Neu gegründete Gesellschaft, die von einem sanierungsbedürftigen Rechtsträger (natürliche oder juristische Person) regelmässig den ganzen Betrieb oder Betriebsteile (Aktiven) nur ausnahmsweise Schulden (Passiven) übernimmt und die in der Regel der Rettung des Geschäftsbetriebs eines vor dem Konkurs stehenden Unternehmens dient.
2024-01-22T16:16:09.0922170Z
https://www.termdat.bk.admin.ch/entry/291573
BG Schuldbetreibung und Konkurs, Art. 314 Abs. 1bis (SR 281.1, Stand 2023-01)
LF Esecuzione e fallimento, art. 314 cpv. 1bis (RS 281.1, stato 2023-01)
OFL, Serv. de trad. OFL, 1996-03
EXP: sie übernimmt als neu gegründete Gesellschaft von der Insolvenzschuldnerin die Betriebsmittel und führt den Geschäftsbetrieb unbelastet von den bestehenden Verbindlichkeiten fort.
nach Bürgi/Nägeli Rechtsanwälte, Auffanggesellschaft, Begriffe ([Internet, 2022-02-28](https://www.auffanggesellschaft.ch/begriffe))
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