kantonale Ansprechstelle für Integrationsfragen
V Integration von Ausländerinnen und Ausländern, Art. 5 Abs. 1 (SR 142.205, Stand 2025-12)
Das SEM und die kantonalen Ansprechstellen für Integrationsfragen unterstützen sich gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie führen einen regelmässigen Meinungs- und Erfahrungsaustausch durch.