Gesamterneuerung des Nationalrats
Bundesverfassung, Art. 175 Abs. 2 (SR 101, Stand 2017-02)
Ab 2015 wird [...] in den Jahren der Gesamterneuerung des Nationalrats in der zweiten Jahreshälfte generell auf die Durchführung von Eidgenössischen Abstimmungen über Volksinitiativen verzichtet.