Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten (a); Unterhaltspflicht zwischen Eltern und Kind (b)
obbligo di mantenimento tra i coniugi (a); obbligo di mantenimento tra genitori e figlio (b)
Pflicht beider Ehegatten, gemeinsam für den Unterhalt der Familie zu sorgen.
BG Internationale Privatrecht, (a) Art. 49, (b) Art. 83 (SR 291, Stand 2019-01)
LF Diritto internazionale privato, (a) art. 49, (b) art. 83 (RS 291, stato 2019-01)
Die Eltern sind von der Unterhaltspflicht in dem Mass befreit, als dem Kinde zugemutet werden kann, den Unterhalt aus seinem Arbeitserwerb oder andern Mitteln zu bestreiten.
EXP: sie umfasst den gesamten Lebensbedarf und betrifft die Ehegatten untereinander, die gemeinsamen Kinder sowie im Haushalt lebende Personen, denen gegenüber einer der Ehegatten zur Unterstützung verpflichtet ist
nach Hausheer / Th. Geiser / R. E. Aebi-Müller, Familenrecht des Schweiz. Zivilgesetzbuches, 2014, S. 88f.
nach Hausheer / Th. Geiser / R. E. Aebi-Müller, Familenrecht des Schweiz. Zivilgesetzbuches, 2014, S. 89