unzulässig, unzumutbar oder unmöglich
BFM, Weisung Asylbereich, 6 Rechtliche Stellung, 2011-09-30, Ziff. 6.1.3.2 (Internet, 2014)
Die Härtefallregelung bezweckt nicht den Schutz vor kriegerischen Ereignissen und staatlichen Übergriffen oder ähnlichen Situationen, die den Vollzug der Wegweisung unzulässig, unzumutbar oder unmöglich machen.