Rosch et al., Das neue Erwachsenenschutzrecht, 2011, S. 27
[D]ie Mitwirkung [bezieht sich] nicht auf einen gesetzlich festgelegten, unabänderlichen Katalog von Geschäften, sondern erfolgt einzig nach Massgabe der jeweiligen Schutzbedürftigkeit.
USG: Berichte, Handbücher