gesamte Feuerungswärmeleistung
Luftreinhalte-Verordnung, Anh. 3 Ziff. 3 Abs. 2 (SR 814.318.142.1, Stand 2023-01)
Bilden mehrere Einzelfeuerungen zusammen eine betriebliche Einheit [...] [gilt] [a]ls gesamte Feuerungswärmeleistung [...] die Summe der Feuerungswärmeleistungen aller Einzelfeuerungen der betrieblichen Einheit.