BAV, Schweizerische Fahrdienstvorschriften, R 300.7 Zugbeeinflussung, 2024-07-01, Ziff. 4.1.1, S. 455
Ist ein Zugbeeinflussungssystem gestört, darf ohne Einschränkungen verkehrt werden, wenn die für die Infrastruktur vorgesehenen Funktionen durch ein anderes Zugbeeinflussungsystem gewährleistet sind.