V Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, Art. 16 Sachüb. (SR 831.441.1, Stand2016-04)
EXP: "Obligatorium" kann sich sowohl auf die "obligatorische berufliche Vorsorge" als auch auf die "obligatorische Versicherung" beziehen, wobei mit "Vorsorge" das Leistungsniveau und mit "Versicherung" die Versicherungsvoraussetzungen gemeint sind
nach BSV, Rechtsfragen und Oberaufsicht BV, 2008-2009