eine neue Straftat begehen
Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 95 Abs. 5 (SR 311.0, Stand 2015-01)
Das Gericht kann [...] die bedingte Strafe widerrufen oder die Rückversetzung in den Straf- oder Massnahmenvollzug anordnen, wenn ernsthaft zu erwarten ist, dass der Verurteilte neue Straftaten begeht.