Zivilgesetzbuch, Art. 388 Abs. 2 (SR 210, Stand 2018-01)
Eine grosse Mehrheit begrüsst auch die eigene Vorsorge zur Förderung der Selbstbestimmung, das heisst den Vorsorgeauftrag im Allgemeinen und für medizinische Massnahmen sowie die Patientenverfügung.
USG: häufig, aber sprachlich inkorrekt als Synonym zu "Selbstsbestimmungsrecht" verwendet