Nach dem Abschluss ihrer Ausbildung haben ausländische Schülerinnen und Schüler sowie Studierende in der Regel die Schweiz wieder zu verlassen. Vor Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung muss daher sorgfältig geprüft werden, ob die jederzeitige Wiederausreise gesichert ist. Eine Voraussetzung dafür ist ein mindestens noch ein Jahr gültiger heimatlicher Reisepass.