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Name Helvecura société coopérative
Name Helvecura società cooperativa
Description Die Genossenschaft ist eine Selbsthilfeorganisation der Pflichtlagerhalter von Heilmitteln im Sinne der wirtschaftlichen Landesversorgung. Der Begriff Heilmittel richtet sich nach Artikel 2 des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 2000 über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz, HMG, SR 812.21). Die Genossenschaft bezweckt, in Zusammenarbeit mit dem Bund und der Wirtschaft, Aufgaben im Zusammenhang mit der Pflichtlagerhaltung lebenswichtiger Heilmittel für die Überwindung schwerer Mangellagen gemäss LVG oder Aufgaben im Zusammenhang mit dem Vollzug anderer Bundesgesetze durchzuführen. Die Genossenschaft erfüllt die ihr durch Gesetz und Verordnungen oder öffentlich-rechtlichen Vertrag vom Bund im Interesse der wirtschaftlichen Landesversorgung übertragenen Aufgaben und wahrt die Interessen ihrer Mitglieder auf dem Gebiet der Pflichtlagerhaltung. Im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit kann die Genossenschaft im Interesse ihrer Mitglieder auch bei der Erfüllung von anderen Bundesaufgaben mitwirken. Die Genossenschaft orientiert die Genossenschafter und weitere betroffene Organisationen über den Stand der schweizerischen Heilmittelversorgung mit den Produkten, die der Lagerpflicht unterstellt sind. Die Genossenschaft kann weitere Tätigkeiten ausüben, die mit dem Zweck der Genossenschaft im Zusammenhang stehen oder diesen fördern. Die Genossenschaft bezweckt keinen Gewinn.
Legal name Helvecura Genossenschaft
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