämme aufgetreten.
Keine Anwendung in Saatkartoffeln.
Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
Maximal 3 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
Nur im Hausgarten.
Nur zur Anzucht von Jungpflanzen.
Bei der Ausbringung des Präparates ist eine sporenundurchlässige Schutzmaske zu tragen.
Kann unter bestimmten Bedingungen bei der Sorte Idared eine Violettfärbung der Blätter und bei verschiedenen Sorten Blattfall verursachen.
Aprikosen sind schwefelempfindlich, keine Behandlungen.
Nachblütebehandlungen nur bei schwefelverträglichen Sorten.
Zweite Behandlung; bei stärkerem Befall.
Splitbehandlung (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
Angabe der Kulturen und deren Verträglichkeit.
Auf die ungenügend bekämpfbaren Unkräuter ist deutlich hinzuweisen.
Zusatz zu den durch die Firma zu bestimmenden Mischungspartnern.
Mit Motor- oder Rückenspritze in 500-1500 L Wasser, mit Rückennebelblaser in 250-400 L Wasser.
Flächenbehandlung.
Keine Anwendung auf Sandböden.
Keine Behandlungen im Hochsommer (Mitte Juni bis Ende August).
Die Behandlung ist nach Austrieb oder nach einem ersten Schnitt vor der Bildung der Blütentriebe durchzuführen.
Bei Verfütterung an Rinder oder Galttiere 2 Wochen Wartefrist.
Auf der Gebrauchsanweisung ist die Liste der Sorten aufzuführen, welche das Präparat vertragen.
Hinweis auf potentiellen Wiederaustrieb von mehrjährigen Unkräutern und Ungräsern.
Bei Kartoffeln, insbesondere Saatkartoffeln, können vorübergehende Blattverfärbungen auftreten.
Der Anwender ist eingehend über die Gefahr von Schäden zu informieren. Auf Verhütungsmöglichkeiten ist hinzuweisen.
Keine Niederschläge während mindestens 6 Stunden nach der Behandlung.
Angabe der Konzentration der Spritzbrühe bei Behandlung von Unkrautnestern/Einzelpflanzen in Abhängigkeit der Unkrautart.
Behandlung spätestens bis Ende August. Es dürfen keine grünen Pflanzenteile und keine Reben mit niederen Schnittsystemen (Gobelets und tiefe Cordons usw.) behandelt werden.
Nur zur Behandlung von Unkrautnestern.
Koniferen und Thuja erst nach Ausreifen der Jahrestriebe behandeln.
Der Anwender muss informiert werden, dass sich die Wirkung gegen mehrjährige Ungräser, insbesondere die Quecke, in der Regel nicht über die Dauer der behandelten Kultur erstreckt.
Vorsicht: Schäden an Nutz- und Zierpflanzen möglich! Genügend seitlichen Abstand von deren Wurzelbereich einhalten (Abstand abhängig von Bodenart und Geländeneigung).
Splitbehandlung mit niedriger Aufwandmenge ist zu bevorzugen (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
Pflanzen allseitig gut benetzen. Behandlung nach Bedarf wiederholen.
Auf den Boden zu streuen. Keine essbaren Pflanzenteile bestreuen.
Netzmittelzusatz von 0.05% empfehlenswert.
Keine Anwendung bei extrem heisser Witterung.
Nicht bei kaltem Wetter einsetzen.
Die Beratung über den Einsatz und die Qualitätskontrolle der Nützlinge muss durch die Import- und Vertriebsfirma sichergestellt werden.
Auf der Produktetikette ist die Anzahl Organismen pro Packung und Träger anzugeben.
Nicht bei alleiniger Tröpfchenbewässerung einsetzen.
Die Produktion hat von einem definierten Virusstamm (Saatvirus) auszugehen.
Anlagegrösse nicht unter 1-2 ha. Reihenabstand nicht über 4.5 m.
Anwendung bei Bodentemperaturen von mindestens 10°C.
Boden nach Anwendung einige Tage gut feucht halten. Nicht bei Sonnenlicht behandeln (abends oder bei Bewölkung).
Erfahrungsgemäss beste Wirksamkeit in begrenzten Wurzelräumen (Töpfe, Container, Rabatten, Moorbeete, usw.).
Zwecks Vitalitätsprüfung ersuchen wir (auf Anfrage) um Zustellung einer Stichprobe.
Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.
Kann bei weichblättrigen Zierpflanzen, Oleander, Farnen und an Blüten Phytotoxschäden verursachen.
Die Behandlung soll bis zum Austrieb der Gehölze abgeschlossen sein.
Nur gegen nichtresistente Stämme geeignet.
Als Zusatz zu den durch die Firma zu bestimmenden Herbiziden.
Keine Anwendung im Hausgarten.
Gebrauchsfertig.
Vor und während der Freilassungen ist eine sorgfältige Befallsüberwachung dringend zu empfehlen. Auch der Nützlingsbestand sollte regelmässig kontrolliert werden. Vor der Freilassung darf während einer angemessenen Frist kein nützlingsgefährdendes Produkt eingesetzt werden.
Nach der Blüte bis spätestens Mitte August.
Nur vor der Blüte und nach der Ernte.
Nur gegen Larvenstadien.
Die Auslegestellen sind gut zu verschliessen.
Gegen die 2. Generation des Traubenwicklers.
In der Regel nur 1 Behandlung bei Befallsbeginn durchführen.
Splitbehandlung möglich (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
Getreide-Fräsbreitsaaten sind von dieser Bewilligung ausgenommen. Es dürfen nur Saaten behandelt werden, die eine gleichmässige Saattiefe aufweisen.
Nur gegen junge Larvenstadien.
Keine Anwendung auf Moorböden.
Sandiger, schwach humoser Boden.
Mittelschwerer, schwach humoser Boden.
Schwerer, humoser Boden.
Moorboden.
Behandlung bis spätestens 2 Wochen vor der Saat oder Pflanzung.
Kann Schäden auf Agrostis Arten verursachen.
Erste Behandlung wenn sich die Stauden in den Reihen berühren.
Darf nicht im Herbst angewendet werden.
Packungsvermerk: Beim Ausbringen Atemschutzmaske tragen.
Die Luftfeuchtigkeit muss nach dem Einsatz während mindestens 24 Stunden über 90% r. F. gehalten werden. Behandlung nach 7-14 Tagen wiederholen.
Gute Isolation (mindestens 100 m von unbehandelten Beständen).
Anlageform und Baumbestand möglichst uniform.
Keine Behandlung von der Blüte bis zum Ende der Ernte.
Maximal 4 Behandlungen pro Jahr.
Maximal 3 Behandlungen pro Jahr.
Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Höchstens 4 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr.
Beim Auftreten der ersten Larven im Boden.
Bis spätestens Ende September.
Die Gänge sind gut abzudichten.
Vor einem Einsatz muss die Pflanzenverträglichkeit auf einer kleinen Fläche abgeklärt werden.
Bei Frühkartoffeln 2 Wochen Wartefrist.
Nur bei starkem Befall und bei anfälligen Sorten.
In Tankmischung mit organischen Fungiziden genügt die Hälfte der aufgeführten Konzentration.
Vorsicht wegen Phytotoxizität!
Unmittelbar nach Hagelschlag, bis spätestens Mitte August.
Auf Vorsichtsmassnahmen zum Schutz vor Vergiftungen (Mensch, Haus- und Wildtiere) ist hinzuweisen.
Anwendung nur an den vom Bewilligungsinhaber empfohlenen Baumarten.
Zur Anzucht von Jungpflanzen und Setzlingen, letzte Anwendung spätestens 14 Tage nach der Pflanzung an den definitiven Standort.
Geprüft gegen Rehverbiss.
Behandlungen im Abstand von 8-12 Tagen.
2 x 3 l in je 300 l Spritzbrühe/ha. Kein Mineralölzusatz.
1. Behandlung im Keim- bis Zweiblatt-Stadium der Unkräuter. 2. Behandlung 5-7 Tage später.
Maximal 6 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Sortenempfindlichkeit beachten, verträgliche Sorten sind auf der Etikette zu vermerken.
Zusatz von 1% Zucker.
Sortenempfindlichkeit beachten.
Spritzabstände 7-10 Tage zu anderen Kontaktfungiziden.
Auf Moorböden.
Möglichst geringe Ausgangspopulation (nicht über 1-2% Befall im Vorjahr).
Wirkung gegen Pythium nur in Steinwollkulturen.
Bei der Weiterverarbeitung des behandelten Getreides zu Müllereiprodukten für den menschlichen Konsum muss eine praxisübliche Reinigung (Entstaubung) erfolgen.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf ein Baumvolumen von 10'000 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Baumvolumen anzupassen.
Letzte Behandlung bei Beginn des Farbumschlags, jedoch spätestens Mitte August.
Boden vor der Behandlung befeuchten.
Maximal 2 Behandlungen pro Jahr.
Nur trockene und gesunde Knollen behandeln.
Zugabe eines durch die Firma zu bestimmenden Adjuvantes 0.5 % auf der Basis von Rapsöl.
Erdbeeren: Anwendung nur vor der Blüte und nach der Ernte.
Mit Phenylamid-Fungiziden dürfen maximal 3 Behandlungen pro Jahr bis spätestens 31. Juli durchgeführt werden. Spritzabstände maximal 14 Tage bei nacheinander folgenden Behandlungen.
Toxisch für Raubwanzen und Raubmilben.
Nur bei Speise- und Futterkartoffeln, nicht bei Früh- und Saatkartoffeln anwenden.
SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.
SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.
Maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr.
Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Die Sortenempfindlichkeit des Mischungspartners ist zu beachten.
Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus der selben Wirkstoffgruppe.
Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
Hohe Dosierung bei stark anfälligen Sorten oder beim Auftreten von Befallsnestern.
Die Aufwandmenge bezieht sich auf die effektiv zu behandelnde Fläche.
3 Wochen Wartefrist bis zum nächsten Weidegang.
Nicht mit Kupferpräparaten mischbar, Gefahr von Blattverbrennungen.
Nur in Tankmischung mit einem Glyphosate-Produkt.
Beim Einsatz in Hochstammkulturen.
Bei durchgehender Spritzfolge kann der Wirkstoff Dodine bei anfälligen Sorten vermehrt Fruchthautberostungen verursachen. Dodine darf während der berostungskritischen Zeit (Blütebeginn bis Junifall) nicht eingesetzt werden.
In Obstbaukulturen ohne Regenabdeckung beträgt die Wartefrist 10 Tage.
Beweidung oder Schnitt (Grünfutter oder Konservierung) frühestens 3 Wochen nach der Behandlung. Ausnahme: Für nicht laktierende Tiere beträgt die Wartefrist 2 Wochen.
Speziell empfindliche Maissorten sind auf Packungen und in Empfehlungen zu erwähnen.
Nicht mehr als 2 aufeinander folgende Behandlungen.
Keine Wirkung auf Klebern und Korbblütler wie Franzosenkraut, Kamille und Kreuzkraut.
Nach Umbruch von Raps wegen Auswinterung dürfen keine Getreidearten angebaut werden. Kartoffeln, Rüben, Erbsen, Bohnen, Sommerraps und Mais sind für den Nachbau geeignet.
Giessen.
Spritzen.
Bei allen Anwendungen soll eine Einarbeitungstiefe von 20 cm eingehalten werden.
Keine Kompostbehandlung.
Sandige und humusarme Böden dürfen nicht behandelt werden.
Aufsprühen oder in der Raumluft vernebeln. Nicht auf Fruchtkörperanlagen oder Fruchtkörper sprühen.
Nicht vernebeln oder verdampfen.
Einzelpflanzenbehandlung.
Nachbau anderer Kulturen: 16 Wochen Wartefrist.
Keine Anwendung in Saatkartoffeln. Keine Anwendung bei Kartoffeln, die unter Plastikfolien angezogen werden.
Spritzungen mit Akariziden, die Clofentezin und Hexythiazox enthalten, führen vermehrt zu Resistenzen: Deshalb ist in einer Parzelle pro Saison nur eine Behandlung mit Mitteln aus dieser Gruppe durchzuführen.
Nur in Tankmischung mit 1-2 L/ha Basagran.
Behandlung von immergrünen hartblättrigen Pflanzen im Innenbereich.
Als Ergänzung zu einer Vorauflaufbehandlung.
Bei Bedarf Anwendung nach 4-7 Tagen wiederholen.
Nur bei Befall (sichtbare Wirkung tritt erst nach 14 Tagen ein). Nachbehandlung, falls nötig, frühestens nach 3 Wochen.
In 200 - 400 L Wasser/ha.
Maximal 1 Behandlung pro Jahr.
Unkräuter sind im vollen Wachstum und bevor sie Samenträger bilden zu behandeln.
Maximal 4 Behandlungen im Abstand von 14 Tagen.
Behandlung bei Befallsbeginn.
Freilassung der Raubmilben nach Auftreten der Spinnmilben.
Einsatz in Kombination mit 'Aphipar'.
In Kombination mit Orius-Raubwanzen einsetzen.
Anwendung frühestens 6 Monate nach Pflanzung.
Maximal 3 Behandlungen.
Auf Packungen und in anderen Empfehlungen ist auf die nötigen Vorsichtsmassnahmen hinzuweisen.
Wassermenge: 300-400 L/ha.
Ab 4. Standjahr.
Nur in Tankmischung mit Netzschwefel 0.3%.
Einsatz in Kombination mit 'Aphidius sp.' oder 'Aphelinus abdominalis'
Ueber die kombinierte Anwendung mit Herbiziden (Tankmischung) geben die jeweiligen Packungsaufschriften der Unkrautbekämpfungsmittel Auskunft.
Mehrere Freilassungen bis die Bekämpfung erreicht ist.
Die Behandlung muss 2x innert 10-14 Tagen wiederholt werden. Während der Behandlung muss eine gleichmässige Befeuchtung des Bodens sichergestellt werden.
Bei Frühkartoffeln 1 Woche Wartefrist.
Als Ersatz für eine Vorauflaufbehandlung.
Wirkt nur auf Blattläuse, die direkt getroffen werden.
Von Giessapplikationen ist abzusehen, da in der Erde sehr schwer abbaubare Rückstände entstehen.
Pflanzen bei Bedarf allseitig gut benetzen. Behandlung nach 2-3 Wochen bei Bedarf wiederholen.
Anwendung bei Temperaturen über 8°C.
Keine essbaren Pflanzenteile behandeln.
Nur im gemeinsamen Einsatz mit Leptomastix dactylopii.
Nur im gemeinsamen Einsatz mit Leptomastidea abnormis.
Nur gegen ältere Larvenstadien.
Nematodenbehandlung vor Pflanzung.
Behandlung mit der Rückenspritze.
Wirkung ungenügend bei stark anfälligen Sorten.
2-3 Einsätze im Intervall von 2 Wochen.
Boden nach der Anwendung einige Tage feucht halten.
Nicht bei Sonnenlicht behandeln (abends oder bei Bewölkung).
Keine Wirkung auf Apfelgraslaus.
Optimaler Applikationszeitpunkt für Mehlige Apfellaus BBCH 59 (Stadium E2).
Maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.
Maximal 1 Behandlung.
Bis spätestens Mitte August.
Anwendung nur bis spätestens Ende Juli.
Nur befallene Teilflächen behandeln.
Als Zusatz zu den durch die Firma zu bestimmenden Fungizid- und Insektizidspritzbrühen.
Nur in Räumen anwenden, die ausschliesslich der Speise- und Futterkartoffel-Lagerung dienen.
Als Zusatz zu den durch die Firma zu bestimmenden Herbiziden, Insektiziden und Fungiziden.
Als Zusatz zu den durch die Firma zu bestimmenden Fungiziden.
Als Zusatz zu den durch die Firma zu bestimmenden Insektiziden.
Grüne Pflanzenteile von erwünschten Pflanzen dürfen nicht behandelt werden.
Teilwirkung gegen Rhizoctonia-solani-Krankheit.
Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
Anlagegrösse nicht unter 1-2 ha.
Vorsicht: Resistenzgefahr! Produkt im Wechsel mit Produkten anderer Wirkstoffgruppen einsetzen.
Die maximale Aufwandmenge von 1.6 l/ha pro Applikation darf nicht überschritten werden.
2-4 Behandlungen im Abstand von 5 Tagen, empfohlene Brühemenge 800 l/ha.
Für Sommerhimbeeren und Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium Beginn der Blüte bis Vollblüte, Heckenvolumen 10'000 m³/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf Stadium Blütenknospen nickend bis erste Blüten offen, Heckenvolumen 7500 m³/ha.
Die angegebene Konzentration bezieht sich auf eine Basiswassermenge von 1000 Liter pro Hektare.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte, 4 Pflanzen pro m².
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium Fruchtansatz zu 50-90% vorhanden, Heckenvolumen 7'500 m³/ha.
Maximal 5 Behandlungen im Abstand von 2 Wochen.
Maximal 6 kg Kupfer-Metall je Hektar und Jahr; innert 5 aufeinanderfolgender Jahre maximal 20 kg Kupfer-Metall je Hektar (Kupferbilanzierung).
Behandlung nach Bedarf wiederholen.
Pflanzen allseitig gut benetzen, da Wirkung nur bei direktem Kontakt.
Plus je 2 l/ha Zusatzöl, z.B. Mineralöl.
Maximal 2 Luftapplikationen pro Jahr.
Anlagegrösse nicht unter 5 ha, Reihenabstand nicht über 4.5 m.
2-3 Behandlungen im Abstand von 5-7 Tagen.
Nach pflugloser Ansaat von anfälligen Sorten nach Weizen oder Mais.
Bei Befall 2-3 Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
Einsatz kurativ und in Kombination mit anderen Blattlaus-Nützlingen.
Bei Bedarf Anwendung nach 7 Tagen wiederholen.
Ernte- und Lagergüter dürfen weder direkt noch indirekt kontaminiert werden.
Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).
Behandlung gegen Monilia während der Blüte.
Larven nicht jünger als L3
Angabe der geeigneten Kulturen und Anbaubedingungen durch den Bewilligungsinhaber.
Feltiella acarisuga ist ein Ergänzungs-Nützling zu anderen Nützlingen.
Gewächshaustemperatur über 15 Grad Celsius halten.
Nützlinge vor direkter Sonneneinstrahlung und Wasser schützen.
1-3 Behandlungen in Kombination mit Phytoseiulus.
Mehrere Anwendungen möglich. Maximale jährliche Ausbringmenge 16 l/ha.
Nicht anwenden bei drohender Frostgefahr.
Nur Pflanzen im Wachstum behandeln.
Keine Niederschläge während mindestens einer Stunde nach der Behandlung.
300-1000l/ha Spritzbrühe ausbringen.
Bei Zierrasen mit einem Reinbestand an Festuca rubra darf die Aufwandmenge von 1.6 l/ha nicht überschritten werden.
In Tankmischung mit Scala (2 l/ha).
1-3 Anwendungen.
Maximal 2 Behandlungen im Abstand von 7-14 Tagen gegen diese Schaderreger.
Maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr in dieser Kultur.
Letzte Behandlung vor der Blüte.
Die Keimzahl im Endprodukt darf höchstens 10^8 CFU/ml betragen. Jeder Batch muss vor dem Verkauf durch ein anerkanntes Labor geprüft werden. Die Analysedaten müssen auf Verlangen der Zulassungsstelle vorgelegt werden.
Für Herbsthimbeeren keine Bekämpfung dieses Schädlings/dieser Schädlinge nötig.
Maximal 2 Behandlungen.
SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen. Blühende Einsaaten oder Unkräuter sind vor der Behandlung zu entfernen (am Vortag mähen/mulchen).
1. Freilassung: ca Anfang Juli (Eiablage der 2. Generation Pflaumenwickler)
3 Behandlungen im Abstand von je ca. 14 Tagen.
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur.
Tiefe Lagertemperaturen und befristete Haltbarkeit (Verfallsdatum auf Gebinde) beachten.
Anwendung mit Giesskanne (1-2 l Brühe/m²) oder für grössere Flächen mit Spritzpumpe (Druck<2.5 bar)
Die Wirkungseffizienz der Nützlinge kann je nach Pflanzenart stark schwanken.
Behandlungen in 350 l Wasser 1 mal pro Woche, sobald 30 % der Pflanzen aufgelaufen sind.
Erste Behandlung bei Befallsbeginn, bei Bedarf nach 7-14 Tagen wiederholen.
Nicht bei Sonnenlicht und warmen Temperaturen behandeln, vorzugsweise abends.
Normalerweise 2 Behandlungen mit der angegebenen Aufwandmenge.
Auf der Pakungsetikette ist die Empfehlung aufzuführen, dass vorzugsweise ein Handspritzgerät verwendet werden soll.
Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und Gleisanlagen.
Behandlung nur auf Anweisung der Kantonalen Pflanzenschutzdienste.
Maximal 5 Behandlungen.
Bei Anwendung des Produkts im Nachauflauf Sortenempfindlichkeiten beachten, verträgliche Sorten sind auf der Etikette zu vermerken.
Im Spritztank bei laufendem Rührwerk anwenden. Bei Spritzgeräten ohne Rührwerk Brühe regelmässig schütteln/rühren.
Nur in Tankmischung mit Captan (80% WG), Konz. 0.1%.
Nach pflugloser Ansaat nach Weizen oder Mais.
In Tankmischung mit 0.4 kg/ha Carbendazim (60% WP) bei starkem Befallsdruck.
Gegen Rotbrenner in Tankmischung mit Folpet (80% WP), Konz. 0.1%.
Bei Befall Behandlung anfangs Mai durchführen und Behandlung nach 14 Tagen wiederholen.
Behandlung bei Bedarf im Sommer wiederholen.
2 Anwendungen.
Phytotoxgefahr auf Birnen; nicht auf empfindlichen Birnensorten einsetzen; Firmenangaben genau befolgen.
Das Laub behandelter Rüben sowie behandelter Futterrüben darf nicht an Milchkühe verfüttert werden.
Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV, Anhang 2.5): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen bei National- und Kantonsstrassen.
Wassermenge: 10'000 l/ha, resp. 1 l/m².
Maximal 5 Behandlungen pro Jahr.
Nur in Tankmischung mit 0.1% Folpet 80%.
In Tankmischung mit Boxer (4-4.5 l/ha).
In Tankmischung mit 0.5 kg/ha Metribuzin (70% WG).
Blattbehandlung.
Tropfnass spritzen.
In Tankmischung mit breit wirkendem Getreide-Fungizid.
Für kleine Flächen (0.2-1 ha) 600 Dispenser/ha nicht unterschreiten. Für grosse Flächen (>3 ha) kann die Anzahl der Dispenser auf 300/ha reduziert werden.
An den Parzellenrändern alle 2 bis 3 m einen Dispenser aufhängen.
Für die Zucht dürfen nur Organismen, die natürlicherweise in Europa vorkommen verwendet werden.
Als Zusatz zu den durch die Firma zu bestimmenden Herbiziden und Insektiziden.
In Wasser lösen und die im Sand steckenden Chicorée-Wurzeln mit 4-6 l Brühe/m² überbrausen .
In Tankmischung mit 1.2 l/ha Sirocco (60 g/l Metconazole).
1. Behandlung bei Befallsbeginn, regelmässige Behandlungen in Abständen von 7-10 Tagen.
Maximal 4 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
Zur Vermeidung von Spritzflecken auf Zierpflanzen zum Zeitpunkt des Verkaufs die Behandlung genügend früh durchführen.
Behandeln wenn Schadschwelle überschritten.
1-2 Behandlungen.
2 Behandlungen im Abstand von 10-14 Tagen.
1-2 Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
Nur 1 Anwendung.
1-2 Anwendungen im Abstand von 10 Tagen.
2 l Wasser pro m² bzw. 20'000 l Wasser pro ha.
Anwendung nach 7-10 Tagen wiederholen.
Erste Anwendung 2-3 Tage nach der Pflanzung, zweite Anwendung 12-16 Tage später.
Vorbeugende Anwendung.
3 Wochen Wartefrist bis zum nächsten Schnitt oder Weidegang.
Gemäss Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV): Nur Einzelpflanzenbehandlung anderweitig nicht bekämpfbarer Problempflanzen.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses Pflanzenschutzmittel nicht mehr als 2 Mal pro Parzelle uns Jahr ausgebracht werden.
Vor Gebrauch schütteln.
Maximal 1 Behandlung pro Kultur.
Als Zusatz zu Netzschwefel oder organischen Fungiziden.
Nur bei starkem Befallsdruck.
In Tankmischung mit Derosal (0.4 kg/ha) bei starkem Befallsdruck.
In Tankmischung mit Amistar (0.4 l/ha).
Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 7-10 Tagen.
PLS+RCC = Physiological Leaf Spots und Ramularia collo-cygni.
In Tankmischung mit Centium 36 CS (0.2-0.25 l/ha).
In Tankmischung mit 2.0 l/ha Successor 600.
Nur in Tankmischung mit Malvin WG 0.1% (1.6 kg/ha), Delan WG 0.03% (480 g/ha) oder Delan 500 SC 0.05% (0.8 l/ha).
Die Kultur darf bei der Herbizidbehandlung nicht getroffen werden. Anwendung unter Abschirmung erforderlich.
Nur in Tankmischung mit Captan 80 WDG (0.1%, 1.6 kg/ha) oder Delan WG (0.03%, 480 g/ha).
Nur in Tankmischung mit Captan-S WG (0.1%, 1.6 kg/ha) oder Delan WG (0.03%, 480 g/ha).
In Tankmischung mit 0.025% Flint (W 5994).
Tiefere Aufwandmenge bei geringem Befallsdruck bzw. kleinen Schnecken. Bis zur angegebenen Maximalmenge bei hohem Befallsdruck bzw. grossen Schnecken.
Mit mindestens 600 l Wasser pro ha.
Nicht mit Gibberellin-haltigen Produkten und anderen Ausdünnungspräparaten ausbringen (2 - 3 Tage Abstand zwischen den Behandlungen).
Die Wirksamkeit des Produktes kann je nach Bodenfeuchtigkeit variieren.
Auf der Produktetikette ist die Anzahl Organismen pro Packung anzugeben.
Nur in Tankmischung mit Netzschwefel 80% (0.2%, 3.2 kg/ha).
In Tankmischung mit einem organischen Fungizid.
Als Zusatz zu den durch die Firma zu bestimmenden Fungiziden und Insektiziden.
Maximal 2l/ha.
Die höchste Dosis nur für die Luftapplikation.
1-2 Anwendungen pro Aufwuchs.
Maximal 6 Behandlungen.
Der Anwender ist über die Gefahr von vorübergehenden Kulturschäden zu informieren.
Im Frühjahr nach dem Austrieb, bei einer 5 - 15 cm Wuchshöhe.
Im Frühjahr nach dem Austrieb, bei einer 5 - 10 cm Wuchshöhe.
Nur in Tankmischung mit Captan 0.125%.
Nur in Kombination mit Mulchen oder Schnitt einsetzen.
Maximal 3 Behandlungen pro Jahr oder Kultur.
Phytotoxschäden bei empfindlichen Arten oder Sorten möglich; vor allgemeiner Anwendung Versuchspritzung durchführen.
Behandlung bis spätestens 3-5 Tage nach der Saat.
Maximal 2 Behandlungen pro Kultur im Abstand von 10-14 Tagen.
Anwendung nur im Zwischenreihenbereich.
Maximal 4 Behandlungen.
5-7 Behandlungen.
Ernte erst im nächsten Jahr.
1-2 Anwendungen.
Behandlung bei Befallsbeginn.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 1 Behandlung pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
Ab 2. Standjahr
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 4 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
2-3 Behandlungen im Abstand von 8 Tagen.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr mit Produkten aus derselben Wirkstoffgruppe.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 50 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Aufwandmenge je nach Einarbeitungstiefe.
Bodenbehandlung: Nach Anwendung sofort in den Boden einarbeiten.
Anwendung mindestens 2-3 Monate vor Anbau der Kultur.
Notwendige Wartefrist bis zur nachfolgender Bodenbearbeitung oder Saat: 6 Stunden.
Notwendige Wartefrist bis zur nachfolgender Bodenbearbeitung oder Saat: 4 Tage.
Hohe Dosierung nur bei stark anfälligen Sorten.
Nicht mit Ca-Blattdüngern mischen (2 - 3 Tage Abstand zwischen den Behandlungen).
Durch den Einsatz des Produktes bei Apfel kann es zu einem höheren Fruchtansatz kommen.
Bei Bedarf Anwendung nach 14-21 Tagen wiederholen.
In Tankmischung mit 0.5 kg/ha Dancor 70 WG.
Tankmischung mit Netz- und Haftmittel gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin.
Brühemenge: 1000 l/ha.
PLS = Physiological Leaf Spots
Maximal 6 Behandlungen pro Kultur.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 60 m zu Oberflächengewässern einhalten.
Auch als Splitbehandlung 2 x 0.55 kg/ha im Abstand von 8 bis 14 Tagen.
Nur in Tankmischung mit 0.55-1 kg/ha Basagran SG.
Bei Winterroggen Behandlung bis Stadium BBCH 25.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf eine Behandlung der Traubenzone sowie eine Referenzbrühmenge von 1200 l/ha (Berechnungsgrundlage).
Bei starkem Befall.
Behandlungsintervall 5-7 Tage.
Fungizideinsatz kann zu einer Wirkungseinbusse führen.
Nicht mit Adjuvanten oder Blattdüngern mischen.
Behandlung sobald die Kulturen gut eingewurzelt sind (3-4 Wochen nach der Pflanzung).
Anwendungstechnik: Unterblattbehandlung.
Nur zur Produktion von Setzlingen für gepflanzte Kulturen.
In Tankmischung mit Folpet-haltigen Präparaten.
Mit 0.75 l Wasser.
Mit 100 l Wasser.
In Tankmischung mit 0.3% Cuproxat flüssig (190 g/l Kupfer).
Überbrausen.
In Tankmischung mit Aspect (1.5-2.0 l/ha).
In Tankmischung mit Terano (0.8-1.0 kg/ha).
In Tankmischung mit Effendi (0.6-1.0 l/ha).
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift eine unbehandelte Pufferzone von 100 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle reduziert werden.
Einzelpflanzenbehandlung mit Rückenspritze.
1-2 Behandlungen pro Kultur und Jahr.
Beizen des Pflanzguts: Schutzhandschuhe + Schutzanzug tragen (Ausnahme: Die Beizung erfolgt maschinell während des Setzens des Pflanzguts).
Bei der Behandlung von Saatgut ist die vom Bewilligungsinhaber erstellte Gebrauchsanweisung zu beachten. Um die Staubemission zu minimieren, bestimmt die Gebrauchsanweisung insbesondere die möglichen Mischungen mit anderen zugelassenen Produkten und die zur Sicherstellung einer guten Adhäsion des Produkts auf dem Saatgut zu verwendenden Zusatzstoffe. Laut Gebrauchsanweisung technisch bzw. unter Sicherheitsaspekten ungeeignete Beizgeräte wie z.B. Betonmischer dürfen nicht verwendet werden. Der Beizprozess muss gewährleisten, dass die Staubemission bei der Handhabung von behandeltem Saatgut eine Menge von 4 g pro 100 kg Saatgut nicht überschreitet.
In Tankmischung mit Pronto Plus (0.8 l/ha).
Nur präventiv eingesetzt gegen Sekundärbefall wirksam.
Behandlungen im Abstand von 4 Wochen.
Mit 0.1% Netzmittelzusatz.
Kann bei empfindlichen Sorten zu einer Mehrberostung der Früchte führen.
2-malige Splitbehandlung auch möglich (angegebene Aufwandmenge entspricht total bewilligter Menge).
Spritzbehandlung der Wurzeln.
Mindestens 3 Behandlungen (Splittung der Behandlungen möglich).
Nicht im Ansaatjahr verwenden.
Nur in Tankmischung mit 0.1% Folpet 80 WDG (1.6 kg/ha) (W 5012).
Anlagegrösse nicht unter 0.5-1 ha. Reihenabstand nicht über 4.5 m.
Möglichst geringe Ausgangspopulation; Einsatz während mindestens zwei aufeinanderfolgenden Jahren.
Die Etiketten von Verpackungen mit behandeltem Pflanzgut sind mit folgenden Angaben zu versehen: 'Bei der Handhabung von gebeiztem Pflanzgut sind Schutzhandschuhe zu tragen.'
Maximal 3 Behandlungen pro Kultur.
Anwendungszeitpunkt bei Flughöhepunkt der Falter.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium 'Vollblüte bis Beginn Rotfärbung der Früchte', 4 Pflanzen pro m² sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium 'Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen' sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150 - 170 cm sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
Für Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium 'Erste Blüten bis etwa 50% der Blüten offen' sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium '50 - 90% der Blütenstände mit sichtbaren Früchten' sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Stadium der zu behandelnden Kultur anzupassen.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 71-81 (J-M, Nachblüte) und eine Referenzbrühemenge von 1600 l/ha (Berechnungsgrundlage) oder auf ein Laubwandvolumen von 4500 m³ pro ha. Die Aufwandmenge ist gemäss den Weisungen der Zulassungsstelle an das Laubwandvolumen anzupassen.
1 Freilassung à 10 Organismen/m² oder 2 Freilassungen à 5 Organismen/m² im Abstand von 7 Tagen.
Tauchbehandlung der Blumenzwiebel.
In Tankmischung mit 1.5-2.0 l/ha Successor 600.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder ein anderes Pflanzenschutzmittel, welches diese beiden Wirkstoffe enthält, nicht mehr als 1 Mal pro Jahr und Parzelle ausgebracht werden (Splitapplikation vorbehalten).
Bei Verwendung eines Handspritzgeräts sind Schutzhandschuhe und ein Schutzanzug zu tragen.
3-4 Behandlungen.
Luftapplikation.
1-2 Behandlungen pro Kultur.
Auf schnee- und eisfreien Boden.
Bei geringen Niederschlägen und in trockenen Gebieten muss das Produkt nach der Applikation eingeregnet werden.
Brühemenge: 500 - 1000 l/ha.
Behandlungsintervall 7-10 Tage.
Bei Verwendung eines Handspritzgeräts sind bei der Applikation des Mittels Schutzhandschuhe zu tragen.
Maximal 6 Behandlungen pro Kultur.
3 Behandlungen im Abstand von 12-14 Tagen.
Behandlung der Traubenzone.
In Tankmischung mit 2.5 - 3 l/ha Chloridazon.
In Tankmischung mit 3 - 4 l/ha Phenmedipham.
In Tankmischung mit 2 - 3 l/ha Phenmedipham.
In Tankmischung mit 4 - 5 l/ha Phenmedipham.
In Tankmischung mit 2 - 2.5 l/ha Phenmedipham.
Bei Bedarf Anwendung nach 10-14 Tagen wiederholen.
Brühemenge: zur Vermeidung von Phytotoxizität mindestens 1000 l/ha.
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Pflanzenschutzmittel, welches Bifenazat enthält, nicht mehr als vier Mal pro Jahr ausgebracht werden.
Maximal zwei Behandlungsprogramme. Ein Behandlungsprogramm besteht aus maximal zwei Behandlungen zu je maximal 600 ml/ha in einem Abstand von 7 Tagen. Die Behandlungsprogramme mit mindestens zwei Behandlungen mit Produkten anderer Wirkstoffgruppen abwechseln.
Nur in Obstanlagen gemäss Art. 22 der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen (SR 910.91, LBV).
Einzelpflanzenbehandlung mit Handspritzgeräten
Vorsicht! Bei der Herstellung der Spritzbrühe muss darauf geachtet werden, dass nicht zu viel Schaum gebildet wird, gegebenenfalls muss die Rührintensität entsprechend reduziert werden.
Mit der tieferen Aufwandmenge kann bis Stadium 32 (BBCH) behandelt werden.
Maximale Aufwandmenge pro Behandlung: 0.3 l/ha.
Tauchbehandlung.
Bei einer Basiswassermenge von 3000 l/ha.
In Tankmischung mit 0.65 l/ha Input.
In Tankmischung mit 0.75 l/ha Input.
Das Produkt kann bei Hautkontakt möglicherweise Allergien auslösen. Beim Ansetzen der Spritzbrühe müssen Schutzhandschuhe getragen werden. Ist bei der Applikation der Spritzbrühe der Hautkontakt mit dem Pflanzenschutzmittel nicht zu vermeiden (z.B. durch Sprühnebel), ist die Verwendung weiterer geeigneter Schutzausrüstung (z.B. Schutzanzug, Visier, Kopfbedeckung) erforderlich.
In 300-500 l Wasser/ha.
Vor dem Austrieb ist eine Behandlung direkt auf die Kultur möglich. Nach dem Austrieb nur zwischen den Reihen behandeln.
Behandlung gegen die junge Larven sofort nach dem Schlüpfen.
Behandlung früh am Morgen oder abends empfohlen.
Maximal 2 Behandlungen pro Pflanze im Abstand von 14 Tagen.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 15-51 (F) und eine Referenzbrühmenge von 800 l/ha (Berechnungsgrundlage).
Nur in Tankmischung mit Slick 0.015% und Malvin WG 0.1% oder mit Slick 0.015% und Delan WG 0.03%.
Beizung mit Sprühgerät nach dem Sortieren oder beim Legen.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 07-10 (C-D) und eine Referenzbrühmenge von 800 l/ha (Berechnungsgrundlage).
Aufwandmenge bei einmaliger Behandlung.
Niedrige Aufwandmenge nur in Tankmischung gemäss den Angaben der Bewilligungsinhaberin.
SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser das Pflanzenschutzmittel Infinito oder andere Fluopicolidehaltige Pflanzenschutzmittel nicht mehr als 4 mal pro Kultur und maximal alle 3 Jahre auf derselben Parzelle anwenden.
In 300-600 l Wasser/ha.
Nur zur Verwendung durch Personen, die im Besitze einer Fachbewilligung für die Schädlingsbekämpfung mit Sulfurylfluorid sind, gemäss Artikel 1 der Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln VFB-B (SR 814.812.33).
Maximale Gaskonzentration: 128 g/m³ pro Begasung.
Behandlungen im Abstand von 8 - 14 Tagen.
Es müssen geeignete Massnahmen zur Begrenzung des Risikos für Anwender und Umstehende vorgesehen werden.
Die Sulfurylfluoridkonzentrationen in der Luft der Troposphäre sollen überwacht werden. Der Zulassungsinhaber hat die Berichte über die Überwachung alle fünf Jahre, beginnend am 12. Juli 2010, der Bewilligungsstelle zu übermitteln.
Bei der Behandlung muss die Temperatur höher als 20°C liegen.
Die Anwendung erfolgt zwingend mit der Unterstützung des Programmes 'ProFume Fumiguide'.
Die Behandlung erfolgt ausschliesslich in hermetisch abgeschlossenen Infrastrukturen.
Gemäss ISPM15 und AQIS.
Maximal 1 Behandlung pro Objekt.
Maximal 3 Behandlungen pro Objekt und Jahr.
Gegen Verletzungen beim Hantieren mit Druckgasflaschen Arbeitshandschuhe verwenden. Gegen Erfrierungen durch sich schnell entspannendes Gas sind beim Öffnen der Gasflasche die Handschuhe abzulegen.
Furchenbehandlung.
Es ist auf das Risiko von vorübergehenden Blattchlorosen unmittelbar nach der Behandlung hinzuweisen.
Keine Niederschläge während mindestens 2 Stunden nach der Behandlung.
Behandlung 3 bis 4 Tage nach dem Schnitt auf wüchsigen Rasen (Temperatur > 8°C).
Nach der Behandlung mit dem Schnitt 4 Tage zuwarten (ideal 8 bis 10 Tage).
Beim Ansetzen der Spritzbrühe müssen Schutzhandschuhe getragen werden.
Keine Behandlung im Pflanzjahr.
Behandlung während der Vegetationsruhe: nach dem Schnitt vor dem erneuten Austrieb.
Behandlung nur während der vollständigen Winterruhe der Kultur.
Behandlung alle 10 Tage wiederholen.
Brühemenge 20 - 30 l/Baum (75 ml Vacciplant / 100 l Wasser).
2 Behandlungen im Abstand von 10 Tagen. 1. Behandlung kurz vor dem Farbumschlag.
Spritzung auf Junglarven.
Behandlung bei Bedarf nach 10 Tagen wiederholen.
Maximal 4 Behandlungen pro Kultur.
Nur in Tankmischung mit 0.1% Captan (80% WG) oder 0.05% Dithianon (75% WP).
Eine Behandlung mit der höheren Dosierung oder zwei Behandlungen mit der niedrigeren Dosierung.
Nur in Tankmischung mit 0.2 kg/ha Dancor 70 WG.
Mit 0.3l/ha DuPont Trend (W 5679). Oder mit 0.3l/ha Exell (W 2774). Oder mit 0.75l/ha Gondor (W 6326).
In Tankimschung mit Mero (1.0-2.0 l/ha).
SPe 1 - Zum Schutz von Grundwasser dieses Pflanzenschutzmittel oder andere Chlorantraniliprolhaltige Pflanzenschutzmittel nicht mehr als 2 mal pro Kultur und maximal alle 2 Jahre auf derselben Parzelle anwenden.
Nur in Tankmischung mit 0.0175% Flint.
Nur in Tankmischung mit 0.03% Delan WG oder 0.1% Captan (80%).
Behandlung bei vollem Krautwachstum.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen von Drift und einer allfälligen Abschwemmung ist eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einzuhalten.
SPe 8 - Gefährlich für Bienen: Darf nicht mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräutern, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen. Darf nur mit Driftreduktionsmassnahmen von mindestens 75% angewendet werden. In der Anlage sowie in einem Pufferstreifen von 3 m Breite rund um die Anlage sind blühende Einsaaten oder Unkräuter vor der Behandlung zu entfernen (am Vortag mähen/mulchen).
SPa 1: Zur Vermeidung einer Resistenzbildung darf dieses oder irgendein anderes Pflanzenschutzmittel, welches Emamectinbenzoat enthält, nicht mehr als zwei Mal pro Parzelle und Jahr ausgebracht werden.
Bei Behandlung im Anschluss an eine feuchte Witterungsperiode besteht die Gefahr von vorübergehenden Blattchlorosen.
Erste Behandlung als Zugabe zur Nährlösung direkt nach dem Pflanzen. Zweite Behandlung nach 7-10 Tagen.
Die Wurzeln vor dem Antreiben besprühen. Falls diese Behandlung durchgeführt wird, darf keine weitere Zugabe zur Lösung erfolgen.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 6 m zu Oberflächengewässern einhalten.
Bewilligt nur für die Behandlung folgender getrockneter Erntegüter: Getreide, Mais, Reis, Ackerbohnen, Bohnen, Eiweisserbsen, Linsen.
Das Produkt kann bei Hautkontakt möglicherweise Allergien auslösen. Beim Ansetzen der Spritzbrühe müssen Schutzhandschuhe und eine Schutzbrille getragen werden. Ist bei der Applikation der Spritzbrühe der Hautkontakt mit dem Pflanzenschutzmittel nicht zu vermeiden (z.B. durch Sprühnebel), ist die Verwendung weiterer geeigneter Schutzausrüstung (z.B. Schutzanzug, Visier, Kopfbedeckung) erforderlich.
Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel müssen Schutzhandschuhe getragen werden.
Nur in Kombination mit 2-3 Karten Trichogramma evanescens/100m².
Anwendung gemäss den technischen Hinweisen der Firma.
Bewilligt nur für die Behandlung von Getreide in Silozellen.
Aufwandmenge berechnet auf max. 4m Lagertiefe.
Keine Anwendung in Beständen mit blühenden Pflanzen.
In Tankmischung mit 0.75 l/ha Fandango.
In Tankmischung mit 0.65 l/ha Fandango.
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 11-12 (E) und eine Referenzbrühmenge von 600 l/ha (Berechnungsgrundlage).
Die angegebene Aufwandmenge bezieht sich auf Stadium BBCH 00-10 (B-C) und eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha (Berechnungsgrundlage).
Bewilligt nur für die Behandlung leerer Räume mit rauher Oberfläche vor der Einlagerung folgender getrockneter Erntegüter: Getreide, Mais, Reis, Ackerbohnen, Bohnen, Eiweisserbsen, Linsen.
Bewilligt nur für die Behandlung leerer Räume mit glatter Oberfläche vor der Einlagerung folgender getrockneter Erntegüter: Getreide, Mais, Reis, Ackerbohnen, Bohnen, Eiweisserbsen, Linsen.
SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen vor den Folgen einer Abschwemmung eine mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsene unbehandelte Pufferzone von mindestens 6 m zu Oberflächengewässern einhalten. Ausnahmen sind in den Weisungen der Zulassungsstelle festgelegt.
Risiko von vorübergehenden Blattchlorosen.
Keine Anwendung in Herbst- und Wintersaaten für die Frühproduktion.
Keine Anwendung unter Flachabdeckung.
health hazard
Danger
Vorsicht gefährlich
Dangerous for the aquatic environment
Warning
Corrosive
Extremely flammable
Hochgiftig
Oxidizing
Gas under pressure
Nachauflauf (BBCH 13-29).
Unverdünnt zur Kaltvernebelung.
Vor und nach der Blüte, bis spätestens Ende Mai.
Vor Flugbeginn.
Während der Vegetationsperiode.
Vorauflauf, unmittelbar bis 3 Tage nach der Saat.
7-10 Tage nach der Pflanzung.
Stadium 31-61 (BBCH).
Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Mitte August.
Gebrauchsfertige Mischung für Streich-, Tupf- und Spritzgeräte.
Stadium BBCH 57-58 (D3-E).
Nachauflauf.
Ab Flugbeginn bis Ernte.
Unmittelbar nach der Saat.
Jung- und Ertragsanlagen (nach dem Stechen).
Stadium 31-32 (BBCH).
Im Herbst.
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.
Nach der Blüte, bis spätestens Mitte August.
Herbst.
Frühjahr, Nachauflauf (BBCH 23-32).
Vorauflauf.
Beim Auftreten der ersten Schädlinge oder Saugschäden.
Beim Auftreten der ersten Minen oder Saugschäden.
Bei beginnender Blüte (BBCH 59), abgehender Blüte (BBCH 67) oder 14 Tage nach abgehender Blüte.
Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Blattbehandlung.
Ab Befallsbeginn.
Ab Austrieb bis spätestens Ende Juli.
Gebrauchsfertig.
1 Behandlung für 3 Jahre.
Im Frühjahr, nach dem Austrieb (Mai-Juni).
Stadium BBCH 54-56 (D).
Bis spätestens Ende Oktober.
Stadium 10-13 (BBCH)
Maximal 3 Anwendungen; Intervall: 7 bis 10 Tage.
Bei Befallsbeginn.
1 x im Frühjahr vor Flugbeginn.
Spritzen.
Stadium 35-37 (BBCH).
Stadium 12-27 oder 30-31 (BBCH).
59-87 (BBCH).
Mit einer Spritze injizieren.
Stadium 31-51 (BBCH).
Max. 5 g Phosphorwasserstoff pro Tonne bzw. pro m³; während ganzem Jahr ab Warentemperatur von +10°C.
Saatgutbehandlung.
April bis September.
Spritzapplikation.
Nacherntebehandlung
Vorbeugend.
Ab Knospenaufbruch.
Nach der Saat, im Vorauflauf.
Stadium 32-61 (BBCH).
Nachauflauf, Stadium 12-16 (BBCH).
Stadium 59-79 (BBCH).
Bei Befall.
Intervall: 7 bis 14 Tage.
Im Frühjahr, vor dem Austrieb.
Stadium 11-14 (BBCH) der Kultur
Vor- und Nachauflauf, bis maximal 5% der Kartoffeln aufgelaufen sind.
Stadium 00-09 (BBCH).
Nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Stadium BBCH 11-51 (E-F).
Nach der Verholzung der Triebe.
Herbst, Winter.
Nach der Blüte bis spätestens Mitte August.
Stadium 31-37 (BBCH).
Vor der Pflanzung.
Vor dem Austrieb.
Nach dem Abblühen bis spätestens Mitte August.
Nach dem Pflanzen.
Während der vegetativen Phase und während der Blüte bis zu 5 Wochen vor der Ernte.
Beim Auftreten der ersten Milben oder Saugschäden.
Beim Auftreten der ersten Blattläuse oder Saugschäden.
Bei Befallsbeginn oder bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Splitanwendung: 3-4x 50'000 Organismen/m² im Abstand von 2-6 Wochen
1 x im Frühjahr; mit Randbehandlung.
letzte Behandlung bei BBCH-Stadium 30
Freisetzung 2 Wochen nach Einlagerung der Ernteguts. Weitere Freisetzungen alle 2 Wochen solange Schädlingsdruck vorhanden.
Bei der Saat.
Tauchanwendung
Tauchbehandlung der Wurzeln.
Zu Beginn der Treiberei.
Früher Nachauflauf.
Stadium 10-16 (BBCH)
Bis spätestens Ende Juni.
Ab Stadium BBCH 11.
präventiv oder kurativ
Giessen.
Ab Beginn des Dickenwachstums der Wurzel (Durchmesser >0.5 cm).
Behandlung von Pflanzkartoffeln im Herbst vor dem Einlagern oder im Frühjahr unmittelbar nach dem Auslagern.
Stadium 20-32 (BBCH).
Frühjahr, Nachauflauf.
Stadium 56-69 (BBCH).
2-4 Dispenser pro Falle oder pro Fangbaum während der Vegetationsperiode.
Vorbeugend: im Abstand von zwei Wochen.
3 Gaben à 12 ml/t mit 2 Monatsintervall, 1. Anwendung nach 4 Wochen Lagerung.
Frühjahr, Sommer.
Standbeizung.
Frühjahr, Nachauflauf bis BBCH 39.
Stadium BBCH 00-10 (B-C).
2-3 Blattstadium der Ungräser.
1 Röhrchen (240 Organismen) / 200m2
Mind. 2 Anwendungen im Abstand von 14-21 Tagen
Frühjahr, Stadium 13-30 (BBCH).
Abschlussbehandlung spätestens Ende August.
Vor der Blüte.
Stadium 00-07 (BBCH).
Bis Beginn der Blüte.
1 Tablette pro 100 l Wasser (800-1500 l/ha).
Bis spätestens Mitte August.
Giesskanne mit Aufsatz: 75 ml in 35 l Wasser pro 100 m².
'Vor- oder Nachblüte' oder 'im Sommer'.
Herbst, Stadium 12-32 (BBCH).
Während der vegetativen Phase und während der Blüte bis zu 3 Wochen vor der Ernte.
Nach der Ernte.
Nachauflauf ab BBCH 13.
Ab Beginn des Knickens der Schlotten (10% der Pflanzen geknickt) bis spätestens 30% der Pflanzen geknickt sind.
Spätestens 2 Wochen vor dem Roden der Zwiebeln.
Bis Stadium 30 (BBCH).
Im Ansaatjahr.
Vor der Blüte und nach der Ernte.
Herbst, Vorauflauf - Nachauflauf (BBCH 00-24).
Stadium 31-87 (BBCH).
1. Behandlung im 2-Blattstadium, 2. Behandlung 3 Wochen später (bei Herbstsaat im Frühjahr).
In die Gänge legen.
Herbst, Frühjahr; Vorauflauf, früher Nachauflauf.
Entspricht 3 Einheiten à 50 Adulte.
2-4 treatments.
1 x vor Flugbeginn.
Stadium 13-30 (BBCH).
Stadium 13-89 (BBCH)
Behandlungsdauer: 16 - 24 Stunden.
3 bis 5 g Phosphorwasserstoff pro Tonne bzw. pro m³; während ganzem Jahr ab Warentemperatur von +10°C.
Vorauflauf, bis 6-Blattstadium (BBCH 00 - 16).
Austriebsspritzung.
Bis Stadium 50 (BBCH).
Anwendung im Herbst nach der Ernte bzw. nach der Pflanzung
2-4 Blatt-Stadium.
Stadium 13-32 (BBCH).
Nachauflauf (BBCH 14-18).
Frühjahr, Nachauflauf (BBCH 31-37)
Letzte Behandlung bei Beginn des Farbumschlags, jedoch spätestens Mitte August.
Stadium 67-85 (BBCH).
Vor- und Nachauflauf.
Stadium 11-29 (BBCH).
Frühjahr, Stadium 12-30 (BBCH).
Im Herbst (BBCH 13 - 18) oder Frühjahr (BBCH 31 - 39)
Im Sommer.
Anwendung alle 14 Tage.
Ab Austrieb bis Ende Juni.
Stadium 13-31 (BBCH).
Bis spätestens Ende September.
Frühjahr, Herbst.
Nachauflauf, bis BBCH 14.
Splitanwendung mit 1 x 10 g/ha und 1 x 15 g/ha.
Nach der Blüte.
Im Frühjahr; Stadium 13-39 (BBCH).
Unmittelbar vor der Saat mit flacher Einarbeitung.
Vor- oder Nachblüte (BBCH 57-59 oder 69-71).
Stadium 55-69 (BBCH).
2 Wochen nach dem 3-Blattstadium der Triebe.
Im Herbst nach der Ernte.
Im Frühjahr; Stadium 13-30 (BBCH).
Im Frühjahr.
Bei Befall alle 7 Tage.
Vor- oder Nachauflauf.
Vor dem Durchstossen.
Einsatz beim Auftreten der ersten Blattläuse.
Stadium 12-49 (BBCH).
Stadium 11-89 (BBCH).
Ab April
Rückenspritze: 75 ml in 3.5 l Wasser pro 100 m².
Frühjahr, Stadium 13-29 (BBCH).
Nachauflauf, ab 2-Blatt Stadium der Kultur.
Frühjahr, Nachauflauf (BBCH 13-39).
Früher Nachauflauf; 2-4- maximal 6-Blattstadium.
Ab Ende Oktober bis Mitte Januar.
Stadium 30-32 (BBCH).
Vor- und Nachblütebehandlungen bis spätestens Ende Juli.
Vor Neuansaat.
In 500 l Wasser.
Nachernte bis Blüte (BBCH 90-59).
Stadium 61-89 (BBCH).
Stadium 37 (BBCH).
Frühjahr, Nachauflauf (BBCH 12-39).
Stadium 37-61 (BBCH).
Frühjahr; Nachauflauf bis BBCH 31.
Maximal 6 Anwendungen pro Jahr; Intervall: 7 Tage.
Nachauflauf der Unkräuter, bis 10 cm Pflanzenhöhe.
Nach Verholzung der Jahrestriebe.
2.5 l Brühe/m³.
Mai bis Juni.
Sobald die letzten zu erntenden Blätter 15-20 cm gross sind.
Verteilt auf 3 Einsätze; Einsatz beim Auftreten der ersten Larven und nach 2 und 4 Wochen.
Stadium 00-13 (BBCH).
Vorauflauf, früher Nachauflauf.
Nachauflauf bis Mitte Bestockung (BBCH 11 - 24).
Stadium 20-29, 32-39 (BBCH).
Herbst, Nachauflauf (BBCH 10-29).
Behandlung bis spätestens 7 Tage vor der Saat oder Pflanzung.
Präventiv. In 2 Anwendungen im Abstand von 7 Tagen.
Stadium 37-49 (BBCH).
In 200-400 l Wasser.
Ab Nachblüte (BBCH 69).
7 Tage nach dem Pflanzen.
Ganzjahresschutz.
Im Herbst: Nachauflauf bis BBCH 18.
Stadium 12-19 (BBCH).
Stadium 31-53 (BBCH).
Je 1 Mal im Frühjahr und Herbst.
Stadium 13-27 oder 30-31 (BBCH).
2-6 Wiederholungen.
Von Ballonstadium (E2=59) bis abgehende Blüte (G=67).
Nach Hagelschlag.
Stadium 53-81 (BBCH).
Verteilt auf 3 Einsätze: Beim Auftreten der ersten Weissen Fliegen sowie 2 und 4 Wochen später.
Ab Stadium BBCH 81.
Stadium BBCH 07-10 (C-D).
Vorbeugend oder bei Befallsbeginn
Ganzes Jahr.
Einzelpflanzenbehandlung mit Rückenspritze.
Bestreichen/Tränken der frischen Schnittstellen vorwiegend im Herbst.
Ab Farbumschlag (BBCH 72-73) bis Ernte.
Streichverfahren.
Stadium 85-89 (BBCH).
Im Frühjahr; Stadium 10-32 (BBCH).
Ab Austrieb.
Ab 2. Standjahr.
Vor dem Pikieren oder dem Pflanzen oder im Frühjahr vor dem Austrieb.
Frühjahr, Nachauflauf (BBCH 13-30).
Behandlungsdauer: 24 Stunden.
Entspricht 16.6 ml/m².
Erste Behandlung bei einer Trieblänge von 2 - 5 cm.
Stadium 60-81 (BBCH).
Verteilt auf 3 Einsätze; Einsatz beim Auftreten der ersten Larven.
Beim Austrieb.
Max. 5 kg/ha und Jahr.
BBCH 12-18.
Bis kurz vor der Blüte und nach der Blüte bis Triebabschluss bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome.
Vor der Blüte und nach der Blüte bis 30. Juni.
Stadium 60-69 (BBCH).
Nachauflauf, Stadium 10-18 (BBCH).
Stadium 12-32 (BBCH).
Stadium 61-65 (BBCH).
Ab Flugbeginn.
Stadium 62-69 (BBCH).
Frühjahr, Nachauflauf bis BBCH 31.
Nach der Einlagerung.
Frühjahr, Nachauflauf (BBCH 32-37)
Ab Stadium BBCH 14.
Splitbehandlung: 3 x 1 l/ha.
Frühjahr.
Maximal 1 Anwendung.
Stadium 31-39 (BBCH).
Vorauflauf (BBCH 01-08)
Beim Abblühen.
Stadium 30-59 (BBCH).
Nach Bedarf dünn bis satt streichen.
Einsatz beim Auftreten der ersten Larven.
Stadium 51-89 (BBCH).
Ab dem 8-Blatt-Stadium.
Kurativ.
Stadium 21-29 (BBCH).
Juli, August.
Nachfolgend Anwendung im Abstand von 3 Wochen mit 30g/Tonne.
Winter bis Beginn Blüte (BBCH 00-59).
Stadium 11-12 (BBCH)
Flächenbehandlung.
Nachauflauf, Stadium 11-12 (BBCH).
Beim Auftreten der ersten Weissen Fliegen.
Frühjahr, Stadium 12-32 (BBCH).
Nach der Blüte (BBCH 69-72).
Stadium 12-30 (BBCH).
7-15 mm Fruchtgrösse (optimal 10-12mm).
Stadium 71-72 (BBCH).
Herbst, bis Stadium 29 (BBCH).
Austriebsbehandlung.
Anwendung ab 3 Wochen bis spätestrens 10 Tage vor der Ernte.
Stadium 57-85 (BBCH).
10-20 Larven/m² in Befallsherden.
Ab dem Abblühen.
Im Frühjahr; Stadium 12-39 (BBCH).
Optimale Anwendung, wenn 2/3 der Blütenblätter abgefallen sind.
Behandlung der Pflanzkartoffeln spätestens 4 Wochen vor der Pflanzung.
2-3 Einsätze im Intervall von 2 Wochen.
Vom 3-Blattstadium bis spätestens Mitte August.
lokal
Intervall: 2 Wochen.
Bei Befall, 3-6 Anwendungen.
Bis spätestens Stadium 61 (BBCH).
Stadium 10-45 (BBCH).
Stadium 51 (BBCH).
Vom Austrieb bis zum Abblühen.
Herbst, Vorauflauf; Nachauflauf, Stadium 11-13.
Vorbeugend oder leicht kurativ.
Im Frühjahr vor Flugbeginn.
Bei Befallsgefahr.
Vorzugsweise am Abend verwenden (Feuchtigkeit).
Nach dem Köpfen der Pflanzen (Oktober / November).
Vegetationsperiode.
Stadium 39-49 (BBCH)
Ab Öffnen der ersten Blüten bis Juni.
Stadium 10-49 (BBCH).
Einzelpflanzenbehandlung.
Frühjahr, Nachauflauf (BBCH 31-33)
Bis zur Ernte.
Nachauflauf bis Mitte Bestockung (BBCH 11 - 24).
Heiss- oder Kaltvernebelung.
Stadium 32-49 (BBCH).
BBCH 12-16
Einzelpflanzenbehandlung mit Handspritzgeräten.
Behandlung bei vollem Krautwachstum der Kultur.
Bei ungeschlegelten Kartoffeln.
Nachauflauf bzw. nach der Pflanzung.
Vorauflauf, unmittelbar nach der Saat.
1-2 Behandlungen.
Vor Blütebeginn.
Vorauflauf bis Mitte Bestockung (BBCH 00 - 24).
Frühjahr, Nachauflauf (BBCH 13-29).
Frühjahr, Stadium 13-39 (BBCH).
1 Dispenser pro Falle oder pro Fangbaum während der Vegetationsperiode.
Stadium 81-89 (BBCH).
auf Jungpflanzen, spätestens bis zur Blüte der zweiten Rippe
Vor der Einlagerung.
Herbst; Vor der Saat mit Einarbeitung oder nach der Saat bis Stadium 10 (BBCH).
Entspricht 1 Einheit a 50 Adulte.
1 g in 0,5 - 1 l Wasser; zwischen April bis November, nach dem Fällen mit 1-3 l Wasser/m².
Stadium 29-39 (BBCH).
Stadium BBCH 12-14 der Unkräuter.
Giessen oder spritzen.
Letzte Behandlung bei abgehender Blüte.
Vor oder nach der Blüte, bis spätestens Mitte August.
Zweite Behandlung 2 bis 9 Tage nach der ersten Behandlung.
1 bis 5 g Phosphorwasserstoff pro Tonne bzw. pro m³; während ganzem Jahr ab Warentemperatur von +5°C.
Nachauflauf, bei 4 cm Kulturhöhe.
Spritzanwendung
Bis spätestens BBCH 70.
Späteste Anwendung: 21 Tage vor der Ernte.
Nach dem Pflanzen der Fechser und vor dem Austrieb der Kulturpflanze (vor BBCH 09).
Entspricht 20 Einheiten à 50 Adulte.
Tauchen.
Stadium 10-55 (BBCH).
Stadium 03-09 (BBCH).
Beim Abblühen (BBCH 69-71).
Splitanwendung.
Stadium 61-69 (BBCH).
Bei geschlegelten Kartoffeln.
Mit Rückenspritze.
Knospenaufbruch (BBCH 52-53).
Mit Handspritzgeräten (ohne Rückenspritze).
Ab 10% offener Blüten (F=61) bis nach der Blüte (H=69).
Winterspritzmittel.
Stadium 51-61 (BBCH).
Eine Behandlung kurz nach dem Auspflanzen.
1. Generation
Stadium 51-69 (BBCH).
2. Generation
Behandlung der Ähren
Stadium 20-27 oder 30-31 (BBCH).
Nach dem Auflaufen.
Herbst oder Frühjahr.
Ab Blühbeginn bis Vollblüte.
Im Pflanzjahr.
Entspricht 2-4 Einheiten à 50 Adulte.
Stadium 55-85 (BBCH).
Bei der Pflanzung.
55-76 (BBCH).
76-89 (BBCH).
Anwendung im Giessverfahren bei Jungpflanzen.
Anwendung im Mai, ca. Stadium 35 (BBCH).
Tröpfchenbewässerung
Im Herbst (BBCH 13 - Ende der Vegetationsperiode) oder Frühjahr (BBCH 31-39)
Mit Handspritzgeräten.
Triebabschluss bis Ende Vegetationsperiode;
Mai bis Juli.
Ab Erntezeit bis Wintereinbruch.
Stadium 39-61 (BBCH).
Vor oder nach der Blüte, bis spätestens Ende Mai.
Nach der Stechperiode bis maximal 10 cm Wuchshöhe des Spargels.
Vor dem Auflaufen oder vor der Pflanzung der Kultur.
Einmalige Behandlung.
Ab Stadium 71-72 und 77-79.
Luftapplikation.
Anwendung nach der Pflanzung und nach dem Anwachsen der Kultur im Herbst oder Anwendung im Winter während der Vegetationsruhe oder Anwendung von März bis Mai auf die bestehende Kultur.
Nur vor Blütenende und nach der Ernte.
Letzte Behandlung bei Beginn des Farbumschlags.
Ab Stadium BBCH 31.
10%-30% der Schlotten geknickt bis spätestens 50% der Schlotten geknickt (10-15 Tage vor der Ernte).
Auf Disteln mit einer Höhe von 10 bis 20 cm.
Im Frühling vor der Blüte oder im Sommer nach der Ernte.
Im Frühjahr bis spätestens Knospenstadium (BBCH 50).
Während der Blüte.
Behandlung von Pflanzkartoffeln im Herbst vor dem Einlagern.
Stadium BBCH 51-53.
Bis 25-30 cm Kulturhöhe.
Ab 30 cm Kulturhöhe.
Stadium 53-59 (BBCH).
Erste Behandlung frühestens 6 Wochen nach dem Auflaufen, ca. nach dem 3. Schnitt.
Nur als Überbrausen zu Beginn der Treiberei.
Erste Behandlung 2 Tage nach dem Köpfen.
Zugabe zur Nährlösung
Behandlungsdauer: 12 Stunden.
Vor der Blüte oder nach der Ernte.
Freiland, vor und nach der Blüte bis 30. Juni
Vorauflauf bis Nachauflauf (spätestens BBCH 12).
Stadium 13-27 oder 30-39 (BBCH).
Ab Stadium BBCH 56 (Mausohr) bis abgehende Blüte.
Blühbeginn und Vollblüte.
Stadium 14-18 (BBCH).
Stadium 69-89 (BBCH).
Stadium 21-89 (BBCH).
Splitbehandlung: 1 - 1.5 l/ha im Vorauflauf (unmittelbar nach der Saat) plus 1.0 l/ha im Nachauflauf (BBCH 13).
Nach der Stechperiode.
Nach dem Aufrichten der Dämme vor der Stechperiode.
Nach Auflauf der Neuansaat.
Splitbehandlung: 2.0 l/ha im Vorauflauf plus 1.0 l/ha oder 2 x 0.5 l/ha im Nachauflauf (3- bis 9-Blattstadium der Kultur).
Splitbehandlung: 1. Behandlung mit 0.33 l/ha im fortgeschrittenen Peitschen- bis 2-Blattstadium (BBCH 10-12), 2. Behandlung mit 0.33-0.5 l/ha (BBCH12-13), 3. Behandlung mit 0.5 l/ha (BBCH14).
Bis Ende Knospenschwellen (BBCH 52).
Vor der Blüte bis Ballonstadium (BBCH 59).
Nach der Pflanzung.
Vor Ernte.
Stadium 24-55 (BBCH).
Nachernte. Nach der Stechperiode nach dem Einebnen der Dämme, vor dem Durchstossen der Kultur.
Beizanwendung.
Im Herbst (BBCH 14 - Ende der Vegetationsperiode) oder Frühjahr (BBCH 31 - 39)
Nach dem Anwachsen der Kultur.
Nach dem Austrieb bis zu einer Wuchshöhe von maximal 10 cm.
Anfangs und Ende Blüte, sowie Vorerntebehandlung.
Nach der Ernte, nach dem Auflaufen der Unkräuter.
Im 1- bis 2-Blattstadium der Kultur.
Stadium 20-43 (BBCH).
Nachauflauf, Splitbehandlung: 2 x 50 g/ha.
Stadium 13-39 (BBCH).
Stadium 12 (BBCH).
Stadium 20-27 (BBCH).
Spritzabstand 7-14 Tage.
Stadium 15-55 (BBCH).
Stadium 14-45 (BBCH).
Stadium 16-49 (BBCH).
Stadium 35-59 (BBCH).
Herbst: Vorauflauf bis früher Nachauflauf; Frühjahr: bis Stadium 29 (BBCH).
Stadium 13-85 (BBCH).
Stadium 30-31 (BBCH).
Einzelpflanzenbehandlung mit Handspritze, Handdochtgerät.
Herbst: Vorauflauf bis Stadium BBCH 14.
Nach der Blüte (BBCH 57-79).
Bis Stadium 33 (BBCH).
Splitbehandlung: 1.5 l/ha im Vorauflauf, 2 x 1.5 l/ha im Nachauflauf.
Splitbehandlung: 3 x 1.5 l/ha, Stadium 13 - 33 (BBCH).
Vor und nach dem Austrieb bis Stadium 33 (BBCH).
Splitbehandlung: 3 x 1.5 l/ha.
Ab Stadium BBCH 12.
Splitbehandlung: 2 x 1 l/ha.
Stadium 57-65 (BBCH).
6-8 Tage nach der Pflanzung.
2x
71-75 (BBCH).
Vor der Saat 5cm tief einarbeiten.
Stadium 60-75 (BBCH).
2 Behandlungen.
1 Behandlung.
Stadium 11-13 (BBCH)
BBCH 7-10 (Stadium C-D)
Bis BBCH 55 (Stadium G)
In Junganlagen oder in Ertragsanlagen nach der Ernte.
Vorauflauf bis Nachauflauf (spätestens bis 8-Blattstadium der Kultur).
Unmittelbar nach dem Stecken oder im 2-4-Blattstadium der Kultur.
Sobald Infloreszenzknospe zwischen den jungen Blättern gerade erkennbar (Sternstadium / BBCH 51).
Vom 3-Blattstadium bis zur Blüte.
Ab 3-Blattstadium.
Spritzbehandlung der Wurzeln.
Behandlung der Pflanzenerde.
Stadium 11-14 (BBCH).
Giessbehandlung.
Juni bis August.
Nach der Pflanzung, im Nachauflauf, nach dem Wiederaustrieb oder auf etablierten Kulturen.
Stadium 81-85 (BBCH).
Unmittelbar vor der Pflanzung mit flacher Einarbeitung.
4-6 Tage vor der Pflanzung mit flacher Einarbeitung.
Unmittelbar vor oder nach der Saat sowie unmittelbar vor der Pflanzung mit flacher Einarbeitung.
Vorauflauf, bis 5 Tage nach der Saat.
Nachauflauf, ab Stadium 19 (BBCH).
Ab Stadium BBCH 75 bis Ernte.
Nach der Stechperiode (BBCH 12 bis 19).
Ab Pflanzjahr (BBCH 12 bis 19).
Eine Behandlung vor oder nach der Blüte (BBCH 57-59 oder 69-73).
Aufhängen, im 28-tägigem Rhythmus auswechseln.
Ab Stadium BBCH 13.
Unmittelbar vor der Pflanzung
Stadium 39-49 (BBCH).
Stadium 29-49 (BBCH).
Zwischenreihenbehandlung
Stadium 12-89 (BBCH).
Ab Mitte des Farbumschlags (BBCH 83) oder bei den ersten Eiablagen.
Stadium 03-59 (BBCH).
Unmittelbar nach Hagelschlag, bis spätestens BBCH 73 (Beeren sind schrotkorngross).
Vom 3-Blattstadium (BBCH 13) bis zum Stadium 'Beeren sind schrotkorngross' (BBCH 73).
Ab Mitte April bis Oktober.
Stadium 41-49 (BBCH).
Halbjahresschutz.
Stadium 10-89 (BBCH).
Während der Winterruhe.
Herbst; Nachauflauf, ab Stadium 16 (BBCH).
Unmittelbar vor der Pflanzung bis 10 Tage nach der Pflanzung.
Stadium 00-14 (BBCH)
Stadium 11-33 (BBCH).
Unmittelbar nach der Pflanzung (bis BBCH 16).
Stadium 51-79 (BBCH).
Stadium 60-73 (BBCH).
Stadium 15-89 (BBCH).
Stadium 13-65 (BBCH).
Vor dem Auflaufen der Unkräuter.
Während der Vegetationsperiode (Mai-August).
Stadium 13-79 (BBCH).
Stadium 20-45 (BBCH).
Nur nach der Ernte.
Beizung auf Pflanzmaschine.
2-4 Wochen nach der Pflanzung.
Stadium 11-79 (BBCH).
Stadium 12-14 (BBCH).
Bei Befallsbeginn oder bei Sichtbarwerden der ersten Symptome vor dem Austrieb
Bei Befallsbeginn oder bei Sichtbarwerden der ersten Symptome nach dem Austrieb
Bei Befallsbeginn oder bei Sichtbarwerden der ersten Symptome im Herbst
Stadium 32-51 (BBCH).
Nachauflauf (BBCH 12-18).
Herbst, Vorauflauf.
Stadium 00-08 (BBCH).
Stadium 01-53 (BBCH).
Ab Stadium 76-89 (BBCH) bis 2 Wochen vor der Ernte.
Stadium 41-46 (BBCH).
Blüte bis BBCH 75 (50% Fruchtgrösse).
Stadium 53-89 (BBCH).
Vor Blühbeginn und bei Vollblüte.
Winteranwendung (in der Vegetationsruhe).
Stadium 60-89 (BBCH).
Nachauflauf, Stadien 10-14 und 12-18 (BBCH).
Nach der Saat oder Pflanzung.
Nach der Ernte (BBCH 91).
Bis 7 Tage nach der Pflanzung.
Splitbehandlung im Abstand von 9 - 28 Tagen: erste Behandlung mit 1.75 l/ha bis 2 Tage vor dem Pflanzen und zweite Behandlung mit 1.75 l/ha nach dem Anwachsen 7-10 Tage nach dem Pflanzen.
Nach dem Pflanzen bis BBCH 13 der Kultur.
Nach dem Anwachsen bis BBCH 16 der Kultur.
Nachauflauf, Stadium 12-15 (BBCH).
Splitbehandlung im Abstand von 2 - 5 Wochen: 2 l/ha im Vorauflauf und 1.5 l/ha im Nachauflauf bis BBCH 13.
Nach der Pflanzung nach dem Anwachsen der Kultur im Stadium BBCH 12-15.
Splitbehandlung im Abstand von 2 - 5 Wochen: 1.75 l/ha im Vorauflauf und 1.75 l/ha im Nachauflauf im Stadium BBCH 12-13.
Nach der Pflanzung nach dem Anwachsen der Kultur im Stadium BBCH 13-16.
Splitbehandlung im Abstand von 2 - 8 Wochen: 1.75 l/ha im Vorauflauf und 1.75 l/ha im Nachauflauf bis BBCH 14.
Unmittelbar nach dem Auflaufen oder unmittelbar nach der Pflanzung.
Reihenbehandlung mit Abschirmung der Kultur, bis Stadium BBCH 55 (bis erste Einzelblüten sichtbar, aber noch geschlossen). Nicht im Pflanzjahr.
Reihenbehandlung mit Abschirmung der Kultur, bis Stadium BBCH 56 (bis Traubenachse beginnt sich zu strecken). Nicht im Pflanzjahr.
Während der Vegetationsruhe im Spätherbst bis Winter.
Nachauflauf, Stadium 12-21 (BBCH).
1-4 Tage vor der Pflanzung.
Im Frühjahr, nach dem Pflanzen, bei Winter- bzw. Vegetationsruhe bis 9 oder mehr Seitensprosse sichtbar.
Nachauflauf, ab 2-4-Blatt Stadium der Kultur.
Vor dem Pflanzen mit flacher Einarbeitung (ca. 5 cm tief) oder vor dem Pflanzen unter Verwendung einer Bänderpflanzmaschine.
Nachauflauf, ab 2-Blattstadium der Rüben (oder ab Keimblatt bis max. 2. Quirlblatt des Klettenlabkrauts).
Frühjahr, bis max. 6-Blattstadium der Unkräuter.
Stadium BBCH 10 der Unkräuter.
Beim voll entfalteten Laub bis Herbstfärbung.
Bei beginnender Blüte: BBCH 61 à 65.
September - Oktober
In überwinternden Kulturen nach Austrieb (10 cm Wuchshöhe).
Optimale Anwendung, wenn 3/4 der Blütenblätter abgefallen sind.
Stadium 13-81 (BBCH).
Stadium 00-18 (BBCH).
Ab 2. Standjahr, Mai bis August.
Stadium 07-65 (BBCH).
In 10-20 l Wasser/t.
Nacherntebehandlung (sprühen) der Chicorée-Wurzeln
Stadium 51-59 (BBCH).
Stadium 69-81 (BBCH).
Ab Stadium BBCH 37.
Frühjahr, Stadium 20-32 (BBCH).
Anfang bis Ende Bestockung (BBCH 20 - 29).
Nachauflauf, bis zum 6-Blatt-Stadium (BBCH 11 - 16).
Im Frühjahr; Stadium 20-39 (BBCH).
Stadium 54-67 (BBCH).
Stadium >50 (BBCH).
Stadium 91 (BBCH).
Stadium 19-75 (BBCH).
Stadium 35-75 (BBCH).
Stadium 11-81 (BBCH).
Ab Stadium BBCH 51 (F).
Ab Stadium BBCH 51.
Bis Ende Entwicklung der Blütenknospen (BBCH 59).
ca. 7 Tage nach der Pflanzung.
Vorauflauf, unmittelbar bis 2 Tage nach der Saat.
Nachauflauf Herbst: Stadium 14-16 (BBCH).
Oktober - Dezember
Stadium 12-65 (BBCH)
Stadium 20-65 (BBCH)
Vor der Saat oder vor der Pflanzung; mit flacher Einarbeitung (ca. 5 cm tief).
Stadium 13-90 (BBCH)
Frühjahr bis Stadium 69 (BBCH).
Stadium 51-89 (BBCH).
Nach dem Austrieb
Stadium 13-18 (BBCH)
Beim Auftreten der ersten Symptome.
Ab Stadium BBCH 33.
Spätestens bis zur beginnenden Kopfbildung.
Ab Stadium BBCH 21.
3-4 Blattstadium der Ungräser.
Stadium 71-85 (BBCH).
Stadium 49-95 (BBCH).
Stadium 13-49 (BBCH).
Ab Stadium BBCH 10 (Keimblätter voll entfaltet).
Stadium 25 - 29 (BBCH).
Stadium 10-39 (BBCH).
2-3 Wochen nach der Pflanzung.
Ab Beginn des Larvenschlüpfens.
Stadium 14-16 (BBCH).
Stadium 11-39 (BBCH).
Anwendung präventiv oder kurativ bis zu 5 Wochen vor der Ernte.
Nach Austrieb, bei Trieblänge 10-15 cm.
Spritzen oder giessen.
Nachauflauf, ab 3-Blatt Stadium der Kultur.
10-12 mm Fruchtgrösse.
Stadium 32-37 (BBCH).
Stadium 69-85 (BBCH).
Stadium 69-77 (BBCH).
Stadium 40-89 (BBCH).
Stadium 40-49 (BBCH).
Stadium 11-19 (BBCH).
Stadium BBCH 11-12 (E).
Ab Stadium BBCH 69.
Stadium 20-89 (BBCH).
Stadium 13-85 (BBCH).
Stadium 60-85 (BBCH).
Vor oder nach der Blüte, bei Befallsbeginn.
Ab Blühbeginn, während und nach der Blüte.
Gegen Junglarven.
Stadium BBCH 12-21 der Ungräser.
Stadium BBCH 75-81.
Nachauflauf, Stadium 11-45 (BBCH).
Stadium 53-65 (BBCH).
Stadium 13 (BBCH).
Vorauflauf (BBCH 01-08) oder Nachauflauf (BBCH 12-14).
Nachauflauf, Stadium 13-14 (BBCH).
Nachauflauf, Stadium 12-19 (BBCH).
Nachauflauf, ab dem ersten dreigeteilten Blatt.
Nachauflauf, 4-6-Blatt Stadium der Kultur.
Ab Stadium BBCH 30.
Bis 14 Tage nach der Saat.
Vor- oder unmittelbar nach der Pflanzung (bis BBCH 16).
Bei Erstbehandlung
Bei Folgebehandlungen
Stadium 11-13 (BBCH) der Kultur
Stadium 12-33 (BBCH).
Stadium 11-51 (BBCH).
Nach dem Stechen.
Im Pflanzjahr nach dem Durchstossen.
Im Pflanzjahr nach dem Pflanzen.
Stadium 13-20 (BBCH).
Stadium 21-59 (BBCH).
Herbst BBCH 13-20 und Frühjahr BBCH 21-59
Stadium 71-89 (BBCH).
Stadium 19-59 (BBCH).
Bei Befallsbeginn sofort nach der Pflanzung.
Bis Stadium 19 (BBCH).
Stadium 10-31 (BBCH).
Ab Stadium BBCH 60.
Ab Stadium BBCH 57.
2-3 Wochen nach dem Stecken oder im Nachauflauf bis BBCH 19.
Mai bis September.
August bis Oktober.
Ab der Weinreife.
Bei Samenreife.
März-September (BBCH 51-87)
Ab Stadium BBCH 80.
Bei Befallsbeginn, sobald die ersten Räupchen sichtbar sind.
Vorblüte
Ab Stadium BBCH 16.
Bis 3 Wochen vor der Ernte
Flächenbehandlung; vor Neuansaat.
Jeweils nach dem Austrieb, bis maximum 10 cm Trieblänge.
Nach dem Anwachsen oder bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis
Bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Nach der Ernte, bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.
Behandlungen im Abstand von 3-10 Tagen.
Bei der Abreife der Kultur
Nach der Pflanzung bis BBCH 18.
Stadium 12-23 (BBCH).
Bei Infektionsgefahr.
3 bis 8-Blatt Stadium der Kultur.
ab 2-Blatt Stadium der Kultur.
Ab Stadium BBCH 61.
Bis Stadium 15 (BBCH).
Substratbehandlung.
Bis spätestens Ende August.
Ab Beginn der Blüte.
Vorbeugend ab 1 m Wuchshöhe.
Im Spätwinter.
Nachblüte.
Beizung unverdünnt.
Überbrausen.
Nach dem Pikieren; giessen.
Unkräuter: 2-4-6-Blattstadium (Maishöhe: 10-20 cm).
Zweitbehandlung nach Vorsaat-Herbizid.
Beim Blattfall.
Stadium 13-29 (BBCH).
Ab Austrieb bis zum Beginn der Blüte.
Nachauflauf, bis 5 cm Staudenhöhe.
Bis 30. Juni.
Unmittelbar nach der Blüte und nach der Ernte.
Einmalige Behandlung beim Aufbrechen der Knospen.
Abschlussbehandlung spätestens Ende August, nur bei starkem Befallsdruck.
Eine Behandlung pro Jahr (3.5 kg Cu/ha).
Nach der Blüte bis 30. Juni nur bei gleichzeitigem Nachblüteeinsatz gegen Spinnmilben.
Einzelpflanzenbehandlung mit Streichgeräten.
Prophylaxe.
Einzelstockbekämpfung mit Rückenspritze.
Herbst- und Winterspritzung.
Freiland: ab Mai.
Freiland: nur bis ca. 2 Wochen nach Austrieb oder im Juni.
Frühjahr; vor oder sofort nach der Pflanzung.
Herbst; Vorsaat mit Einarbeitung; Nachsaat im Vorauflauf ohne Einarbeitung.
Nachauflauf, Stadium 12-13.
Nachauflauf, Stadium 11-13 (BBCH).
Nur im Anzuchtjahr.
Einzelstockbekämpfung mit Handspritze, Handdochtgerät.
Bei hoher Blackendichte, nach dem 2. Schnitt bis im Herbst auf Blacken im Rosettenstadium.
Ab 3. Standjahr.
Vor dem Staudenschluss.
Unmittelbar nach der Saat, Vorauflauf.
Bis 1 Woche nach dem Schnitt.
Vor- oder unmittelbar nach der Pflanzung.
Winter bis vor Austrieb.
6 Flaschen / 1000 m² = 5000 Raubmilben / 1000 m² oder 4-5 Bohnenblätter/m².
Frühjahr, besonders bei sehr humosen Böden.
Streichen.
Frühjahr, Nachauflauf (BBCH 31-32)
Nachauflauf, bis zum 2-Blatt-Stadium.
Herbst, nach der letzten Nutzung.
Ab Blüte bis spätestens Mitte August.
Frühjahr; vor dem Durchstossen.
Frühjahr; Vorauflauf und früher Nachauflauf, bis 3-Blatt-Stadium (BBCH 00-13).
Vor dem Auflaufen der Kulturen.
Gewächshaus.
10-14 Tage nach der Pflanzung.
Keine Anwendung von der Blüte bis zur Ernte.
1-2 Tabletten in 1-10 l Wasser.
Stadium 37-51 (BBCH).
Behandlung bis spätestens 14 Tage nach der Pflanzung.
Vor- oder unmittelbar nach der Pflanzung spätestens im 4-Blatt-Stadium.
Beim Auftreten der ersten Spinnmilben.
Ab Juli.
Vom Austrieb bis zur Blüte.
Vor- oder Nachblüte.
Im Herbst nach dem Auflaufen bis Mitte Oktober.
Blüte bis Schorniggelstadium.
Bis spätestens Ende Juli.
Einmalige Behandlung von Knospenaufbruch bis Blühbeginn.
Bis zur Blüte.
Unmittelbar nach der Pflanzung.
Ab ca. 8-Blattstadium der Rüben.
Bis Ende Juni.
Stadium H (BBCH 55-59).
Spritzverfahren.
Bei starkem Befall Behandlung monatlich wiederholen.
SELECT ?superclass ?description WHERE { ?? rdfs:subClassOf ?superclass . OPTIONAL { ?superclass (rdfs:comment|schema:description) ?description . } } LIMIT 5000
Superclasses of this Class: No results found.
SELECT ?subclass ?description WHERE { ?subclass rdfs:subClassOf ?? . OPTIONAL { ?subclass (rdfs:comment|schema:description) ?description . } } LIMIT 5000

Subclasses of this Class

subclass description
Hazard statements H-Sätze (Gefahrenhinweise) und die ergänzenden EUH-Sätze sind standardisierte Beschreibungen der spezifischen Gefahren, die von chemischen Stoffen oder Gemischen ausgehen, wie z. B. Toxizität, Entflammbarkeit oder Umweltschädlichkeit. Sie sind Teil des Global Harmonisierten Systems (GHS) und gewährleisten eine klare, einheitliche Kommunikation chemischer Gefahren weltweit.
Hazard statements H-statements (Hazard Statements) and the complementary EUH-statements are standardized descriptions of the specific dangers posed by chemical substances or mixtures, such as toxicity, flammability, or environmental harm. They are part of the Globally Harmonized System (GHS) and ensure clear, consistent communication of chemical hazards worldwide.
Hazard statements Les mentions de danger H et les mentions complémentaires EUH sont des descriptions normalisées des dangers spécifiques que présentent les substances ou mélanges chimiques, comme la toxicité, l'inflammabilité ou les dommages environnementaux. Elles font partie du Système général harmonisé (SGH) et assurent une communication claire et cohérente des dangers chimiques à l'échelle mondiale.
Hazard statements Le frasi di rischio H e le frasi complementari EUH sono descrizioni standardizzate dei pericoli specifici associati a sostanze o miscele chimiche, come la tossicità, l'infiammabilità o i danni ambientali. Fanno parte del Sistema Globale Armonizzato (GHS) e garantiscono una comunicazione chiara e uniforme dei pericoli chimici a livello mondiale.
Hazard statements H-Sätze (Gefahrenhinweise) und die ergänzenden EUH-Sätze sind standardisierte Beschreibungen der spezifischen Gefahren, die von chemischen Stoffen oder Gemischen ausgehen, wie z. B. Toxizität, Entflammbarkeit oder Umweltschädlichkeit. Sie sind Teil des Global Harmonisierten Systems (GHS) und gewährleisten eine klare, einheitliche Kommunikation chemischer Gefahren weltweit.
Hazard statements H-statements (Hazard Statements) and the complementary EUH-statements are standardized descriptions of the specific dangers posed by chemical substances or mixtures, such as toxicity, flammability, or environmental harm. They are part of the Globally Harmonized System (GHS) and ensure clear, consistent communication of chemical hazards worldwide.
Hazard statements Les mentions de danger H et les mentions complémentaires EUH sont des descriptions normalisées des dangers spécifiques que présentent les substances ou mélanges chimiques, comme la toxicité, l'inflammabilité ou les dommages environnementaux. Elles font partie du Système général harmonisé (SGH) et assurent une communication claire et cohérente des dangers chimiques à l'échelle mondiale.
Hazard statements Le frasi di rischio H e le frasi complementari EUH sono descrizioni standardizzate dei pericoli specifici associati a sostanze o miscele chimiche, come la tossicità, l'infiammabilità o i danni ambientali. Fanno parte del Sistema Globale Armonizzato (GHS) e garantiscono una comunicazione chiara e uniforme dei pericoli chimici a livello mondiale.
Application requirement Eine Auflage ist eine spezifische Bedingung oder Anforderung, die für die sachgemässe Anwendung eines Pflanzenschutzmittels gemäss dem Schweizer Pflanzenschutzmittelverzeichnis erfüllt werden muss. Diese Auflagen sollen die sichere und effektive Verwendung des Produkts gewährleisten und Risiken für Mensch, Tier und Umwelt minimieren.
Application requirement An application requirement is a specific condition or obligation that must be met for the proper use of a plant protection product according to the Swiss Plant Protection Product Register. These requirements are intended to ensure the safe and effective use of the product, minimizing risks to human health, animals, and the environment.
Application requirement Une exigence d'application est une condition ou obligation spécifique à respecter pour l'utilisation appropriée d'un produit phytosanitaire selon le registre suisse des produits phytosanitaires. Ces exigences visent à garantir une utilisation sûre et efficace du produit, en minimisant les risques pour la santé humaine, les animaux et l'environnement.
Application requirement Un requisito di applicazione è una condizione o obbligo specifico da rispettare per l’uso corretto di un prodotto fitosanitario secondo il registro svizzero dei prodotti fitosanitari. Questi requisiti mirano a garantire un uso sicuro ed efficace del prodotto, riducendo al minimo i rischi per la salute umana, gli animali e l’ambiente.
Application requirement Eine Auflage ist eine spezifische Bedingung oder Anforderung, die für die sachgemässe Anwendung eines Pflanzenschutzmittels gemäss dem Schweizer Pflanzenschutzmittelverzeichnis erfüllt werden muss. Diese Auflagen sollen die sichere und effektive Verwendung des Produkts gewährleisten und Risiken für Mensch, Tier und Umwelt minimieren.
Application requirement An application requirement is a specific condition or obligation that must be met for the proper use of a plant protection product according to the Swiss Plant Protection Product Register. These requirements are intended to ensure the safe and effective use of the product, minimizing risks to human health, animals, and the environment.
Application requirement Une exigence d'application est une condition ou obligation spécifique à respecter pour l'utilisation appropriée d'un produit phytosanitaire selon le registre suisse des produits phytosanitaires. Ces exigences visent à garantir une utilisation sûre et efficace du produit, en minimisant les risques pour la santé humaine, les animaux et l'environnement.
Application requirement Un requisito di applicazione è una condizione o obbligo specifico da rispettare per l’uso corretto di un prodotto fitosanitario secondo il registro svizzero dei prodotti fitosanitari. Questi requisiti mirano a garantire un uso sicuro ed efficace del prodotto, riducendo al minimo i rischi per la salute umana, gli animali e l’ambiente.
Danger symbol
Signal word Im Global harmonisierten System (GHS) verwendete Signalwörter zur Gefahrenkommunikation, z.B. 'Gefahr' und 'Warnung'.
Signal word Signal words used in the Globally Harmonized System (GHS) for hazard communication, e.g. 'Danger' and 'Warning'.
Signal word Im Global harmonisierten System (GHS) verwendete Signalwörter zur Gefahrenkommunikation, z.B. 'Gefahr' und 'Warnung'.
Signal word Signal words used in the Globally Harmonized System (GHS) for hazard communication, e.g. 'Danger' and 'Warning'.
Application comment