ein Asylgesuch einreichen
Asylgesetz, Art. 19 Abs. 1 (SR 142.31, Stand 2025-04)
Das Asylgesuch ist bei der Grenzkontrolle in einem schweizerischen Flughafen, bei der Einreise an einem geöffneten Grenzübergang oder in einem Zentrum des Bundes einzureichen.