Im Rahmen der Revision des Erwachsenenschutzrechtes führte der Gesetzgeber im Jahre 2013 im Kindesschutzrecht das Institut der Verfahrensbeistandschaft ein. Die Terminologie ist nicht einheitlich. So wird auch von Kindesvertretung, Kindesverfahrensvertretung, Kindesvertretung oder Kinderanwälten gesprochen.