Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
DE, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWi-Expertenforum > Gründungsplanung > Ausl. Staatsbürgerschaft > Nicht-EU-Bürger: Gründung in Deutschland? ([Internet, 2017-07-26](http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Ausl-Staatsbuergerschaft/Nicht-EU-Europaeische-Union-Buerger-Gruendung-in-Deutschland.html))
EXP: für die meisten Schritte, die zur Gründung eines Unternehmens in Deutschland nötig sind, genügt Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern in der Regel ein Schengen-Visum, das in diesem Zusammenhang meist als "Businessvisum" bezeichnet wird; Unternehmer/innen aus Nicht-EU-Staaten, die ein Unternehmen vor Ort in Deutschland als Selbständige leiten, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
nach DE, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWi-Expertenforum > Gründungsplanung > Ausl. Staatsbürgerschaft > Nicht-EU-Bürger: Gründung in Deutschland? ([Internet, 2017-07-26](http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Ausl-Staatsbuergerschaft/Nicht-EU-Europaeische-Union-Buerger-Gruendung-in-Deutschland.html))