V des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die vereinfachte Zulassung von Arzneimitteln und die Zulassung von Arzneimitteln im Meldeverfahren, Art. 4 Abs. 1 (SR 812.212.23, Stand 2013-01)
GRM: f.; USG: offiziell, Anglizismus; wird nur in Bezug auf Humanarzneimittel verwendet (vgl. Verweis MUMS)
nach V des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die vereinfachte Zulassung von Arzneimitteln und die Zulassung von Arzneimitteln im Meldeverfahren, Art. 4 Abs. 1 (SR 812.212.23, Stand 2013-01)