Meldung zum klinischen Befund
BAG, Meldepflichtige übertragbare Krankheiten und Erreger, Leitfaden zur Meldepflicht 2020, 2020-01 ([Internet, 2020-08-24](https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/mt/infektionskrankheiten/leitfaden-meldepflicht.pdf.download.pdf/leitfaden-zur-meldepflicht.pdf))
Die neue "Meldung zum klinischen Befund" ersetzt die bisherige Kombination der "Arzt-Erstmeldung" und "Arzt-Ergänzungsmeldung". Das heisst, die meldenden Ärztinnen und Ärzte füllen in der Regel pro Fall nur noch ein Formular aus, was eine administrative Entlastung bedeutet. Nur für einige wenige Themen wie z. B. Tuberkulose, Masern oder Creutzfeldt-Jakob-Krankheit ist ein zweites Formular auszufüllen, die neue "Ergänzungsmeldung zum klinischen Befund".