Länder sollten sichergehen, dass wirksame, verhältnismässige und abschreckende Sanktionen straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlicher Natur gegeben sind, um mit natürlichen und juristischen Personen, die unter diese Empfehlungen fallen und sich nicht an die Anti-Geldwäsche- und Anti-Terrorismusfinanzierungs-Verpflichtungen halten, umgehen zu können.