Vorlage eines Ausländerausweises
V Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit, Art. 90a (SR 142.201, Stand 2014-01)
Mit Busse bis zu 1000 Franken wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Pflicht zur Vorlage oder Abgabe des Ausländerausweises [...] verletzt.