V Verdeckte Ermittlung, Art. 2 Abs. 2 (SR 312.81, Stand 2011-01)
Wurden verdeckte Ermittlerinnen oder verdeckte Ermittler mit einer Legende ausgestattet oder wurde ihnen Anonymität zugesichert, so sind diejenigen Akten gesondert von den Verfahrensakten aufzubewahren, die über ihre Legendierung oder ihre wahre Identität Auskunft geben könnten.
EXP: wird oft synonym mit "Legende" verwendet, bezeichnet aber häufig auch die Ausstattung mit einer Legende bzw. deren Aufbau
BK, Sektion Terminologie, 2018