nicht sorgeberechtigter Elternteil
([ch.ch, Elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern, 2014-10-23, Internet](https://www.ch.ch/de/elterliche-sorge-nicht-verheiratet))
Waren die Eltern nie miteinander verheiratet, kann seit dem 1. Juli 2014 der nicht sorgeberechtigte Elternteil innerhalb eines Jahres bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einen Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht stellen.