Grundsatz der Proportionalität
Bundesverfassung, Art. 73 Abs. 1 (alte Fassung, SR 101, Stand 1999-04)
Die Wahlen in den Nationalrat sind direkte. Sie finden nach dem Grundsatze der Proportionalität statt, wobei jeder Kanton und jeder Halbkanton einen Wahlkreis bildet.
USG: veraltet, altes Recht