Schweizerische Strafprozessordnung, Art. 128 (SR 312.0, Stand 2018-07)
Die Verteidigung ist in den Schranken von Gesetz und Standesregeln allein den Interessen der beschuldigten Person verpflichtet.
EXP: bezeichnet auch die Tätigkeit der Verteidigerin bzw. des Verteidigers