Art und Weise der Bearbeitung
BoBR Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz, Ziff. 1.6.2.1 (BBl 2017 6979)
Ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Person kann auch durch die Art und Weise der Bearbeitung entstehen, beispielsweise durch gewisse automatisierte Einzelentscheidungen.