betrieblicher Kadertransfer
V Begrenzung der Zahl der Ausländer, Art. 7 Abs. 5 Bst. a (aufgehoben, SR 823.21, Stand 2004-12)
Der Vorrang der inländischen Arbeitnehmer gilt nicht für Bewilligungen zur erstmaligen Erwerbstätigkeit ausländischer Arbeitnehmer, die einreisen wollen: [...] als Führungskräfte oder qualifizierte Fachleute international tätiger Unternehmen im Rahmen eines betrieblichen Kadertransfers [...]