EFD, MM Anhörung zur Revision der Liquiditätsverordnung, 2014-01-17 ([Internet, 2024-06-04](https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-51686.html))
Im Januar 2013 veröffentlichte der Basler Ausschuss die definitiven Vorgaben zur Quote für kurzfristige Liquidität (Liquidity Coverage Ratio, LCR). Diese bestimmt die Liquidität, welche die Banken im Hinblick auf kurzfristig eintretende Liquiditätsverschlechterungen halten müssen. Diese Liquidität darf nur aus hochwertigen Vermögenswerten bestehen (sog. High Quality Liquid Assets, HQLA), die auch im Fall eines Liquiditätsstresses in kürzester Zeit und ohne wesentliche Werteinbusse flüssig gemacht werden können.