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| Name | Hilfsstiftung des Arbeitsheims Amriswil |
| Description | Die Stiftung kann nach Ermessen des Stiftungsrates Leistungen erbringen: Zu Gunsten von Mitarbeitern/Bewohnern des ABA genereller Art oder in Einzelfällen, deren konkrete Umstände dies rechtfertigen. Diese Leistungen sind im Verhältnis zu jenen der Hilfskasse der Genossenschaft subsidiär; Zu Gunsten der Institution ABA, namentlich durch Beiträge an Investitionen für betriebliche Liegenschaften, Betriebseinrichtungen etc., auszurichten in der Form von Darlehen oder Beiträgen à fonds perdu. Diese Leistungen sollen der Verbesserung von Wohnheim, Werkstätten und Freizeitanlagen des ABA dienen; Für weitere in analogem Sinn zu den vorstehenden Zweckbestimmungen unterstützungswürdige Vorhaben mit Bezug zum ABA. |
| Legal name | Hilfsstiftung des Arbeitsheims Amriswil |