Die Parteikosten sind die Kosten, die den Parteien selber durch den Prozess entstehen. Darunter fallen in erster Linie die Honorare und Auslagen der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zuzüglich Mehrwertsteuer. Sodann gehören dazu die Auslagen der Parteien und die Entschädigungen, wenn die Parteien zum Erscheinen vor dem Gericht verpflichtet sind oder den Prozess selber führen.