Verordnung 261/2012/EU, Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse, Art. 126d (ABl. L 94, 2012-03-30, S. 38)
EXP: auf Anfrage einer Erzeugerorganisation, eines Branchenverbands oder einer Gruppe von Erzeugern oder Verarbeitern kann ein Mitgliedstaat für einen bestimmten Zeitraum verbindliche Bestimmungen für die Steuerung des Angebots bei Käse mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe festlegen
nach Verordnung 261/2012/EU, Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse, Art. 126d Abs. 1 (ABl. L 94, 2012-03-30, S. 38)