Advopedia, Themen, Erbpacht ([Internet, 2018-04-04](https://www.advopedia.ch/rechtslexikon/erbpacht))
Gemeint ist damit ein sogenanntes „Erbbaurecht“. Dieses funktioniert folgendermaßen: Ein Grundstücksbesitzer verpachtet sein Grundstück für eine bestimmte Zeit an eine andere Person. Diese darf das Grundstück nutzen und sogar ein eigenes Haus darauf bauen. Dieses Erbbaurecht besteht in der Regel über 99 Jahre. In dieser Zeit muss der Pächter jährlich an den Verpächter einen Erbpachtzins von 4-6 Prozent des Verkehrswertes des Grundstücks zahlen.
USG: veraltet (in der Schweiz),