Universitätsspital Basel, spital-pharmazie basel, Originalarzneimittel und Generika, Nr. 29/2006 ([Internet, 2016-08-25](http://www.spitalpharmazie-basel.ch/dropnews/ph/2006-07-07-0411.html))
Für die Abrechnung von Originalarzneimitteln gilt, dass auf der Rechnung an den Patienten oder die Krankenkasse explizit vermerkt sein muss, dass das Originalpräparat aus medizinischen Gründen nicht substituiert wurde.