Detaillierte Bewilligungskriterien für das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter oder pathogener Organismen sollen auf Verordnungsebene festgelegt werden. Solche könnten z. B. die Elimination von unnötigem Erbmaterial, die Einschränkung des Pollenflugs oder die Minimierung von Resistenzentwicklungen betreffen.