1 Wer als Anleger in eine Anlagestiftung aufgenommen werden will, muss bei der Stiftung ein schriftliches Aufnahmegesuch einreichen und darin nachweisen, dass er die Voraussetzungen nach Artikel 1 erfüllt. Die Stiftung entscheidet über die Aufnahme. Sie kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen verweigern. 2 Der Status als Anleger ist gegeben, solange mindestens ein Anspruch oder eine verbindliche Kapitalzusage besteht.