Übertragen von Vermögenswerten
Übereink. Geldwäscherei, Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten, Art. 6 Abs. 1 Bst. a (SR 0.311.53, Stand 2009-08)
DOM: Geldwäscherei; EXP: das Übertragen von Vermögenswerten zum Zweck, ihren unerlaubten Ursprung zu verbergen oder zu verschleiern bzw. einer beteiligten Person behilflich zu sein, sowie in der Kenntnis, dass es sich dabei um Erträge, d. h. um durch Straftaten erlangte wirtschaftliche Vorteile handelt, stellt eine Straftat der Geldwäscherei dar
nach Übereink. Geldwäscherei, Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten, Art. 6 Abs. 1 Bst. a und Art. 1 Bst. a (SR 0.311.53, Stand 2009-08)