den Massnahmenvollzug vorzeitig antreten
BK, Sektion Terminologie, 2006 nach Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 58 Abs. 1 (aufgehoben, SR 311.0, Stand 2006-12)
Ist die Anordnung einer Massnahme [...] zu erwarten, so kann dem Täter gestattet werden, den Vollzug vorzeitig anzutreten.
DOM: Strafrecht; USG: altes Recht (bis 2010)