([Prof. Fügen/Honsell/Zäch, Einführung in die Rechtswissenschaft, Vorlesung 2005/2006, Internet](http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/zaech/downloads/Skript05_06.pdf))
Bei einseitig oder halb-zwingenden Vorschriften darf nur zuungunsten der einen Partei (nicht aber der anderen) durch Abrede von der Bestimmung abgewichen werden.