Aus [Historisiertes Gemeindeverzeichnis der Schweiz, Erläuterungen und Anwendungen](https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/grundlagen/agvch/historisiertes-gemeindeverzeichnis.gnpdetail.2017-0653.html):
Gemeinde
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Amtlicher Gemeindename Nach Artikel 19, Abs. 1 der Verordnung über die geografischen NamenVerordnung ist für die Schreibweise der Gemeindenamen (politische Gemeinden) im amtlichen Verkehr der Bundesverwaltung sowie in allen Veröffentlichungen des Bundes das amtliche Gemeindeverzeichnis der Schweiz verbindlich. Die Namen von politischen Gemeinden sind innerhalb der einzelnen Gemeindestände, ohne gemeindefreie Gebiete und ohne kantonale Seeanteile, eindeutig. Hinweis: Bei Einträgen, die sich nicht auf politische Gemeinde beziehen, ist der Name nicht «amtlich».
Bezirk
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Der Bezirksname ist der vom Kanton verwendete Name des Bezirks. Wird der Bezirksname in zwei Sprachen verwendet, sind beide Namen enthalten. Dem Namen vorgestellt ist die jeweilige Bezeichnung im Kanton (Bezirk, Amt, Amtsbezirk oder Wahlkreis). Bemerkung: Bezirksfreie Gebiete sind pro Kanton entsprechend bezeichnet. Dasselbe gilt auch für Kantone ohne Bezirksunterteilung.