([BAV, Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung, zu Art. 39, Blatt Nr. 27 (Stand 2012-07)](http://www.bav.admin.ch/grundlagen/03514/03533/03614/?lang=de))
Die minimierte ungefederte Masse und der (im Vergleich zu einem herkömmlichen Drehgestell) geringere Achsabstand senken den Schienen- und Radverschleiss erheblich.