den Strafvollzug vorzeitig antreten
BK, Sektion Terminologie, 2006 nach Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 75 Abs. 2 (aufgehoben, SR 311.0, Stand 2006-12)
Ist zu erwarten, dass der Täter zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt wird, so kann ihm gestattet werden, den Vollzug vorzeitig anzutreten.
USG: altes Recht (bis 2010)