orts- und berufsübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen
V Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit, Art. 22 Abs. 1 (SR 142.201, Stand 2025-01)
Die orts- und berufsüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften, Gesamt- und Normalarbeitsverträgen sowie den Lohn- und Arbeitsbedingungen für die gleiche Arbeit im selben Betrieb und in derselben Branche.