BG Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, Art. 14 Abs. 2 (alte Fassung, SR 831.40, Stand 2023-01)
USG: altes Recht, wird aber noch häufig verwendet; EXP: am 1.1.2024 wurde "ordentliches Rentenalter" durch "Referenzalter" ersetzt
(USG) BK, Sektion Terminologie, 2024 ; (EXP) nach Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, I Ersatz eines Ausdrucks (AS 2023 92)