Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen, SR [196.1](https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20131214/index.html), Art. 1 Abs. 1 (8.9.2016).
Die einschlägige schweizerische Praxis betreffend die Sperrung, die Einziehung und die Rückerstattung unrechtsmässig erworbener Vermögenswerte von PEP wurde im Verlauf der letzten fünfundzwanzig Jahre im Rahmen der Schweizer Aussenpolitik entwickelt.