Rückversetzung in eine Massnahme
Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 67a Abs. 2 (aufgehoben, SR 311.0, Stand 2006-12)
[...] wird die Rückversetzung in eine Strafe oder Massnahme angeordnet, so wird die Dauer des Verbots erst von dem Tage an gerechnet, an dem er bedingt oder endgültig entlassen wird [...]
USG: altes Recht (bis 2014)