([Übereinkommen, über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt, SR 0.747.224.011 19.10.2015.](https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20062163/index.html))
5) Das Verfahren zur Entrichtung der Entsorgungsgebühr [...] umfasst folgende Bestandteile: [...] d) die Abbuchung der Entsorgungsgebühr vom betreffenden ECO-Konto beim Bunkern mittels ECO-Karte und die Abwicklung der Transaktion über ein mobiles elektronisches Terminal durch die Bunkerstelle. Hierfür händigt der Schiffsführer der Bunkerstelle während des Bunkervorgangs die ECO-Karte aus.