Organe, Gewebe oder Zellen dürfen einer verstorbenen Person entnommen werden, wenn: sie vor ihrem Tod einer Entnahme zugestimmt hat; der Tod festgestellt worden ist. Liegt keine dokumentierte Zustimmung oder Ablehnung der verstorbenen Person vor, so sind ihre nächsten Angehörigen anzufragen, ob ihnen eine Erklärung zur Spende bekannt ist. Ist den nächsten Angehörigen keine solche Erklärung bekannt, so können Organe, Gewebe oder Zellen entnommen werden, wenn die nächsten Angehörigen einer Entnahme zustimmen.