Die IV-Stellen bearbeiten die ihnen unterbreiteten Fälle: Sie führen die Früherfassung durch, bestimmen und überprüfen die Massnahmen der Frühintervention, prüfen die Anspruchsberechtigung, beschliessen und begleiten Eingliederungs- oder Wiedereingliederungsmassnahmen, bestimmen Invaliditäts- und Hilflosigkeitsgrad und erlassen Verfügungen über die zugesprochenen Leistungen.