Der Bundesrat kann die Gewährung von Bundesmitteln an die Hochschulforschungsstätten an die Voraussetzung knüpfen, dass [sie] für ihre Forschungs- und Innovationsaktivitäten eine Strategie zur Verwertung des Wissens und zum Wissens- und Technologietransfer zwischen Hochschule und Wirtschaft vorlegen.